Doppelte Beitragspflicht für Betriebsrenten vor der Abschaffung
Die Verpflichtung für Rentner, auf ihre Betriebsrenten neben dem Arbeitnehmeranteil auch den Arbeitgeberbeitrag zur Kranken und Pflegeversicherung zu zahlen, könnte im Zuge der nächsten Betriebsrentenreform fallen. Das schreibt das „Handelsblatt“ (Dienstagausgabe) unter Berufung auf Koalitionskreise. Den Informationen zufolge lehnen die Krankenkassen eine ersatzlose Streichung der 2004 eingeführten doppelten Beitragspflicht allerdings ab, weil sie auf die jährlichen Einnahmen von 2,5 Milliarden Euro nicht verzichten wollen.
Daher wird in der Union ein Kompromissmodell diskutiert. Danach sollen die Arbeitgeber verpflichtet werden, auf den in eine Betriebsrente eingezahlten Teil des Gehalts wieder wie bis 2001 den Arbeitgeberanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. Im Gegenzug würden die Betriebsrentner von der doppelten Beitragspflicht befreit. Im Gesundheitsministerium gibt es zwar noch ordnungspolitische Bedenken gegen das Modell. Doch für die Krankenkassen würde die Entlastung der Betriebsrentner so zum Nullsummenspiel. „Bei nahezu jedem Arbeitnehmer ist inzwischen angekommen, dass die Einzahlung eines Teils des Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung sich netto nicht rechnet, seit die doppelte Beitragspflicht eingeführt wurde „, sagte dazu der Rentenexperte der CDU, Peter Weiß. Es werde daher darauf ankommen, dieses Hindernis mit einer Betriebsrentenreform zu beseitigen. Einen konkreten Zeitplan für die Reform gibt es noch nicht. Mit Entscheidungen wird erst im Frühjahr 2016 gerechnet, da ein von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble in Auftrag gegebenes Gutachten abgewartet werden soll.
(dts Nachrichtenagentur)
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