Dresden: Wahleinspruch der AfD gegen willkürliche Listenkürzung überraschend zurückgewiesen
Heute entschied der Wahlprüfungsausschuss im Sächsischen Landtag überraschend, dass der Wahleinspruch der AfD gegen die willkürliche Listenkürzung im Vorfeld der Landtagswahl 2019 zurückgewiesen wird. Nun muss das Plenum des Sächsischen Landtages entscheiden, wie es mit dem AfD-Einspruch weitergeht.
Der Fraktions- und Landesvorsitzende der sächsischen AfD, Jörg Urban sagt dazu: „Für mich gibt es keinen Zweifel, dass die Altparteien im Schulterschluss nun gemeinsam darüber abstimmen, diese Listenkürzung als rechtens zu bestätigen. Wir als sächsische AfD hatten die besseren Argumente. Mit dieser Entscheidung ignoriert der Wahlausschuss Recht und Gesetz. Jede Erhellung des Sachverhaltes und Beweisaufnahmen, die wir beantragten, wurden abgelehnt. Der Wahlprüfungsausschuss hat sich mit dieser Entscheidung zudem gegen eine anderslautende Stellungnahme des sächsischen Innenministeriums in diesem Verfahren gewendet.“
Die AfD werde nun vor das sächsische Verfassungsgericht gehen, „um der Demokratie im Freistaat wieder Geltung zu verschaffen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Fraktion.
„Schon einmal musste dieses Gericht eine katastrophale Entscheidung der CDU-nahen Landeswahlleitung korrigieren. Ich bin optimistisch, dass es auch diesmal dafür sorgen wird, die Kungelei der Altparteien zu beenden,“ so Urban.
Was war 2019 geschehen?
Ursprünglich wollte die Partei mit 61 Kandidaten in die Landtagswahl ziehen. Der Landeswahlausschuss kürzte die Liste wegen eines Formfehlers im Wahlverfahren auf 18 Kandidaten. Nachdem ein Antrag der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert war, gestattete jedoch der sächsische Verfassungsgerichtshof Leipzig der Partei vorab, dass sie mit 30 Kandidaten für die Landtagswahl antreten darf.
Der Untersuchungsausschuss wurde mit den Stimmen der AfD eingesetzt, SPD, Grüne und CDU stimmten mit Enthaltung, die Linke votierte dagegen.
AfD-Fraktionsvorsitzender Jörg Urban hielt anlässlich der Einsetzung des Untersuchungsausschusses im vergangenen Jahr eine brisante Rede, in der er ankündigte, dass „mit strafprozessualen und kriminalistischen Methoden“ der Fall aufgeklärt werden soll und man nicht locker lassen werde, „bis wir die ganze Wahrheit kennen, selbst wenn wir Hunderte von Zeugen vernehmen müssen.“
Am heutigen Freitag (26.6) kam es zur 7. Sitzung des Wahlprüfungsausschusses. 10 Uhr fand dazu eine öffentliche Sitzung im Plenarsaal statt. Eine live-Übertragung gab es nicht. (nmc)
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