DUH verklagt Baden-Württemberg erfolgreich: Keine Einschränkungen geplanter Fahrverbote – Zwangsgeld von bis zu 10.000 Euro
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht sich in der Verhandlung über die Zwangsvollstreckung eines Urteils zu „sauberer Luft“ vom Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigt.
Das Gericht habe heute klar gemacht, „dass es die aktuell bekannten Einschränkungen der geplanten Fahrverbote in Stuttgart nicht akzeptieren wird“, sagte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch am Donnerstagabend der Nachrichtenagentur AFP. Das Land Baden-Württemberg habe nun zwei Wochen Zeit, um eine Erklärung abzugeben.
Die DUH hatte vor Gericht einen Antrag auf Zwangsvollstreckung gegen das Land Baden-Württemberg gestellt. Die Organisation wirft der grün-schwarzen Landesregierung vor, die Umsetzung eines Urteils zu „sauberer Luft“ in Stuttgart hinauszuzögern und fordert ein Zwangsgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte Ende Februar bestätigt, dass Diesel-Fahrverbote grundsätzlich zulässig sind, um die Luft in den Städten zu verbessern. Am Dienstag hatte die Landesregierung in Stuttgart Dieselfahrverbote für ab Anfang kommenden Jahres angekündigt, um ihren rechtlichen Verpflichtungen aus dem Gerichtsurteil nachzukommen.
Stuttgart wollte Handwerkern Ausnahmen und Übergangsregeln geben
Fahrverbote für Euro-5-Diesel sollten dabei vermieden und Benzinautos vollkommen von Verboten ausgenommen werden, erklärten Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Innenminister Thomas Strobl (CDU).
Für die geplanten Dieselfahrverbote für ältere Wagen seien außerdem „Ausnahmen und Übergangsregelungen für Handwerker, Lieferverkehr und Anwohnergruppen“ vorgesehen.
Das geht der DUH nicht weit genug: Es sollte keine Ausnahmeregeln für Anwohner geben und auch Fahrzeuge mit Abgasnorm Euro 5 sollten auf besonders belasteten Strecken nicht fahren dürfen. „Wir freuen uns sehr, dass das Gericht heute unsere Position bestätigt hat“, sagte Resch.
Nach Angaben des DUH-Chefs verwiesen die Vertreter des Landes bei dem Gerichtstermin darauf, dass sie nicht im Detail wüssten, was im Abgasplan der grün-schwarzen Landesregierung stehe. Um das zu klären, habe es einen zweiwöchigen Aufschub gegeben. „Sonst beginnt das von uns geforderte Vollstreckungsverfahren“, sagte Resch.
Hamburg hatte kürzlich die bundesweit ersten Fahrverbote für ältere Diesel in Kraft gesetzt. Betroffen sind Strecken an zwei besonders belasteten Straßen.
Wer ist die Deutsche Umwelthilfe?
Die selbsternannten Umweltschützer der Deutschen Umwelthilfe seien ein Sonderfall in der deutschen Umweltschutz-Szene, schrieb die „Frankfurter Allgemeine“ im Jahr 2016. Der Verband habe nicht mal 300 Mitglieder und hat seinen Sitz in Radolfzell am Bodensee sowie eine Geschäftsstelle in Berlin.
Seine Einnahmequelle sind hauptsächlich Prozesse und Vertragsstrafen. Der Verband ist vom Bundesverwaltungsamt anerkannt als „klageberechtigter Verbraucherschutzverband“ und könne „Unternehmen vor Gericht bringen, die Wettbewerbsregeln verletzen“.
Meist wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung beigelegt, doch bei weiteren Verstößen wird es teuer. Wie die „Frankfurter Allgemeine“ schrieb, kommt die DUH auf 1600 Verfahren pro Jahr, davon landen 400 als Prozesse vor Gericht – nur 3 Prozent davon verliert der Verband.
Nicht einmal der Bundesverband der Verbraucherzentralen kommt auf derartig viele Verbraucherschutz-Verfahren. (afp/dts)
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