DJV kritisiert Kölner Zentralmoschee: Ditib will Fotografen vorschreiben, zu welchem Zweck sie ihre Fotos verwenden
Der Deutsche Journalistenverband (DJV) hat eine vom Islamverband Ditib vorgelegte Lizenzvereinbarung für Foto- und Videoaufnahmen in der Kölner Ditib-Zentralmoschee als „inakzeptabel“ bezeichnet. Zugleich rief die Journalistengewerkschaft dazu auf, am Freitag nicht mit Bildern aus der Moschee über die erstmalige Nutzung von deren Kuppelsaal für das Freitagsgebet zu berichten.
Die Ditib hatte im Vorfeld des Freitagsgebets eine entsprechende Pressemitteilung mitsamt der Lizenzvereinbarung verschickt. Darin heißt es unter anderem, dass Foto-, Video- und Tonaufnahmen des Gebäudes, einzelner Gebäudeteile oder von Ditib-Personal „nur nach vorheriger Zustimmung ausschließlich für die Berichterstattung zur Nutzung des Gebetssaals“ verwendet werden dürften.
Nach entsprechender Nutzung der Aufnahmen dürften diese „nur nach vorheriger erneuter Zustimmung zu einem anderen Zweck verwendet und genutzt werden“. „Jegliche weitere Verwendung über den oben definierten Verwendungszweck hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Rechteinhaber über die Pressestelle der Ditib.“
Dazu erklärte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall: „Fotografen darf nicht vorgeschrieben werden, zu welchem journalistischen Zweck sie ihre Fotos verwenden.“ Dies aber versuche die Ditib. Er könne daher Bildjournalisten nur raten, auf die Fotodokumentation zu verzichten.
„Journalisten sind die Rechteinhaber und haben die alleinige Entscheidungskompetenz“, betonte Überall. Die in der Vereinbarung verlangten Schutzrechtshinweise bei Veröffentlichung könnten nicht akzeptiert werden.
Mit der erstmaligen Nutzung für das muslimische Freitagsgebet ist die neue Ditib-Zentralmoschee in Köln-Ehrenfeld im Wesentlichen fertiggestellt. Der Grundstein für das Gebäude, über dessen Bau Befürworter und Kritiker in den Anfangsjahren stritten, wurde im November 2009 gelegt. Die offizielle Eröffnung soll zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden. (afp)
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