Drei Angeklagte wegen Zwangsprostitution verurteilt
In Berlin sind drei Angehörige eines bulgarischen Zuhälterrings wegen schweren Menschenhandels und Zwangsprostitution zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.
Nach mehreren Dutzend Verhandlungsterminen mit zahlreichen als Zeugen verhörten Opfern verhängte das Landgericht Berlin am Donnerstag eine Haftstrafe von vier Jahren und vier Monaten gegen den Hauptangeklagten Krasimir B. Zudem werden fast 42.000 Euro aus dessen illegalen Geschäften eingezogen.
Der Angeklagte hatte seit dem Jahr 2005 einen Bordell- und Escortservice betrieben. Dabei beschäftigte er überwiegend arme Frauen aus Bulgarien, die er unter einem Vorwand nach Deutschland gelockt hatte. Zudem verkaufte er Kokain an die Freier der Frauen.
B. wurde unter anderem der Beihilfe zum schweren Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, der ausbeuterischen Zuhälterei und des Drogenhandels für schuldig befunden. Die Anklage hatte sich unter anderem auf die Aussagen von 22 geschädigten Frauen gestützt. In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von fünf Jahren gefordert. Der Verteidiger von B. beantragte drei Jahre.
B.s Helferinnen Venelina F. und Tanya A. hatten zusammen mit dem Hauptangeklagten die Arbeitsbedingungen diktiert und die Frauen kontrolliert. A. wurde zu dreieinhalb Jahre Gefängnis und der Zahlung von 8240 Euro verurteilt. F. muss dem Urteil zufolge für drei Jahre ins Gefängnis und 12.550 Euro abführen. (afp)
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