Dr. Sönnichsen: „Es gab keine Voraussetzung für den Einsatz von COVID-Impfstoffen“

Für Dr. Andreas Sönnichsen wurde weder das medizinische Gesundheitssystem zu keinem Zeitpunkt der Corona-Krise an seine Grenzen gebracht, noch lag eine „epidemische Notlage von nationaler Tragweite“ vor.
Titelbild
Dr. Andreas Sönnichsen beim Corona-Symposium der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag am 11. November 2023.Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
Von 29. Dezember 2023

Dr. Andreas Sönnichsen ist Facharzt für Innere Medizin und Allgemeinmedizin und beschäftige sich nach eigenen Angaben seit Anfang der Corona-Krise mit den „immensen Kollateralschäden“ der Corona-Maßnahmen. Bis Anfang 2021 war er Vorsitzender des deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin und Professor an der Medizinischen Universität Wien. Sönnichsen arbeitet jetzt als wissenschaftlicher Leiter des Medizinischen Behandlungsverbundes, der Anfang dieses Monats per Fax an Hunderttausende Arztpraxen vor dem weiteren Gebrauch des COVID-19-mRNA-Impfstoffes warnte. Wir trafen ihn auf dem Corona-Symposium der AfD-Bundestagsfraktion.

Ihre Grundaussage ist, dass COVID-19 zu keiner Zeit das medizinische Gesundheitssystem in Deutschland an seine Grenzen geführt hat und es zu keinem Zeitpunkt eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ gab. Woran machen Sie das fest?

Die epidemische Lage von nationaler Tragweite wurde am 25. März 2020 im Bundestag beschlossen. Da war der Zenit der ersten COVID-Welle bereits überschritten. Das heißt, wir hatten bereits rückläufige Zahlen und die Inzidenz und Prävalenz der Erkrankung COVID-19 war zum damaligen Zeitpunkt in der bundesdeutschen Bevölkerung von 83 Millionen mit ein paar 1.000 vollkommen unbedeutend. Also es bestand überhaupt keine Veranlassung, hier eine epidemische Notlage nationaler Tragweite auszurufen.

Sie ist auch zu keinem weiteren Zeitpunkt eingetreten, denn die weiteren COVID-Wellen waren mit Virusvarianten, die in ihrer Pathogenität, also in ihrer Gefährlichkeit, geringer waren als die Ursprungsvariante. Das Bundesgesundheitsministerium bestätigte selbst, dass die Krankenhäuser in Deutschland zu keinem Zeitpunkt so überlastet waren, dass hier irgendeine Gefahr bestand. Das war auch kein Resultat der Corona-Maßnahmen. Zum einen, weil der Zenit der COVID-Welle schon überschritten war, bevor die Maßnahmen ergriffen wurden. Auch der Corona-Lockdown wurde erst eine Woche nach Überschreiten des Zenits ausgerufen.

Am Beispiel von Schweden sieht man, dass sie ohne weitreichende Maßnahmen genauso gut durch die Krise gekommen sind, auch ohne Überlastung ihres Gesundheitssystems. Das heißt, man kann auch nicht sagen, dass die Maßnahmen uns vor einer Überlastung bewahrt hätten.

Daher sehen Sie die ganzen Maßnahmen als rechtswidrig an, ist das richtig?

Ja, denn eine epidemische Notlage von nationaler Tragweite, die letztlich die Voraussetzung für diese Ermächtigungen des Gesundheitsministers waren, um am Parlament vorbei Maßnahmen zu erlassen, wie Lockdowns, Maskenpflicht, Quarantäne und Ausgangs- und Reisebeschränkungen und so weiter lag nicht vor.

Somit lag darüber hinaus auch keine Voraussetzung für den Einsatz von bedingt zugelassenen Impfstoffen vor. Denn der Einsatz von bedingt zugelassenen Arzneimitteln ist ebenfalls an das Vorhandensein einer Notlage gebunden. Diese Notlage lag Anfang 2021 nicht mehr vor, denn da waren die, wenn überhaupt schweren Erkrankungswellen schon vorbei.

