Dr. Pfeil zum WHO-Pandemievertrag: „Unsere gesamte Werteordnung steht auf dem Spiel“

Im Mai will die Weltgesundheitsorganisation (WHO) über den Pandemievertrag abstimmen lassen. Welche Risiken er für Deutschland beinhaltet, erklärt Dr. Beate Pfeil im Interview mit Alexander Zwieschowski.
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Dr. jur. Beate Pfeil.Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
Von 27. März 2024

Was bedeuten die für Mai geplanten Pandemieverträge der WHO? Ist die Kritik begründet, dass Deutschland Teile seiner Souveränität hierdurch verliert? Welche Auswirkungen hat es auf den einzelnen Bürger und auf den wissenschaftlichen Diskurs? Werden individuelle Freiheitsrechte eingeschränkt oder sind gar medizinische Zwangsbehandlungen zu befürchten?

Darüber hat Alexander Zwieschowski in der Sendung „Respektiven“ von EpochTV mit Dr. Beate Sibylle Pfeil gesprochen. Pfeil ist Juristin, selbstständige Wissenschaftlerin und war von 1999 bis 2016 stellvertretende Leiterin des Südtiroler Volksgruppeninstituts in Bozen. Von 2017 bis 2023 arbeitete sie als unabhängige Sachverständige für den Europarat. Ihr Arbeitsschwerpunkt ist die Volksgruppenforschung, verbunden mit staats- und völkerrechtlichen Aspekten. Sie publizierte bereits zum Thema Minderheitenrechte, Minderheitensprachen und Recht auf Heimat. Zusammen mit Christoph Pan verfasste sie das dreibändige Handbuch der europäischen Volksgruppen, das in Fachkreisen als Standardwerk gilt.

Im Mai sollen sowohl der WHO-Pandemievertrag als auch die Internationalen Gesundheitsvorschriften, kurz IGV, beschlossen werden. Bitte geben Sie uns einen kurzen Überblick, worum es dabei geht.

Die Internationalen Gesundheitsvorschriften regeln primär das geltende Recht im Fall sogenannter internationaler Gesundheitsnotstände. Welche Voraussetzungen müssen für die WHO gegeben sein, damit ein Gesundheitsnotstand ausgerufen werden kann und was folgt daraus?

Beim Pandemievertrag geht es durchgehend um flankierende Regelungen. Der Schwerpunkt der WHO liegt darin, Gesundheit durch Medikamente und Impfstoffe zu erzielen, was sehr zu hinterfragen ist. Im Pandemievertrag geht es um die Produktion von Medikamenten und Impfstoffen, und dass die Staaten Einrichtungen zu deren Herstellung zur Verfügung stellen sollen. Ein weiterer Schwerpunkt beim Pandemievertrag liegt in der Bekämpfung sogenannter Infodemien. Interessanterweise ist im neueren Entwurf des Vertrags dieses Wort herausgestrichen worden.

Ist damit Desinformation gemeint?

Genau, es wurde definiert als die Bekämpfung von zu viel und falscher und irreführender Information. Auch diese Definition ist weggefallen. Die Frage ist, ob sich damit die Intention der WHO wirklich verändert hat. Das Thema der Bekämpfung von falscher, irreführender Information ist immer noch im Entwurf drin.

Dahinter steht die Frage, was auf dieser Grundlage mit der Wissenschaftsfreiheit passiert. Steht dahinter eine WHO, die womöglich im Hintergrund ganz klar definiert, was sie unter falsch und irreführend versteht? Maßt sich die WHO an, ein Wahrheitsmonopol zu besitzen und Staaten aufzufordern, das umzusetzen?

In beiden Verträgen wird den Pharmafirmen in Bezug auf Impfstoffe und Medikamente eine aktive Rolle eingeräumt, etwa mit Verteilungsplänen und Produktionspflichten.

Der Fokus liegt dabei auf Prävention nach dem Verständnis der WHO: Es geht nicht mehr darum, eigenverantwortlich auf die Gesundheit zu achten, indem man gesund lebt und sein Immunsystem stärkt, sondern sich immer wieder impfen zu lassen.

