Eigentümerverband: Millionen Immobilienbesitzer wissen nicht, was auf sie zukommt

Wie viel Grundsteuer fällt im nächsten Jahr an? Das wissen viele Hausbesitzer noch nicht.
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Ab 2025 wird die Grundsteuer nach neuen Regeln berechnet – doch noch ist völlig unklar, wer wie viel zahlt. Symbolbild.Foto: Stadtratte/iStock
Epoch Times6. Oktober 2024

In wenigen Monaten gilt eine neue Grundsteuer-Berechnung – doch der Großteil der Immobilienbesitzer weiß laut Eigentümerverband Haus und Grund noch immer nicht, wie teuer es wird. Verbandspräsident Kai Warnecke sagte der „Bild am Sonntag“: „Rund 90 Prozent der Haushalte wissen noch nicht, wie viel Grundsteuer sie im nächsten Jahr zahlen müssen. Das ist absurd und echtes Staatsversagen, schließlich hatte der Staat fast sechs Jahre Zeit für die Reform.“

Warnecke warnte, Millionen Haushalte müssten mit deutlich höheren Kosten rechnen. Angesichts der leeren kommunalen Kassen könnten die Kommunen stärker zulangen. Die Zusatzbelastung könne sogar bei mehr als 1.000 Euro im Jahr liegen.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hatte zuvor bereits gewarnt, dass Steuern und Abgaben im kommenden Jahr angesichts der schlechten Finanzlage vieler Kommunen erhöht werden könnten. Treiber der Ausgaben in den kommunalen Kernhaushalten waren laut Statistischem Bundesamt massiv steigende Sozialkosten, darunter Sozialhilfe und Bürgergeld.

Neue Grundsteuer-Berechnung für 36 Millionen Immobilien

Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der größten Einnahmequellen. Ihre Höhe hängt nicht nur vom Grundstück und vom Gebäude ab, sondern erheblich vom Wohnort. Denn letztlich bestimmt der kommunale Hebesatz, wie viel man zahlt. Für gleich bewertete Häuser können in der einen Kommune 100, in der anderen rund 1.000 Euro Grundsteuer im Jahr fällig werden.

Die Finanzämter müssen die Grundsteuer für insgesamt rund 36 Millionen Immobilien neu berechnen. Die Reform war wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts nötig geworden. In einem Beschluss zur Grundsteuer hatte das Bundesverfassungsgericht 2018 erklärt, dass Finanzämter den Wert von Immobilien nicht mehr adäquat kalkulierten. Die zugrunde liegenden Daten stammten aus den Jahren 1935 (für Ostdeutschland) und 1964 (für Westdeutschland).

Dies mache das bisherige System der grundsteuerlichen Bewertung verfassungswidrig, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelte und so den Gleichheitssatz verletze. Die derzeitige Form der Berechnung der Grundsteuer darf noch bis 31. Dezember 2024 stattfinden.

Infolge des Auftrags aus Karlsruhe sollten nun alle Angaben zu Grundstücksfläche, Wohnfläche, Gebäudeart, Baujahr und Bodenrichtwert erneut erhoben und ausgewertet werden.

Selbst bloße Kleingartenareale waren von der Datenerfassung betroffen. Ab 2025 solle die Grundsteuer anhand der Neuregelung aus dem Jahr 2022 eine Neufestsetzung erfahren. (dpa/afp/dl)



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