„Divers“: Bundeskabinett beschließt dritte Geschlechtsoption
Die Bundesregierung hat eine Neuregelung auf den Weg gebracht, die es intersexuellen Menschen ermöglichen soll, ihre Identität ins Geburtenregister eintragen zu lassen.
Den Gesetzentwurf für eine dritte Geschlechtsoption billigte das Bundeskabinett am Mittwoch, wie das Bundesjustizministerium in Berlin mitteilte. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine entsprechende Neuregelung bis Ende diesen Jahres verlangt.
„Kein Mensch darf wegen seiner sexuellen Identität diskriminiert werden“, erklärte Justizministerin Katarina Barley (SPD). „Es ist überfällig, dass wir das Personenstandsgesetz jetzt endlich modernisieren.“ Mit dem zusätzlichen Eintrag „divers“ werde Menschen, die sich nicht einem Geschlecht zugehörig fühlen, ein Stück Würde und eine positive Identität gegeben.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 10. Oktober 2017 entschieden, dass das Personenstandsrechts ein Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das im Grundgesetz geregelte Diskriminierungsverbot darstellt. Die Entscheidung war im November 2017 veröffentlicht worden. (afp)
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