DIHK will günstigere TTIP-Schiedsgerichte
Deutschlands Mittelstand fordert mit Blick auf das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP einen Zuschnitt des internationalen Investitionsschutzes auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen: „Eine Anpassung ist unter anderem deshalb notwendig, weil bisher in einem Verfahren für jede Partei Kosten von durchschnittlich drei Millionen Euro anfallen“, sagte DIHK-Außenwirtschaftschef Volker Treier dem „Handelsblatt“. Das aber sei für die betroffenen Betriebe oft nicht machbar und schließe sie faktisch von der Möglichkeit aus, Investoren-Schiedsverfahren zu nutzen. Anlass für den Vorstoß ist die von der EU-Kommission vorangetriebene Reform der umstrittenen Schiedsgerichtsbarkeit im Rahmen der Freihandelsverhandlungen mit den USA.
„Die Kontroversen der letzten Monate machen deutlich, dass das Recht des Investitionsschutzes im Interesse aller Seiten reformiert werden muss. Wir wollen die Debatte mit neuen Vorschlägen beleben“, sagte DIHK-Experte Treier. Um dem Mittelstand zu helfen, soll demnach für kleinere Schadensfälle von nicht mehr als zehn Millionen Euro Streitwert eine besondere Gebührenordnung geschaffen werden, die den finanziellen Möglichkeiten kleiner und mittlerer Unternehmen entspricht, heißt es in einem Papier von Empfehlungen, das dem „Handelsblatt“ vorliegt. Diese Gebührenordnung sollte verbunden werden mit einem strikteren Zeitregime zur Durchführung des Verfahrens. Zudem regt der DIHK eine Stelle auf europäischer oder nationaler Ebene an, die Prozesskostenhilfe für Investor-Staat-Schiedsverfahren gewährt oder rechtliche Dienstleitungen zur Verfügung stellt.
(dts Nachrichtenagentur)
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