Dokumentationspflicht beim Mindestlohn entzweit die Gemüter
Während Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer „viel zu bürokratische“ Pflichten kritisiert, wendet sich Verdi-Chef Frank Bsirske gegen jegliche Aufweichung der Regelungen. „Betriebe, die zum Beispiel viel höhere Löhne als den gesetzlichen Mindestlohn zahlen, müssen vollständig von den bürokratischen Regelungen ausgenommen werden“, sagte Kramer der „Passauer Neuen Presse“. „Es geht nicht darum, den Mindestlohn aus den Angeln zu heben. Es geht darum, vernünftige, handhabbare Regelungen für seine Anwendung zu finden,“ sagte er.
Auch das Handwerk mahnte eine Überprüfung der Regelungen an. Mit umfassenden und teilweise unsinnigen Dokumentationspflichten zum Mindestlohn stelle der Gesetzgeber zehntausende Familienbetriebe im Handwerk unter Generalverdacht, sagte der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Holger Schwannecke, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Metzger, Bäcker und Konditoren müssten ohne jeden Anhaltspunkt mit dem Besuch schwer bewaffneter Zöllner rechnen.
Dagegen betonte Bsirske, alle Vorwürfe gegen die seit dem 1. Januar geltende flächendeckende Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde seien nicht stichhaltig: „Die Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeit ist unverzichtbar, um die Einhaltung des Mindestlohnes kontrollieren zu können,“ sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Die Vorschrift werde als ein Akt dargestellt, der die Wirtschaft überfordere, obwohl die Dokumentationspflicht bereits seit mehr als 20 Jahren durch das Arbeitszeitgesetz vorgeschrieben sei. Auch der Zoll benötige die Dokumentation, um das Gesetz überprüfen zu können.
Am Freitag gilt das Gesetz zum Mindestlohn 100 Tage. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles besucht aus diesem Anlass am (heutigen) Donnerstag mehrere Betriebe in Berlin und Halle.
(dpa)
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