Dietmar Woidke: „Migrationspolitik der letzten zehn Jahre auf den Prüfstand stellen“ – aber ohne AfD
Der Ministerpräsident von Brandenburg, Dietmar Woidke, hat am Dienstag, 28.1., zu einer Wende in der Migrationspolitik aufgerufen. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärte er, die Migrationspolitik der letzten zehn Jahre müsse „auf den Prüfstand“. Die Menschen erwarteten „zu Recht, dass wir Lösungen finden“. Anlässe für den Vorstoß Woidkes sind die aktuelle bundesweite Debatte über eine Verschärfung der Asylgesetze – und jüngste Gewalttaten in Beelitz-Heilstätten.
Woidke ruft zum Schulterschluss für Wende in der Migrationspolitik auf
Der Ministerpräsident übte Kritik an „gegenseitigen Schuldzuweisungen und Reflexen“ angesichts schwerer Straftaten, wie sie sich jüngst in Aschaffenburg und Beelitz-Heilstätten zugetragen hatten. Stattdessen brauche es eine „parteiübergreifende Zusammenarbeit der demokratischen Parteien, um zu echten Korrekturen in der Migrationspolitik zu gelangen“. Dies würden die Menschen von der Politik erwarten.
Demgegenüber warnte Woidke im Vorfeld der für Mittwoch geplanten Abstimmung über zwei Entschließungsanträge der Unionsfraktion im Bundestag vor Mehrheiten aufgrund von AfD-Stimmen. In einem Brief, den er zusammen mit sechs weiteren SPD-Ministerpräsidenten formulierte, heißt es:
Die Brandmauer zwischen demokratischen und undemokratischen Parteien darf nicht ins Wanken geraten.“
Die Entschließungsanträge sollen sich mit der Asylpolitik und der inneren Sicherheit befassen. Gesetzeswirkung haben sie keine, sie beinhalten lediglich Aufforderungen an die Bundesregierung.
Mehrheiten für Unionsanträge im Bund ungewiss
Die Unionsfraktion will auch einen Gesetzesantrag ausarbeiten, der eine Änderung des Asyl- und des Aufenthaltsgesetzes zum Ziel haben soll. Eine Abstimmung vor der Bundestagswahl ist in diesem Fall allerdings wenig wahrscheinlich, da für Gesetzesbeschlüsse allgemein drei Lesungen vorgesehen sind. Am Freitag will die Union allerdings auch ein bereits im September von ihr eingebrachtes „Zustrombegrenzungsgesetz“ zur Abstimmung bringen.
Für eine Mehrheit zugunsten der Anträge benötigt die Union die Stimmen von AfD, FDP, BSW und einigen Fraktionslosen. Die meisten dieser Fraktionslosen waren ursprünglich als Kandidaten der AfD in den Bundestag gewählt worden. Vonseiten der AfD-Fraktion hieß es, man werde den Anträgen der Union zustimmen. Das BSW wird nur bei einem Teil davon mitgehen.
Beelitz-Heilstätten: Mutmaßlicher Täter legal in Deutschland
In den Entschließungsanträgen geht es unter anderem um ein Fünf-Punkte-Programm, das CDU und CSU auch zur Bedingung für eine Regierungskoalition machen wollen. Dabei geht es unter anderem um eine generelle Zurückweisung von Asylsuchenden an deutschen Grenzen. Zudem soll es um die Möglichkeit einer dauerhaften Inhaftierung von Ausreisepflichtigen gehen.
Anders als bei der Bluttat von Aschaffenburg handelte es sich bei dem Tatverdächtigen von Beelitz-Heilstätten nicht um einen Asylbewerber oder einen Ausreisepflichtigen. Einem 23-jährigen Staatsangehörigen des westafrikanischen Staats Guinea, der seit 2016 in Deutschland lebt, wird ein vollendetes und ein versuchtes Tötungsdelikt zur Last gelegt.
Der legal in Deutschland lebende und als Pfleger beschäftigte Mann soll bereits am 14. September 2024 einen 24 Jahre alten CDU-Lokalpolitiker getötet haben. Dem bisherigen Ermittlungsstand zufolge schnitt er seinem Opfer die Kehle durch. Die Leiche wurde bei einem Wohnungsbrand entdeckt. Für ein politisches Motiv gibt es keine Anhaltspunkte.
Innenministerin des Woidke-Kabinetts: „Tatverdächtiger ist geständig“
Der Tatverdächtige lebte der „Welt“ zufolge im gleichen Wohnkomplex wie sein Opfer – und wie die 52-jährige Frau aus der Ukraine, die er am Samstag angegriffen haben soll. Hier soll er während einer Massage sein Messer gezückt und versucht haben, die Frau zu töten. Diese konnte jedoch noch rechtzeitig reagieren und sich durch einen Sprung aus dem Fenster ihrer Wohnung im ersten Stock retten.
Der 23-Jährige ist geständig. Das berichtete der RBB unter Berufung auf eine schriftliche Mitteilung von Brandenburgs Innenministerin Katrin Lange. Der Tatverdächtige sitzt in Untersuchungshaft. Er war ursprünglich als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen. Im Jahr 2019 stellte er einen Asylantrag. Dieser wurde abgelehnt. Aufgrund seiner Qualifikationen war er jedoch einem „Spurwechsel“ gemäß Paragraf 25a des Aufenthaltsgesetzes zugänglich. Seine Aufenthaltsbewilligung wurde am 23.1. verlängert. Von dem Tatverdacht war damals noch nichts bekannt.
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