Diesel-Fahrverbot in Aachen? – Erstes Verfahren
Das Verwaltungsgericht Aachen verhandelt heute im bundesweit ersten Verfahren nach dem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts über ein mögliches Diesel-Fahrverbot. Die Deutsche Umwelthilfe will mit einem solchen Verbot die Einhaltung von Stickstoffdioxid-Grenzwerten erreichen.
Die Leipziger Bundesrichter hatten Fahrverbote grundsätzlich für zulässig erklärt, wenn die Verhältnismäßigkeit gewahrt sei. Wie genau diese Anforderung interpretiert werden muss, ist vielerorts aber umstritten. Daher dürften auf regionaler Ebene noch Verfahren vor Gerichten, Behördenentscheidungen und politische Diskussionen folgen.
Seit 2010 müssen EU-Grenzwerte für den Schadstoff Stickstoffdioxid verbindlich eingehalten werden. Etliche Städte schaffen das mit ihren bisherigen Maßnahmen nicht. In Hamburg setzten die Behörden jüngst das bundesweit erste Diesel-Fahrverbot auf zwei Straßen durch. (dpa)
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