Impfpflicht-Gesetz: Ehemaliger LKA-Chef warnt Abgeordnete vor den Folgen
Am 3. März 2022 legten 235 Bundestagsabgeordnete einen Gesetzentwurf zur Einschränkung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit und zur entsprechenden Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor.
Der offizielle Name des Papiers lautet „Gesetz zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2 (SARSCovImpfG)“. In der dazugehörigen Bundestags-Drucksache 20/899 wurde auf insgesamt 50 Seiten der Gesetzentwurf detailliert behandelt.
In einem offenen Brief an den Deutschen Bundestag appelliert der Ltd. Ministerialrat a.D. Uwe Kranz, ehemaliger Präsident des Landeskriminalamtes Thüringen und langjähriger früherer Projektmanager der EU-Polizeibehörde Europol an die Abgeordneten. Sie mögen dem Gesetzentwurf nicht zustimmen oder die bereits erteilte Unterschrift zurückziehen, so Kranz, der heute als unabhängiger Sicherheitsberater fungiert.
Kranz erklärte in seinem Schreiben, dass derzeit selbst das RKI seine Risikobewertung neu formuliere und nur noch schreibe, dass „die Impfung grundsätzlich einen guten Schutz vor schwerer Erkrankung und Hospitalisierung durch Covid-19“ biete und die Impfung „insbesondere in den ersten Wochen … das Risiko von Übertragungen reduzieren“ würde.
Impfpflicht als Verbrechen
In diesem Zusammenhang verweist Kranz darauf, dass von „reduzieren“ die Rede sei, nicht von verhindern oder „effektivem Fremdschutz“. Dies allein müsste genügen, das gesamte Gesetzesvorhaben zu stoppen, findet der ehemalige hohe Sicherheitsbeamte. Den Abgeordneten rät er daher, „sich intensiv zu informieren, nachzudenken, und sich politisch neu zu orientieren“.
Kranz forderte vom Bundestag, die Alarmsignale Tausender Ärzte, Wissenschaftler und Experten ernst zu nehmen. Es bestehe der Verdacht, dass die Corona-Impfungen „die Ursache für die starke Zunahme unerwarteter, plötzlicher Todesfälle im Jahr 2021 bis in die jungen Altersgruppen“ sei. Die aktuell erhöhten Myokarditis und Perikarditis-Fälle ließen erwarten, dass die Zahl der schwerwiegenden und tödlichen Nebenwirkungen mittel- und langfristig noch zunehmen werde.
„Solange dies nicht wissenschaftlich überzeugend widerlegt und ausgeschlossen werden kann, ist eine generelle Impfpflicht ein unverantwortliches Verbrechen an der Menschheit“ und keiner der dem Gesetzentwurf zustimmenden Bundestagsabgeordneten werde sich später damit herausreden können, die Sach- und Rechtslage nicht gekannt zu haben.
Auch werde man sich nicht auf den „übergesetzlichen Notstand“ herausreden können. Der ehemalige Top-Kriminalbeamte warnt, dass die Zustimmung zu diesem Gesetz als bedingt vorsätzliche Körperverletzung zu klassifizieren sei – gegebenenfalls mit Todesfolge.
Ein verfassungswidriges Gesetz
Für Kranz ist das Gesetz verfassungswidrig, weil „weder geeignet, noch erforderlich noch angemessen (verhältnismäßig)“, die Zahl der schweren Erkrankungen effektiv zu hemmen. Von „effektivem Fremdschutz“ sei keine Rede mehr.
Kranz erinnert in seinem Brief an den offenen Appell von 81 Wissenschaftlern und Ärzten vor wenigen Tagen gegen die geplante Impfpflicht. Diese hatten ebenso an den Deutschen Bundestag geschrieben und darauf hingewiesen: „Die Impfpflicht ist weder geeignet noch erforderlich noch angemessen, um die Zahl der schweren Erkrankungen effektiv zu senken und eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.“
Den Wissenschaftlern nach rechne man „mit einer Quote von mindestens 80 Prozent nicht gemeldeter Verdachtsfälle auf Impfnebenwirkungen“. Aufgrund dieses „hohen Risikopotentials“ sei die Impfpflicht „nicht angemessen“.