Dabei muss man unterscheiden zwischen europäischen und nationalen Voraussetzungen. Die nationale Voraussetzung für bedingt zugelassene Arzneimittel war die epidemische Lage nationaler Tragweite in Deutschland. Die bedingte Zulassung an sich ist eine Regelung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA). Sie darf Medikamente nur bedingt zulassen, wenn eine Notlage vorliegt. Das ist unabhängig von dem Ermächtigungsgesetz in Deutschland, aber auch daran gebunden, dass eine „Public Health Emergency“ vorliegt, also ein öffentlicher Gesundheitsnotstand.

Die Zulassungen für COVID-Impfstoffe wurde Ende 2020 erteilt, als die zweite COVID-Welle schon überschritten war. Auch auf ihrem Zenit gab es keine Voraussetzung, um Impfstoffen eine bedingte Zulassung zu erteilen. Man hätte den COVID-19-mRNA-Impfstoff überhaupt nicht auf den Markt bringen dürfen. Wenn man irgendwas konstruieren wollte, dann hätte man sagen können: „Okay, es gibt eine bestimmte Bevölkerungsgruppe, die ist tatsächlich durch COVID-19 stark gefährdet, das sind alte Menschen, kranke Menschen.“ Dann hätte man die bedingte Zulassung auf zum Beispiel diese Bevölkerungsgruppen beschränken müssen.

In diesem Fall müssen diese Bevölkerungsgruppen, wie es bei der gesamten Bevölkerung nicht geschehen ist, darüber aufgeklärt werden, dass die COVID-Impfstoffe nur ein bedingt zugelassenes Arzneimittel sind. Man hat hier schlicht und ergreifend gelogen. Man hat gesagt, die Impfstoffe sind sicher und effektiv. Das stimmte nicht, was wir zum damaligen Zeitpunkt noch gar nicht wussten. So steht es auch in den EMA-Papieren drinnen. Hier ist gelogen worden. Den Einsatz dieser COVID-Impfstoffe gemeinsam mit dieser Lüge kann man nur als Verbrechen bezeichnen – ein Verbrechen an der Bevölkerung.

Wurde denn nicht beim Aufklärungsgespräch durch den Arzt deutlich gemacht, dass der COVID-mRNA-Impfstoff nur eine Notfallzulassung hat?

In dem Aufklärungsbogen stand das nicht drinnen. Aufklärungsgespräche sind im Allgemeinen sowieso nicht geführt worden. In den Impfzentren und auch in den Arztpraxen, die sich daran beteiligt haben, wurde wie am „Fließband“ geimpft. Da wurden am Tag durchschnittlich 300 Menschen zur Impfung durchgeschleust. Da kann ein Aufklärungsgespräch im ausreichenden Umfang gar nicht stattgefunden haben.

Das ist das Problem, das wir heute haben. Viele Impfgeschädigte, gehen jetzt zu ihren Ärzten und sagen: „Hey, du hast mich überhaupt nicht darüber aufgeklärt, dass dieser Impfstoff nur bedingt zugelassen ist und dass wir über die Langzeitsicherheit und Langzeiteffektivität überhaupt keine Daten haben.“ Wir wissen inzwischen, die COVID-Impfung ist weder effektiv noch sicher. Also es haben sich eigentlich alle Befürchtungen, die wir damals hatten, bestätigt. Damals wussten wir es noch nicht und haben nur davor gewarnt, dass es passieren könnte. Jetzt wissen wir, dass dieser Impfstoff mehr schadet, als er nutzt.

Und trotzdem wird ja immer noch für die COVID-Impfung offiziell durch die Landesregierungen und die Bundesregierung geworben. Wie sehen Sie das?

Da bleibt einem eigentlich die Sprache weg. Das ist ein fortgesetztes Verbrechen. Also, wer heute noch für diese Impfung wirbt, dem kann man nur sagen, dass das ein massiver Rechtsverstoß ist. Das ist ein Verstoß gegen die Aufklärungspflicht, das ist ein Verstoß gegen den Einsatz von Arzneimitteln, die letztlich den Menschen mehr Schaden zufügen als Nutzen.

Vielen Dank.



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