Dobrindt will AfD Zugang zu Ämtern im Bundestag verwehren

CSU-Landesgruppenchef Dobrindt hat eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestags gefordert, um der AfD den Zugang zu parlamentarischen Ämtern zu verwehren. Als Beispiel nannte Dobrindt am Dienstag den Posten des Bundestags-Vizepräsidenten.
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Alexander Dobrindt, Vorsitzender der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag.Foto: TOBIAS SCHWARZ/POOL/AFP via Getty Images
Epoch Times24. November 2020

Eine Fraktion, die sich derart „unparlamentarisch“ verhalte wie die AfD, dürfe einen Posten, wie den des Bundestags-Vizepräsidenten nicht besetzen, meinte Dobrindt am Dienstag.

Zur Begründung verwies der Abgeordnete auf die Zwischenfälle vergangene Woche in Bundestagsgebäuden. Dort hatten Störer, die von AfD-Abgeordneten als Gäste eingeladen worden waren, Politiker wegen der Corona-Maßnahmen angeprangert.

Für ihn sei klar, „dass man solchen Fraktionen keine Positionen in Bundestags-Gremien geben kann“, sagte Dobrindt. Der CSU-Politiker regte Gespräche mit anderen Fraktionen an, um die Geschäftsordnung des Bundestag für die kommende Legislaturperiode zu ändern.

Gegenstimmen mit Kritik

Kritik an Dobrindts Überlegungen kam von der FDP. „Mann kann AfD-Abgeordneten nicht einfach die gleichen Rechte, wie sie andere Abgeordnete haben, vorenthalten“, sagte FDP-Parlamentsgeschäftsführer Marco Buschmann der Nachrichtenagentur AFP. „Das stärkt nur die AfD-Opfer-Propaganda.“ Das Ziel müsse sein, „den Wählerinnen und Wählern die Inhaltsleere, den Zynismus und die Gefahr, die von der Partei ausgeht, vor Augen zu führen“, meinte Buschmann.

Am Donnerstag will die AfD im Plenum ihren Abgeordneten Harald Weyel als Bundestags-Vizepräsident zur Wahl stellen. Dobrindt bezeichnete dies nach den Vorfällen der vergangenen Woche als „besonderen Akt der Dreistigkeit“. Die AfD sei „auf dem Weg, die nächste NPD zu werden“, sagte Dobrindt. „Die radikalen Kräfte setzen sich immer weiter durch.“

Jede Fraktion stellt einen Vizepräsidenten

Laut Geschäftsordnung des Bundestages hat die AfD ein Recht auf Besetzung eines Stellvertreterpostens. „Jede Fraktion des Deutschen Bundestages ist durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten“, heißt es darin. Allerdings muss der Kandidat mit Mehrheit im Plenum gewählt werden – seit dem Einzug der AfD in den Bundestag 2017 konnte keiner ihrer Kandidaten eine Mehrheit erzielen.

Die Geschäftsordnung des Parlaments sieht außerdem vor, dass die Oppositionsfraktionen nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel den Vorsitz von Bundestagsausschüssen übernehmen dürfen – derzeit stellt die AfD etwa den Vorsitzenden des einflussreichen Haushaltsausschusses. Auch diese Regelung will Dobrindt mit Blick auf die AfD ändern lassen.

Derartige Veränderungen der Geschäftsordnung rechtssicher zu gestalten, sei „alles andere als eine leichte Übung“, sagte Dobrindt. „Aber es muss beim Verhalten einer Fraktion, das völlig unparlamentarisch ist, eine Reaktion des Hauses geben.“ (afp)



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