„Digitalisierung der Energiewende“: Smart Meter bald in allen Haushalten
Mit der Zustimmung des Bundesrats zum Gesetz zum Neustart der Digitalisierung in der Energiewende (GNDEW) ist der Weg frei für sogenannte Smart Meter. Bis Ende 2032 sollen flächendeckend intelligente Stromzähler die herkömmlichen analogen in allen Haushalten ersetzt haben. Schon ab 2025 soll deren Einsatz für eine Reihe von Verbrauchsstellen verpflichtend sein.
Smart Meter sind digitale Stromzähler, die den Energieverbrauch einer Abrechnungseinheit in Echtzeit messen können. Außerdem verfügen sie über ein Kommunikationsmodul, das die automatische Datenübertragung ermöglicht. Das Instrument soll es Stromkunden künftig ermöglichen, einen präziseren Überblick über ihren Verbrauch zu behalten.
Einbau von Smart Meter für maximal 50 Euro
In weiterer Folge sollen sie den Verbrauch steuern und anpassen können: Die Kunden können bestimmte Tätigkeiten auf Zeiten verschieben, in denen Strom in ausreichendem Maße und günstig verfügbar ist. Zudem können sie die Fernsteuerung von Geräten darauf anpassen. Laut Branchenverband Bitkom begrüßen 61 Prozent der Bürger die Nutzung solcher vernetzter Geräte. Preise und Verbrauch lassen sich dabei über Smartphone-Apps mitverfolgen.
Wie das „Handwerksblatt“ berichtet, sind Versorger ab 2025 verpflichtet, dynamische Stromtarife anzubieten. Dies soll dem Umstand Rechnung tragen, dass infolge der schwankenden Produktion durch Windparks und Solaranlagen auch die Strompreise stärker schwanken. Theoretisch würde ein Smart Meter die Anpassung solcher Tarife sogar im 15-Minuten-Takt ermöglichen.
Haushalte sollen im Regelfall nicht mehr als 20 Euro für den Einbau ihres Smart Meters bezahlen. Für Wärmepumpenbesitzer soll sich der Preis für die Installation im Höchstfall auf 50 Euro belaufen.
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Zertifizierte Geräte jetzt schon nutzbar – aber noch nicht mit allen Funktionen
Bis 2030 sollen nach dem Willen des Bundeswirtschaftsministeriums ein Großteil der Haushalte und Großverbraucher mit den Geräten ausgestattet sein. Für einige Verbrauchsstellen soll die Nutzung eines Smart Meters bereits ab 2025 zur Pflicht werden. Es handelt sich dabei um Stromnutzer mit einem Jahresverbrauch zwischen 6.000 und 100.000 Kilowattstunden.
Dabei handelt es sich vor allem um größere Privathaushalte, Unternehmen oder Einrichtungen wie Schulen oder Schwimmbäder. Auch Anlagenbetreiber mit einer Kilowattlstundenleistung zwischen 7 und 100 Kilowatt sind von der Bestimmung erfasst. Bis Ende 2030 sollen mindestens 95 Prozent von ihnen ihren Verbrauch per Smart Meter überwachen können.
Bereits zertifizierte Geräte sollen ab sofort zum Einsatz kommen können. Dies gilt für Nutzer bis zu einem Jahresverbrauch von 100.000 Kilowattstunden oder Erzeuger von bis zu 25 Kilowatt. Allerdings verfügen heute gebräuchliche Smart Meter meist noch nicht über alle einschlägigen Funktionen.
Smart Meter können beim Erkennen von Stromausfällen helfen
Die Smart Meter sind Teil eines größeren Konzepts namens Smart Grid. Dieses beschreibt ein modernisiertes Stromnetz, welches auf digitalen Technologien basiert. Für Verbraucher soll das System nicht nur ein besseres Energiemanagement und eine effizientere Nutzung des Stromnetzes ermöglichen.
Ein Smart Meter kann zudem auch helfen, Probleme im Stromnetz, wie z. B. Stromausfälle, schneller zu erkennen. In weiterer Folge können die Geräte diese automatisch an den Energieversorger melden.
Gleichzeitig gibt es auch eine Vielzahl an Bedenken bezüglich des Einsatzes der Technologie. Diese betreffen unter anderem den Datenschutz. Die Sammlung und Übertragung von Energieverbrauchsdaten birgt potenzielle Risiken in Bezug auf die Sicherheit zum Teil sensibler Informationen.
BSI: Einbaupflicht erst nach erfolgter Zertifizierung
Dass Smart Meter detaillierte Informationen über den Stromverbrauch erfassen, lässt auch einige Bedenken hinsichtlich der Überwachung und der Privatsphäre aufkommen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) versucht, diese zu zerstreuen.
Die Einrichtung selbst stelle sogenannte Schutzprofile sowie Technische Richtlinien auf, um die Datenschutzstandards zugunsten der Verbraucher zu wahren. Diese entwickele man stetig weiter. Erst mit der Zertifizierung durch das BSI werde die Einbauverpflichtung beginnen. Die Sicherheitsstandards für Smart Meter seien höher als etwa beim Online-Banking, heißt es aus der Behörde.
Das Gesetz regele, wer welche Daten registrieren und nutzen dürfe, heißt es im „Handwerksblatt“ weiter. Smart Meter versenden demnach die aufgezeichneten Informationen verschlüsselt und pseudonymisiert – auch eine anonymisierte Übermittlung sei möglich. Diese erfolge ausschließlich an berechtigte Empfänger, wie insbesondere Netzbetreiber oder Stromlieferanten. Die Daten dürften dabei nur für klar definierte Zwecke verwendet werden. Nach ihrer Verarbeitung seien sie unverzüglich zu löschen.
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