Digitaler Impfpass bleibt freiwillig – Gelbes Impf-Heft gilt weiter
Im Restaurant, auf Veranstaltungen oder im Urlaub kann jedermann künftig mit einem digitalen Impfpass seinen vollständigen Corona-Schutz nachweisen. Der elektronische Impfnachweis soll vor allem das Reisen innerhalb der Europäischen Union erleichtern – und er macht den Nachweis bequemer. Ein Überblick:
Covid-Impfpass startete am Donnerstag
Die Einführung des digitalen Covid-Impfpasses in Deutschland startete am Donnerstag, Schritt für Schritt soll der Nachweis nun verfügbar sein. Die entsprechende App CovPass ist bereits abrufbar. Bis Ende Juni soll das digitale Impfzertifikat allen, die es wollen, über Arztpraxen, Impfzentren und Apotheken zur Verfügung stehen.
Zudem kann der Covid-Impfstatus in einer aktualisierten Version der Corona-WarnApp abgespeichert werden. Europaweit soll die elektronische Plattform für die Überprüfung von Corona-Impfzertifikaten am 1. Juli starten – pünktlich zum Beginn der Hauptreisesaison.
Der digitale Impfnachweis geht auf eine EU-Entscheidung zurück. Er soll europaweit einheitliche Standards ermöglichen und stellt eine zusätzliche Möglichkeit dar, um Impfungen zu dokumentieren. Bei Besitzern des Zertifikats sollen die EU-Mitgliedstaaten von Quarantäne- und Testpflichten absehen, sofern dies die epidemiologische Lage erlaubt. Akzeptiert werden nur in der EU zugelassene Impfstoffe.
Alle Informationen werden in einem QR-Code gespeichert
Das Impfzertifikat enthält Informationen zu Impfstatus und Impfstoff, den Namen des Geimpften und das Geburtsdatum. Darüber hinaus soll es künftig auch Informationen über Tests oder überstandene Corona-Infektionen enthalten. All diese Informationen werden in einem QR-Code gespeichert, der von allen 27 EU-Staaten und ihren Nachbarländern Island, Norwegen und Liechtenstein gescannt und gelesen werden kann.
Dazu erhalten Patienten bei ihrer Corona-Impfung in der Arztpraxis oder im Covid-Impfzentrum künftig den Nachweis als QR-Code, den sie in die CovPass-App oder in die Corona-Warn-App einscannen können. Bei Kontrollen kann das Zertifikat dann ausgelesen werden. Geimpfte können den Nachweis aber auch auf Papier mitbekommen.
Für Kulturveranstalter, Stadienbetreiber, Restaurants oder andere Dienstleister, die den Covid-Impfstatus überprüfen möchten, gibt es die CovPassCheck-App zur Kontrolle des Corona-Impfnachweises. Mit dieser Prüf-App kann der Impfstatus ähnlich wie ein Barcode eines Flug- oder Bahntickets gescannt werden.
Digitaler Covid-Impfnachweis kann auch nachträglich ausgestellt werden
Ein digitaler Covid-Impfnachweis kann auch nachträglich ausgestellt werden – vorzugsweise dort, wo die Corona-Impfung erfolgte. Das betrifft aktuell immerhin knapp 20 Millionen vollständig Covid-Geimpfte in Deutschland. Die Corona-Impfzentren sollen die QR-Codes möglichst automatisch per Post zusenden, der Versand startet dieser Tage. Außerdem können Arztpraxen und Apotheken nachträglich Impfnachweise ausstellen – im Laufe des Juni werden alle an das System angeschlossen.
Zahlreiche Apotheken werden ab Montag damit loslegen. Auf dem Portal www.mein-apothekenmanager.de können Bürger bundesweit Apotheken finden, die digitale Impfnachweise kostenlos ausstellen. Geimpfte müssen dafür ihren Impfnachweis etwa im gelben Heft und den Personalausweis mitbringen. Die Daten werden beim Robert-Koch-Institut (RKI) abgeglichen, auch um Fälschungen auszuschließen. Dann gibt es den elektronischen Code zum Einscannen.
Gelber Ausweis bleibt weiter gültig
Der digitale Impfnachweis ist ein freiwilliges und ergänzendes Angebot. Haben Geimpfte beispielsweise kein Smartphone, wollen keinen digitalen Impfnachweis oder haben diesen verloren, dann genügt auch der bekannte gelbe Impfpass. Das gilt auch für Reisen ins Ausland.
Alle digitalen Covid-Impfnachweise werden laut Gesundheitsministerium nur vorübergehend im Impfprotokollierungssystem erstellt und anschließend gelöscht. Eine dauerhafte Speicherung ist nur auf dem eigenen Smartphone vorgesehen. Und dann kann jeder Nutzer selbst entscheiden, ob und wann er diese Daten löscht.
QR-Code wird nur „von autorisierten Personen“ ausgestellt
Laut Bundesgesundheitsministerium darf der QR-Code nur „von autorisierten Personen“ ausgestellt werden. Bei der Überprüfung von digitalen Covid-Impfnachweisen ist ein Ausweis vorzulegen. Der digitale Covid-Impfnachweis selbst ist demnach mit einer kryptografischen Signatur vor Manipulation und Fälschung geschützt. Wer einen Corona-Impfpass fälscht oder ein solches Dokument benutzt, macht sich auch strafbar. (afp)
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