„Ehe für alle“: Änderung des Grundgesetzes notwendig?
Jahrelang wurde diskutiert – nun soll alles ganz schnell gehen: Voraussichtlich am Freitag stimmt der Bundestag über die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare ab. Grundlage ist ein Gesetzesantrag aus dem Bundesrat.
Was ändert sich?
Bislang heißt es in Paragraph 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuches: „Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen.“ Künftig soll der Satz lauten: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“
Was bedeutet das ?
Auch Homosexuelle können damit künftig „verheiratet“ sein, bislang konnten sie sich nur „verpartnern“.
Praktische Auswirkungen hat die geplante Änderung insbesondere bei der Adoption von Kindern: Auch zwei verheiratete Frauen oder zwei verheiratete Männer können künftig gemeinsam Kinder adoptieren, was bislang nicht möglich war.
Was passiert mit den Lebenspartnerschaften?
Mit dem Gesetz werden nicht alle bereits geschlossenen Lebenspartnerschaften Homosexueller in eine Ehe umgewandelt. Vielmehr müssen die verpartnerten Paare, die eine Ehe wollen, persönlich und gemeinsam erneut vor einen Standesbeamten treten.
Bereits bestehende Lebenspartnerschaften können aber auch weitergeführt werden. Neue Lebenspartnerschaften können aber nicht mehr geschlossen werden, sobald das Gesetz in Kraft getreten ist.
Wie geht es im Bundestag nun weiter?
Die Hürde im Rechtsausschuss hat das Gesetz genommen. Nun muss das Gesetz noch auf die Tagesordnung im Plenum: Darüber stimmen die Abgeordneten am Freitagmorgen ab.
Dann folgt, vermutlich am Nachmittag, die eigentliche Abstimmung über das Gesetz – und zwar namentlich. Nach dem Votum müssen also die Stimmkarten ausgezählt werden, bevor das Ergebnis feststeht.
Reicht wirklich ein einfaches Gesetz?
Über diese Frage wird diskutiert. Kritiker des Verfahrens finden, dass für so eine tiefgreifende gesellschaftliche Änderung auch das Grundgesetz geändert werden muss. Womöglich landet diese Frage vor dem Bundesverfassungsgericht.
Wann soll die erste Homoehe geschlossen werden können?
Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht zustimmen. Gibt es am Freitag im Bundestag eine Mehrheit, kann das Gesetz nach der Prüfung durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier verkündet werden. Danach sollen die Standesämter drei Monate Zeit zur Vorbereitung bekommen – dann tritt es in Kraft. (afp)
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