Aus diesen Gründen sei laut Kranz die Impfpflicht auch verfassungswidrig, so Kranz.
Impfwirkung, Nebenwirkung und die Meldeprobleme
Zudem verlange eine Impfempfehlung die „Abwägung der Gefährlichkeit der Covid-Erkrankung mit der Wirksamkeit des Impfstoffs und der Gefährlichkeit der Impfung (Impfnebenwirkung)“. Je schwächer die Wirksamkeit sei oder je schwerwiegender die Nebenwirkungen seien, desto eher sei von einer Impfung abzuraten.
Dem Brief nach zeige die Datenlage, dass selbst die anfängliche Wirksamkeit der Impfung nur relativ gering sei und im Laufe weniger Monate stark abnehme. Selbst bei den Booster-Impfungen könne kein zuverlässiger Effekt nachgewiesen werden. Vielfach effektiver sei dagegen eine Immunität nach einer früheren SARS-CoV-2-Infizierung. Diese halte auch länger an und schütze offensichtlich auch besser vor Virusvarianten.
Ganz allgemein erklärte Kranz, dass es „keine strenge wissenschaftlich Evidenz für die Schutzwirkung“ der bedingt zugelassenen Impfstoffe gebe – „weder für den Eigenschutz noch für den Fremdschutz“. Daher verbiete es sich, eine generelle gesetzliche Impfpflicht zu verabschieden. Stattdessen solle man lieber den strategischen Einsatz von Medikamenten erwägen, wie etwa Paxlovid, Remdesivir und anderen.
Es gebe zwar gesetzliche und regulatorische Verpflichtungen, Nebenwirkungen zu melden, doch würden bis zu 90 Prozent dieser dennoch nicht an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) als Verdachtsfälle gemeldet. Daher liege die Häufigkeit schwerer Nebenwirkungen einer Corona-Impfdosis zwanzigmal höher als bei einer Grippeschutzimpfung. Selbst tödliche Nebenwirkungen wären um den Faktor 16 häufiger.
Dies bedeute laut Kranz dass im vergangenen Jahr zwischen 23.000 und 46.000 Fälle schwerer Impfkomplikationen aufgetreten seien. 70 Prozent davon seien bei Personen unter 40 Jahren vorgekommen. Bei diesen seien aber nur weniger als 50 Prozent „als impfinduziert erkannt“ worden. Dies würde sich prinzipiell mit den Feststellungen der europäischen Seuchenschutzbehörde (ECDC) decken, deren Datenbank für Arzneimittelnebenwirkungen (EudraVigilance) seit Impfbeginn über 1.070.000 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen registriert habe – über 230.000 davon als schwerwiegend und fast 9.900 als tödlich eingestuft.
Kranz fügte die Daten zu einer vergleichenden Rechnung zusammen und gab an, dass auf die Anzahl der verabreichten Impfdosen bezogen pro eine Million Injektionen 1.272 Verdachtsfälle auf Nebenwirkungen registriert worden seien – 278 schwerwiegende und 12 tödliche.
Die Schwächen des Meldesystems für die Impfnebenwirkungen deuten auf eine hohe Dunkelziffer hin. Kranz verwies auf noch ausstehende wissenschaftliche Untersuchungen zu der oben aufgeführten Dunkelziffer der Impfnebenwirkungen, zu den Falldaten des Entgeltsystems im Krankenhaus GmbH (InEK) für alle hospitalisierten Fälle und zu den Daten der elf Millionen Versicherten der Betriebskrankenkassen (BKK).
Zu letzteren sorgte kürzlich eine von der Betriebskrankenkasse ProVita vorgenommene Analyse aller BKK-Versicherten in Deutschland für großes Aufsehen. Nach Bekanntgabe der Zahlen wurde deren langjähriger Vorstand kurzerhand gefeuert. Er hatte in einem Brief an das Paul-Ehrlich-Institut auf statistische Diskrepanzen zu den offiziellen Zahlen der gemeldeten Impfnebenwirkungen hingewiesen.
Ist das Gesundheitssystem gefährdet?
