Ein Richter klagt an: Kritik an Kuscheljustiz ist berechtigt – Strafgesetze endlich anwenden

„Urteile, bei denen man denkt: Das kann doch so nicht gewesen sein!“ sind laut Richter Thorsten Schleif vom Amtsgericht Dinslaken keine Seltenheit. "Als Richter muss ich das Selbstbewusstsein haben, eine harte Strafe auszusprechen, wenn sie erforderlich ist. Das fehlt vielen Kollegen, die aus falsch verstandenem Mitleid zu geringen Strafen neigen.“
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Justitia mit Deutscher Flagge.Foto: iStock
Epoch Times2. Dezember 2019

Haben die Deutschen das Vertrauen in die Justiz verloren? Immer wieder trifft man auf den Begriff „Kuscheljustiz“. So berichtet „RTL“ beispielsweise von dem Fall Heiko V. Er besaß 43.000 kinderpornografische Bilder- und Videodateien und bestellte die Vergewaltigung eines zehnjährigen Mädchens auf einem Campingplatz in Lüdge. Er sah nicht nur online der Peinigung des Kindes zu, sondern gab Anweisungen und motivierte die Täter. Das Urteil: zwei Jahre – auf Bewährung.

Derartige Urteile gäbe es viele, sagte Richter Thorsten Schleif gegenüber „RTL“. Seit zwölf Jahren arbeitet der 39-Jährige in seinem Beruf. Mit seinem Buch Urteil: Ungerecht – Ein Richter deckt auf, warum unsere Justiz versagt“ gibt der Richter am Amtsgericht Dinslaken ohne Umschweife zu, dass „einiges schiefläuft“ in der Justiz.

Schleif kritisiert, dass die Strafen oft zu milde ausfallen würden. Immer öfter würden Strafen auf Bewährung ausgesetzt, immer weniger Täter landen hinter Schloss und Riegel. Dies läge zum einen daran, dass zu wenig Geld investiert würde – sowohl bei der Einstellung als auch bei der Besoldung und bei der Ausbildung der Richter.

Mangelhafte Ausbildung

Eine mangelhafte Ausbildung führe zu Ängsten und großer Unsicherheit der Richter. Schleif berichtete von einem Kollegen, der in seiner ersten Woche einen Fall in einer Bausache bearbeiten sollte – ein über tausend Seiten umfassender Fall. „Dann hatte er ein paar Tage Zeit, sich einzulesen und das Urteil zu sprechen.“ Dabei ging es um mehrere Millionen Euro. Aufseiten von Kläger und Beklagten saßen Fachanwälte für Baurecht mit insgesamt über 50 Jahren Berufserfahrung. „Da kommt man sich ganz klein und verloren vor – auch im Stich gelassen“, gibt Schleif zu bedenken.

Einerseits würden Richter nicht richtig ausgewählt, andererseits nicht weiter ausgebildet, berichtet Schleif in einem Interview mit „Tichys Einblick“. Zudem hätten Richter „gewisse Charaktereigenschaften, die dazu führen, dass sehr viele Skandalurteile ergehen“. Darunter verstehe Schleif Strafurteile, die dem Gerechtigkeitsempfinden sowohl des Laien als auch des Fachmanns widerstreben. „Urteile, bei denen man denkt: Das kann doch so nicht gewesen sein!“

Massiver Vertrauensverlust – Gerichtsreform notwendig

Der 49-Jährige hat bemerkt, dass ein massiver Vertrauensverlust in den Staat und insbesondere in seine Gerichte stattfindet. Das halte er für „gefährlich“.

Der Feststellung des früheren BGH-Richters Thomas Fischer, der davon überzeugt war, „dass jenseits einer bestimmten Besoldungsstufe nichts mehr ohne parteipolitische Hintergrundmusik passiert“, stimme auch Schleif zu. Die in der Schule vermittelte strenge Trennung der Gewaltenteilung – Judikative als dritte Staatsgewalt neben Legislative und Exekutive – gäbe es so in Deutschland gar nicht.

Gerichte seien nicht selbstverwaltet, sondern unterstünden dem Justizministerium des Landes und das Ministerium würde bestimmen, wer Präsident eines Landgerichts oder Direktor eines Amtsgerichts werde. Auch auf die Beförderung einzelner Richter hätte das Ministerium Einfluss. Das sei dringend reformbedürftig, sagte Schleif.

Es sei eine „Aufweichung“ des Prinzips der Gewaltenteilung, derer sich kaum jemand bewusst sei. Diese ginge auf das Kaiserreich zurück und auf die von Hitler bewusst eingeführte Gerichtsverfassungsordnung von 1935. Bis heute sei sie im Ergebnis nicht abgeschafft.

Zudem gäbe es seit Jahren neue Herausforderungen, sodass die Richter „ihren Aufgaben nicht mehr gewachsen sind“. Beispielsweise sei die Zahl der Asylverfahren von 2007 bis 2017 um 1650 Prozent gestiegen. Die damit verbundene zusätzliche Arbeitsbelastung könne kaum aufgefangen werden. In den nächsten zehn Jahren würden 40 Prozent der Richter und Staatsanwälte pensioniert. Dabei gäbe es bereits jetzt Schwierigkeiten, offene Stellen zu besetzen. Im OLG-Bezirk Düsseldorf stehen 30 Richterstellen offen. In Hamm seien es sogar 80.

Ausländerkriminalität – Sorgen der Bevölkerung ernst nehmen

Die Sorge der Bevölkerung über steigende Ausländerkriminalität müsse ernst genommen werden, betonte Schleif. Aus der Statistik für 2018 würde hervorgehen, dass 34 Prozent der Tatverdächtigen Ausländer seien. „Die Zahl der Tatverdächtigen bei Mord, Totschlag oder Tötung auf Verlangen liegt sogar bei 43 Prozent.“ Es sei peinlich für den Rechtsstaat, dass er dieses Problem noch nicht gelöst habe.

In vielen Punkten sei die Kritik der Medien, die von „Kuscheljustiz“ sprechen, berechtigt, sagte Schleif. Härtere Gesetze seien allerdings nicht notwendig. Es würde schon ausreichen, wenn die Strafgesetze angewendet würden. Bei gefährlichen Körperverletzungen gelte eine Mindeststrafe von sechs Monaten, als Höchststrafe drohen zehn Jahren Freiheitsstrafe.

Als Richter muss ich das Selbstbewusstsein haben, eine harte Strafe auszusprechen, wenn sie erforderlich ist. Das fehlt vielen Kollegen, die aus falsch verstandenem Mitleid zu geringen Strafen neigen.“

Dabei sei es egal, ob beispielsweise Vergewaltigungsopfern unterstellt würde, dass sie einen kurzen Rock trugen. Egal, ob ein Anwalt oder Richter so argumentiere, nach wie vor sei das Opfer das Opfer und der Täter der Täter. (sua)

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