Ehepartner-Nachzug: Jeder Dritte scheitert an Deutsch-Test
Jeder dritte Deutsch-Test, den ausländische Ehepartner für den Familiennachzug ablegen müssen, wird nicht bestanden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Gökay Akbulut hervor. Zuerst hatte die Funke-Mediengruppe darüber berichtet.
Den Angaben des Auswärtigen Amtes zufolge wurden im Jahr 2018 rund 48.000 Prüfungen zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse abgelegt. In etwa 16.000 Fällen fielen die Prüflinge durch.
Hohe Durchfallerquote bei Irakern
Besonders hoch ist die Durchfaller-Quote bei Ehepartnern aus dem Irak: Dort wurde mehr als jeder zweite Test nicht bestanden.
Die Prüfung kann allerdings beliebig oft wiederholt werden. Aus den Zahlen lässt sich nicht ablesen, wie viele Menschen mehrere Anläufe für den Test brauchten. Auch im Jahr 2017 betrug der Anteil der nicht bestandenen Prüfungen etwa ein Drittel.
Linke Akbulut: „Anforderungen unrealistisch“
Die Linken-Abgeordnete Akbulut kritisierte in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe die „völlig unrealistischen Anforderungen“, die „weiterhin dazu führen, dass Familien immer noch Jahre lang voneinander getrennt bleiben“.
Die hohe Zahl der Durchfaller im Irak zeige, dass „immer mehr Menschen unter erschwerten Bedingungen einen Deutsch-Test im Ausland“ bestehen müssten. Stattdessen sollten sie besser hierzulande Deutsch lernen.
Widmann-Mauz will Regelung beibehalten
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz (CDU), will hingegen an der Regelung für ausländische Ehepartner festhalten. „Nur so können sie sich hier von Anfang an zurechtfinden und in der Gesellschaft Fuß fassen“, sagte sie der Funke-Mediengruppe.
Die Prüfungen können unter anderem in Goethe-Instituten im Ausland abgelegt werden. Wer einfache Deutschkenntnisse der Stufe A1 besitzt, sollte etwa in der Lage sein, auf Deutsch nach dem Weg zu fragen, sich vorzustellen und ohne Sprachprobleme einzukaufen.
Die Sprachkenntnisse sind eine Voraussetzung, um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen und dem Ehepartner nachreisen zu dürfen. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa wenn der Partner Deutscher ist. Auch wenn es aus Krankheits- oder anderen Gründen nicht zuzumuten ist, die Sprachkenntnisse zu erwerben, entfällt die Pflicht. (dpa)
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