Ganz konkret soll für die Impfstoffproduktion auch die sogenannte Gain-of-function-Forschung gefördert werden. Diese impliziert aber erstens die Gefahr der Entwicklung von Biowaffen. Und zweitens ist die Gain-of-function-Forschung nicht sicher. Am Beispiel von Wuhan haben wir das gesehen.

Im Pandemievertrag steht die Formulierung „Between Pandemics“ drin. Es scheint, dass man davon ausgeht, dass wir jetzt pausenlos Pandemien haben werden. Im Endeffekt ist die WHO selber womöglich der Treiber von Pandemien und nicht der Verhinderer.

Warum braucht man zwei verschiedene Verträge?

Es ist schwer zu beurteilen, warum es beide gibt. Es ist vielleicht ein Stück Verwirrungstaktik. In einem Beschluss des Deutschen Bundestags vom Mai letzten Jahres stand auch drin, man müsste sie besser aufeinander abstimmen. Warum zwei, wenn nicht alles in einem Werk geregelt werden kann?

Auch bislang gab die WHO Empfehlungen ab. Laut des IGV-Artikels 1 waren diese nicht bindend. Ändert sich das mit den neuen Verträgen?

Davon muss man ausgehen, wenn die Vorschläge durchgehen. In Artikel 1 stand als Definition „nicht verbindlicher Rat“ (non binding advice). Das soll aber gestrichen werden. Das allein heißt noch nicht, dass sie damit automatisch bindend werden. Aber wir haben den Artikel 13a als Vorschlag in den IGV stehen. Und da heißt es tatsächlich, die Staaten verpflichten sich, die Empfehlungen der WHO umzusetzen (undertake to follow). Und in Artikel 42 steht explizit: „Die Inhalte der Empfehlungen sind verpflichtend unverzüglich umzusetzen“. Auf dem Papier nennt es sich zwar immer noch „Empfehlung“ (recommendation), aber in diesem Kontext ist die Verbindlichkeit ganz klar angedacht.

Es hört sich dann wie eine Anweisung an.

Genau, es sind dann Notstandsanordnungen, die der Generaldirektor im Übrigen völlig eigenmächtig erlassen kann.

Kritiker sprechen von einer unkontrollierbaren weltweiten Machtausweitung der WHO. Verliert Deutschland dadurch ein Stück weit an Souveränität?

De facto auf jeden Fall. Rechtlich muss man noch differenzieren. Der WHO-Generaldirektor kann diesen Notstand ausrufen. Dafür gibt es begrenzende Kriterien im Vertrag. Aber niemand kontrolliert, ob er sich an die Sachkriterien hält.

Nach der Ausrufung des Notstands kann er massiv Maßnahmen erlassen, die die Grundrechte einschränken. Laut Vertrag muss er sich ans Verhältnismäßigkeitsprinzip halten und wissenschaftliche Evidenz berücksichtigen. Auch dafür gibt es keine unabhängige Kontrollinstanz.

Diese Maßnahmen sind zumindest im Falle Deutschlands erst einmal in innerstaatliches Recht umzusetzen. Deutschland hat dann die Möglichkeit, sich dagegen auszusprechen, weil die beiden Verträge im Rang unter dem Grundgesetz stehen.

Bereits nach 2020 haben wir gesehen, dass die Gefahr groß ist, dass die Staaten willig sind, Grundrechtsverletzungen – aus welchen Gründen auch immer – zu begehen. Damals haben sie das auch ohne verpflichtende Regelung getan.

Welche Bereiche unseres täglichen Lebens sind konkret davon betroffen?

Generalsekretär Tedros kann einen Notstand ausrufen, auch wenn sein Notfallausschuss der Meinung ist, dass keiner vorliegt. Er kann Empfehlungen herausgeben, die Anordnungen sind. Das können Impfpflicht, Reise- und Handelsbeschränkungen, Behandlungs- und Testpflichten sein, Vorschriften für Isolierung, Quarantäne und Kontaktverfolgung; das gesamte Programm, das wir ab 2020 erlebt haben und das eine unfassbare Wirkung für jeden Einzelnen entfaltet hat. Wir haben erlebt, wie unglaublich massiv unser Staat sich in unser Privatleben gedrängt hat.