Schließlich geht Kranz noch auf den ursprünglichen Grund vieler Corona-Maßnahmen ein, die mögliche Gefährdung des Gesundheitssystems. Diese sei laut Kranz aber von zwei Faktoren wesentlich abhängig: von der Bettenzahl (insbesondere den Intensivbetten) und vom benötigten Personal.
Worauf Kranz dabei anspielt, wird schnell deutlich. Mit dem Krankenhausentlastungsgesetz und dem Krankenhausstrukturfonds seien im Pandemiezeitraum 34 Krankenhäuser geschlossen worden. Die Anzahl der Krankenhausbetten sank um fast 30 Prozent und betrage derzeit noch 9.138 Betten. Über 21 Prozent der Intensivbetten seien frei und auch die Personallage auf den Intensivstationen beklagt zwölf Prozent unbesetzte Stellen. Insgesamt liege die Zahl der offenen Stellen in Krankenhäusern, Pflege und Rettungsdiensten bei fast 25 Prozent – die Folgen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die seit dem 16. März gilt, seien darin noch nicht einbezogen.
Dennoch konnten dank der „länderübergreifenden Steuerungsgruppe (Kleeblattsystem)“ strukturelle oder lokale Engpässe behoben und Überlastungen von Krankenhäusern und ihren Intensivabteilungen vermieden werden. Als Beleg für die Aussagen verwies Kranz auf die „Analysen zum Leistungsgeschehen der Krankenhäuser und zur Ausgleichspauschale in der Corona-Krise. Ergebnisse für den Zeitraum Januar bis Dezember 2020“ im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums und nannte es „unseriös“, wenn man nun mit der „gegenteiligen Behauptung eine staatliche Schutzpflicht in Form einer generellen Impfpflicht“ ableiten wolle.
Nur noch wirklich Erkrankte zählen
Angesichts der aktuellen Lage – hohe Omikron-Inzidenzzahlen bei größtenteils milden Verläufen – schlug Kranz vor, nur noch bei symptomatisch Erkrankten zu testen und auch nur diese als Infizierte zu zählen.
Er fordert, endlich die „seit zwei Jahren ausstehende langfristige, randomisierte kontrollierte Kohortenstudie“ durchzuführen und auch die ausstehenden „toxikologischen und Umweltverträglichkeitsprüfungen einzufordern“.
Zudem solle man die ärztlichen Meldeleistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vergüten, die Meldepflichten verschärfen und kontrollieren.
Tödlichen Verdachtsfällen sollte zumindest in Form staatlich angeordneter, randomisierter Autopsien nachgegangen werden.
Es brauche auch wissenschaftliche Forschung mit Nachdruck, um die bislang weitgehend unbekannten Auswirkungen der Corona-Impfungen auf das Immunsystem und das Fortpflanzungsgeschehen zu erforschen. Ebenso sollte man die krebserregenden und krebsverstärkenden Wirkungen und die Genotoxität erforschen.
Schließlich forderte der ehemalige Europol-Beamte noch, die Pharma-Korruption auf allen Ebenen „konsequent und unnachsichtig“ zu bekämpfen und den „DIVI-Gate“ zu erforschen. Bei diesem soll es um Subventionsbetrug bei den Intensivbetten gehen.
Das „Blendwerk“ besser wegwerfen
Am 19. Januar meldeten die Parlamentsnachrichten des Deutschen Bundestags, dass Deutschland 2021 aus den EU-Verträgen zur Corona-Impfstoff-Beschaffung rund 554 Millionen Impfdosen bestellt habe. Laut Impfdashboard der Bundesregierung wurden bisher 171 Millionen Dosen verimpft und 75,8 Prozent der Gesamtbevölkerung sei „grundimmunisiert“.
Angesichts solcher Dimensionen schlägt Kranz vor, dass es besser sei, 400 Millionen Impfdosen zu verbrennen, als weitere Zigtausende Leben zu riskieren. Laut Kranz sei die Corona-Impfung „kein Licht am Ende des Tunnels“, sondern eher „eine optische Täuschung, ein Blendwerk“.
Was fällig sei, sei eine „Neubewertung der Sicherheit und des Risikos“ und der Bundestag müsse dazu die zuständigen Stellen damit beauftragen: das Paul-Ehrlich-Institut, das Robert Koch-Institut und die Ständige Impfkommission.
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