Dobrindt: AfD-Verbotsantrag kontraproduktiv – „wir müssen sie weg regieren, nicht weg verbieten“

Alexander Dobrindt spricht sich gegen ein AfD-Verbotsverfahren aus. In der CSU-Landesgruppe würde keiner den Antrag unterstützen.
Titelbild
Alexander Dobrindt von der Christlich-Sozialen Union (CSU) am 11. September 2024 in Berlin bei einer Rede im Bundestag.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times1. Oktober 2024

Die CSU-Landesgruppe lehnt den fraktionsübergreifenden Antrag für ein AfD-Verbot nach Angaben ihres Chefs Alexander Dobrindt geschlossen ab. „Ich kenne niemanden in der CSU-Landesgruppe, der diesen Antrag unterstützt“, sagte Dobrindt der „Augsburger Allgemeinen“ vom Dienstag. Er halte diesen geplanten Antrag, für „falsch und kontraproduktiv“, sagte der CSU-Politiker. „Man kann die AfD nicht weg verbieten, man kann die AfD nur weg regieren.“

Ein Verbotsantrag wäre aus Dobrindts Sicht „Wasser auf die Mühlen der AfD-Erzählung, dass man die Partei mit anderen Mitteln als der offenen Auseinandersetzung bei Wahlen und in den Parlamenten aus dem politischen Wettbewerb entfernen wolle“. Er warnte davor, dass eine solche Verbotsdebatte der AfD „neue Gelegenheit“ bieten würde, „sich als Opfer zu inszenieren, um damit zusätzliche Unterstützung zu gewinnen“.

Gruppenantrag von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken

Eine fraktionsübergreifende Gruppe aus Abgeordneten von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken hat Medienberichten zufolge einen Gruppenantrag ausgearbeitet, mit dem der Bundestag ein Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anstoßen soll.

Der Bundestag ist – neben Bundesregierung und Bundesrat – eines von drei Verfassungsorganen, das ein Verbotsverfahren vor dem Gericht anstoßen kann. Die rechtlichen Hürden dafür sind allerdings hoch. Kritiker warnen davor, dass ein Verbotsverfahren zur Solidarisierung mit der AfD führen und der Partei neue Wählerinnen und Wähler zutreiben könne. (afp/red)



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