Ein Blick in den Pandemievertrag offenbart, dass da unbestimmte Rechtsbegriffe zu finden sind, wie etwa „Überforderung der Gesundheitssysteme“, „hohe Todesraten“ oder „pandemische Situation“. Wer bestimmt genau, wann oder ob diese Kriterien erfüllt sind?

Ich habe ja gerade dargelegt, wie grundrechtsrelevant alles ist, was hier passiert. Im Rechtsstaat habe ich deshalb das Bestimmtheitsgebot. Je schärfer ich in die Freiheit des Einzelnen eingreife, desto klarer muss ich definieren. Der Pandemievertrag enthält meines Wissens teilweise auch Definitionen, aber sicher nicht in dieser konkreten Form.

Eine deutsche Bundesregierung könnte die Verantwortung abgeben und auf die Expertengremien der WHO verweisen. Die Auswahl dieser Experten wird aber teilweise vom Generalsekretär getroffen, teilweise stellen die Staaten die zur Verfügung. Die Unabhängigkeit dieser Experten ist daher infrage zu stellen.

Schließlich haben wir das Problem, dass kein wissenschaftlicher Diskurs mehr stattfindet. Die WHO will ja vorgeben, was richtig und was falsch ist. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie sich Experten heranziehen, die im Zweifel ihre Entscheidungen nach der politischen Spur treffen.

Könnte auch eine normale Grippewelle als pandemische Situation eingestuft werden?

Also wir können inzwischen als gesichert annehmen, dass auch die sogenannte COVID-19-Pandemie im Endeffekt auf so unsicherer wissenschaftlicher Grundlage beruhte, dass es eigentlich nichts anderes war als eine Grippe. Und in Zukunft ist tatsächlich zu befürchten, dass alles, was irgendwie etwas mehr ist als ein Schnupfen und ansteckend ist, als Grundlage dafür herhalten muss, einen Notstand auszurufen.

Reformen der Internationalen Gesundheitsvorschriften müssen vier Monate vor der Abstimmung den Regierungen vorliegen. Diese Frist ist für die anstehenden Verhandlungen im Mai verstrichen. Liegt ein Rechtsbruch vor, wenn man trotzdem darüber abstimmt?

Ja, absolut. Darauf müssen wir uns im Endeffekt auch berufen. Darauf dürfen wir auch unsere politischen Verantwortlichen aufmerksam machen. Die Viermonatsfrist hat den Sinn, dass jeder Staat die Zeit braucht, sich in die Entwürfe ausreichend tief einzuarbeiten und dann eine Form von Meinungsbildung, fachlich und politisch und auch mit der Gesamtbevölkerung, zu vollziehen. Dafür sind vier Monate extrem kurz. Sinn und Zweck dieser Regelung ist also, dass die Staaten wissen müssen, worüber sie abstimmen.

Daher ist schon jetzt klar: Über die IGV-Neufassung darf im Mai 2024 nicht entschieden werden. Und wenn trotzdem entschieden wird, dann ist die Entscheidung ungültig.

Kann man gegen die Verträge juristisch vorgehen?

Sollten beide Verträge innerstaatlich umgesetzt werden, haben wir als Bürger theoretisch den normalen Rechtsweg gegen diese Verträge, weil sie dann den Rang einfacher Bundesgesetze haben. Der einzelne Bürger kann Verfassungsbeschwerde einreichen, sofern er in seinen Rechten verletzt ist.

Die andere Möglichkeit ist, mit allen Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, über die Inhalte der Verträge aufzuklären und wachzurütteln.

In dem Moment, wo das Ganze umgesetzt ist, ist passiver, friedlicher Widerstand angezeigt. Wenn Regelungen erlassen werden, die eindeutig grundrechtsverletzend sind, dann muss ich mich als Bürger nicht dran halten. Dann muss ich alles, was mir zur Verfügung steht, an friedlich-demokratischen, rechtsstaatlichen Mitteln bemühen, um mich dem entgegenzustellen.

Hier steht unsere gesamte Werteordnung auf dem Spiel, die als Nachkriegsordnung viel Gutes hatte und die jetzt infrage gestellt werden soll.

Vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Alexander Zwieschowski. (redaktionelle Bearbeitung mk) Das ganze Interview können Sie bei EpochTV sehen. 



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