Droht der FDP in mehreren Ländern der Ausschluss zur Bundestagswahl?

Eine Beschwerde eines FDP-Mitglieds gegen die Aufstellungsverfahren bei den FDP-Nominierungsparteitagen in 14 Bundesländern sorgt für Aufmerksamkeit in den Medien. Sollten sich die Vorwürfe erhärten, droht der FDP möglicherweise in mehreren Bundesländern der Ausschluss von der anstehenden Bundestagswahl.
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Wahlkampfstart der FDP in Potsdam am 8. Januar 2025.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Von 21. Januar 2025

Der FDP droht möglicherweise in mehreren Bundesländern der Ausschluss von der anstehenden Bundestagswahl, berichtet „Table.Briefings“.

Hintergrund ist eine Beschwerde eines FDP-Mitglieds gegen die Aufstellungsverfahren bei den FDP-Nominierungsparteitagen in 14 Bundesländern. Das Mitglied sieht bei ihnen einen Verstoß gegen den Grundsatz geheimer Wahlen. Statt auf vorgedruckten Stimmzetteln ein Kreuz zu machen, sollen die FDP-Delegierten auf Parteitagen handschriftlich „Ja“, „Nein“, „Enthaltung“ oder den Namen des Kandidaten auf einen weißen Zettel schreiben, so der Vorwurf.

Daher reichte das Mitglied bundesweit bei allen Landeswahlleitern eine Beschwerde ein. Sollte die Beschwerde Erfolg haben, könnten die FDP-Landeslisten für die Bundestagswahl möglicherweise in mehreren Bundesländern für ungültig erklärt werden. Berlin und Niedersachsen sollen von den Vorwürfen nicht betroffen sein.

„Wenn die Namen der Kandidaten handschriftlich auf den Stimmzetteln notiert und diese dann direkt abgegeben werden, kann der Wahlberechtigte anhand seines Stimmzettels auch nach Abschluss des Wahlvorgangs identifiziert werden“, zitiert „Table.Briefings“ aus dem Schreiben an die Landeswahlleiter.

Zudem gebe es auf Parteitagen in der Regel keine Wahlkabinen und die Delegierten säßen eng beieinander, sodass der Wahlvorgang schon in seiner Durchführung nicht geheim sei, heißt es in dem Schreiben weiter.

Sind die Delegierten identifizierbar?

Das FDP-Mitglied verweist in diesem Zusammenhang auf den Leitfaden der Bundeswahlleiterin für die Durchführung von Aufstellungsversammlungen: „Zum Zwecke der Geheimhaltung muss gewährleistet sein, dass der Wahlberechtigte anhand seines Stimmzettels auch nach Abschluss des Wahlvorgangs nicht identifiziert werden kann“, heißt es dort.

Dort heißt es auch: „Eine geheime Wahl im Sinne des § 21 Abs. 3 Satz 1 Bundeswahlgesetz erfordert […], dass schriftlich mit Stimmzetteln abgestimmt wird und diese verdeckt gekennzeichnet und ohne Einsichtnahme anderer abgegeben werden können.“

Laut „Table.Briefings“ hat der Beschwerdeführer in den Schreiben an die Landeswahlleiter als Beleg YouTube-Mitschnitte der FDP-Listenaufstellungen in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen aufgeführt.

Dabei sollen dies keine Einzelfälle sein: So werde teilweise regelmäßig versucht, Stimmzettel den Wahlberechtigten zuzuordnen. Dazu nutze man beispielsweise in NRW immer die gleichen Stimmeneinsammler in den gleichen Sitzreihen, sodass überprüft werden könne, ob alle Kreisverbände in einer Reihe „auf Linie“ seien.

Und: Bis herunter auf die Kreisebene, wo Delegierte und Wahlkreiskandidaten oft in sehr kleinen Gruppen gewählt werden und die Zuordnung der Stimmzettel daher noch einfacher ist, sei das Problem zu finden. Auch hier würden nachträglich Handschriften mit den Unterschriften in der Anwesenheitsliste abgeglichen werden, so der Beschwerdeführer laut „Table.Briefings“ im Schreiben an die Landeswahlleiter.

FDP-Mitglied: Nicht hinnehmbare Mängel bei „Rechtsstaatspartei“

Sein Vorgehen begründet das FDP-Mitglied im Schreiben damit, dass für ihn diese Mängel, die das Prinzip der geheimen Wahl so „dermaßen“ aushebeln würden, nicht hinnehmbar seien. Und dies bei einer „Rechtsstaatspartei wie der FDP“.

Aus dem nordrhein-westfälischen Innenministerium hieß es laut dem Medium, dass die Landeswahlleiterin die FDP bereits angeschrieben und um Stellungnahme gebeten habe.

Am 24. Januar entscheiden die Kreis- und Landeswahlausschüsse bundesweit über die Zulassung der Landeslisten, über Beschwerden dagegen bis spätestens 30. Januar. Das heißt, sollten die FDP-Listen für ungültig erklärt werden, könnte die Partei bis zum 27. Januar Widerspruch einlegen. Drei Tage später fällt dann die endgültige Entscheidung.

Die FDP sieht keine Versäumnisse: „Die Landeslisten der FDP für die Bundestagswahl erfüllen alle rechtlichen Anforderungen. Die Aufstellungsversammlungen für die Landeslisten sind alle ordnungsgemäß nach den Wahlgesetzen und den Satzungen der FDP durchgeführt worden.“ Deswegen sehe man der Prüfung durch die Wahlausschüsse gelassen entgegen, so die FDP-Bundesgeschäftsführerin Maria Wandel gegenüber „Focus“.

Eine Anfrage der Epoch Times an die FDP-Bundesgeschäftsstelle blieb bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung unbeantwortet.



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