Dresdner Staatsanwaltschaft beantragt Aufhebung der Immunität von AfD-Chefin Petry
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim sächsischen Landtag die Aufhebung der Immunität von AfD-Chefin Frauke Petry beantragt. Hintergrund seien Anschuldigungen wegen Meineides, sagte Landtagssprecher Ivo Klatte der Deutschen Presse-Agentur in Dresden.
Zuvor hatte der Mitteldeutsche Rundfunk darüber berichtet. Sollte der Landtag dem Antrag folgen, wäre der Weg für eine Anklage frei.
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Parlamentarier der Linken erstattete Anzeige
Petry ist Abgeordnete im Landtag in Dresden sowie auch AfD-Bundes- und Landesvorsitzende. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit mehr als einem Jahr wegen Meineides oder fahrlässigen Falscheides gegen sie.
Hintergrund sind Vorwürfe, Petry habe in einer Sitzung des Wahlprüfungsausschusses des Landtags im November 2015 in einer Zeugenaussage unter Eid falsch ausgesagt.
Der Ausschuss befasste sich mit der Gewährung von Darlehen durch AfD-Landtagskandidaten an die Partei im Zusammenhang mit dem Landtagswahlkampf. Ein Parlamentarier der Linken hatte Anzeige gegen Petry erstattet.
Aufhebung der Immunität? – Entscheidung frühestens Ende August
Dem Sprecher des Landtages zufolge wurde bereits Ende vergangener Woche die Aufhebung ihrer Immunität beantragt. Der zuständige Ausschuss des Parlaments werde noch in dieser Woche über das weitere Vorgehen beraten. Mit einer Entscheidung sei aber frühestens Ende August zu rechnen, sagte Klatte.
Die Staatsanwaltschaft hatte sich im Mai vergangenen Jahres zunächst gegen ein Ermittlungsverfahren entschieden. Die Begründung, dass der Wahlprüfungsausschuss keine zur Abnahme von Eiden zuständige Stelle im Sinne des Strafgesetzbuches sei, war jedoch kurz darauf von der Generalstaatsanwaltschaft kassiert worden. (dpa)
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