Durchschnitt bis 2,3 oder Eignungstest – strengere Zugangsregelungen für Berliner Gymnasien geplant
Eltern wollen nur das Beste für ihre Kinder, auch bei der Schulbildung. So ist der Wunsch vieler Eltern groß, ihre Kinder aufs Gymnasium zu bringen, auch wenn ihre Leistungen das nicht unbedingt hergeben.
In Berlin will Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) nun die Latte für die Erfordernisse höher legen, wie der „Tagesspiegel“ berichtete. Demnach soll ab dem Schuljahr 2026/27 der erforderliche Notendurchschnitt, um in der 7. Klasse ins Gymnasium gehen zu können, auf einer neuen Grundlage ermittelt werden.
Zukünftig werden ausschließlich die Zensuren aus den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache für eine Empfehlung des Gymnasiums herangezogen, genauer gesagt die drei Zeugnisnoten aus dem zweiten Halbjahr der 5. und dem ersten Halbjahr der 6. Klasse. Ihre Summe darf nicht höher als 14 sein, was rein rechnerisch einem Durchschnitt von 2,33 entspricht.
Damit fallen sämtliche Leistungen in Natur- und Gesellschaftswissenschaften, Kunst, Musik und Sport, die bislang zusätzlich für die Durchschnittsnote herangezogen wurden, aus der Berechnung heraus. Es ist dann nicht mehr möglich, schlechtere Zensuren in Deutsch und Mathematik mit Bestleistungen in diesen Fächern zu kompensieren.
Probeunterricht als Eignungstest
Doch auch wenn ein Kind den geforderten Durchschnitt verfehlt und keine Empfehlung für das Gymnasium hat, besteht noch eine Option. Wenn es im Rahmen eines Probeunterrichts seine Eignung für das Gymnasium nachweist, steht der Aufnahme nichts im Weg.
Wie rbb berichtete, wird das bislang geltende Probejahr ab der 7. Klasse hingegen abgeschafft. Laut Referentenentwurf müsste demnach kein Schüler, der es ans Gymnasium geschafft hat, befürchten, in der 7. Klasse „aussortiert“ zu werden.
Für das nächste Schuljahr 2024/25 bleibt jedoch alles beim Alten. Hier läuft das Auswahlverfahren für das Gymnasium bereits.
Weitere geplante Änderungen
Neu soll zudem ein Pflichtschuljahr für Jugendliche sein, die nach der 10. Klasse keine Ausbildung oder eine Berufsvorbereitung absolvieren. Zur Begründung wurde auf rund 3.000 Jugendliche pro Jahr verwiesen, die in Berlin ohne anschließende Perspektive die Schule verlassen.
Auch auf Eltern von Vorschulkindern kommt eine neue Regelung zu. Wenn ihr Nachwuchs keine Kita besucht, aber ein Sprachförderbedarf besteht, soll er laut „Berliner Morgenpost“ mindestens ein Jahr vor Schuleintritt in die Kita oder vergleichbare Förderangebote freier Anbieter in Anspruch nehmen.
Elternwahlrecht eingeschränkt
Die Pläne des Bildungssenats bezüglich der Gymnasialstufe stießen bei Eltern auf Kritik. Wie Norman Heise, Vorsitzender des Landeselternausschusses, gegenüber rbb äußerte, habe der Vorstoß für Ängste gesorgt.
Die Schule werde noch leistungsbezogener; gleichzeitig werde das Wahlrecht der Eltern einer starken Veränderung unterworfen.
Sollte die geplante Regelung in Kraft treten, könnte es dazu kommen, dass noch mehr gute Schüler an integrierten Sekundarschulen die leistungsschwächeren verdrängen, so Heise. An diesen Schulen können Schüler nach bestandener Prüfung verschiedene Abschlüsse erzielen, von der Berufsbildungsreife bis zum Abitur.
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