Ehemaliger Krankenpfleger Niels H. wegen eines weiteren Mordes angeklagt
Im Fall des früheren Krankenpflegers Niels H. hat die Staatsanwaltschaft in einem weiteren Fall Anklage wegen Mordes erhoben. Bei der Übermittlung der Untersuchungsergebnisse eines exhumierten Patienten habe es einen Fehler gegeben, teilte die Behörde am Donnerstag im niedersächsischen Oldenburg mit. Dies sei korrigiert worden. Die Staatsanwaltschaft wirft H. nun 98 statt 97 weitere Morde vor.
Die zusätzliche Mordanklage soll demnach mit den bereits vom Landgericht in Oldenburg akzeptierten Anklagen verbunden und ebenfalls in dem am 30. Oktober beginnenden neuen Prozess gegen den mutmaßlichen Serienmörder verhandelt werden. Ein entsprechender Antrag sei bereits bei der Kammer gestellt.
Nach Angaben der Oldenburger Ermittler hatte die Rechtsmedizin das Ergebnis der toxikologischen Untersuchung der Gewebeprobe eines früheren Patienten versehentlich falsch übermittelt. In einer ersten Vorabmeldung an die Staatsanwaltschaft hatte sie mitgeteilt, dass darin kein verdächtiges Medikament gefunden worden sei. Tatsächlich sei die Probe aber positiv gewesen.
Dem bereits in zwei Prozessen für mehrere Taten rechtskräftig verurteilten früheren Krankenpfleger wird eine beispiellose Mordserie an Intensivpatienten in zwei Krankenhäusern in Oldenburg und Delmenhorst vorgeworfen. Er verabreichte ihnen zwischen 2000 und 2005 eigenmächtig Medikamente, um sie in Lebensgefahr zu versetzen und wiederzubeleben. Viele starben.
Nachdem H. in einem der früheren Prozesse zahlreiche weitere Morde gestanden hatte, nahmen Staatsanwaltschaft und Polizei umfangreiche Ermittlungen auf. Über einen Zeitraum von drei Jahren ließen sie alle alten Krankenakten aus den Kliniken prüfen und exhumierten zahlreiche verstorbene frühere Patienten. Im Januar klagte die Staatsanwaltschaft 97 Morde an, im März ließ das Oldenburger Landgericht die Anklage zu. (afp)
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