Die Zukunft des Fliegens: Branche und Reisende in Deutschland zunehmend unter Druck

In Frankreich sind Kurzstreckenflüge bereits verboten, nun werden auch hierzulande strengere Maßnahmen diskutiert, um das Fliegen zu verteuern und zu reduzieren. Diese reichen von Umweltabgaben bis hin zur Rationierung der individuellen Anzahl an Flugreisen.
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Flugzeuge der Lufthansa am Flughafen Frankfurt.Foto: Nate Hovee/iStock
Von 20. August 2024

Nicht nur die „Letzte Generation“ hat Flughäfen in Deutschland als ihr bevorzugtes Ziel für Blockaden ausgemacht. Auch abseits des aktionsorientierten Teils der Klimabewegung wird das Fliegen zunehmend als problematisch wahrgenommen. In Frankreich sind seit Mai 2023 Kurzstreckenflüge verboten, wenn eine angemessene Alternative auf der Schiene zur Verfügung steht. Nun werden auch in Deutschland zunehmend Vorschläge diskutiert, um Bürger vom Fliegen abzuhalten.

Lufthansa belastet das Fliegen ab 2025 mit einer Umweltgebühr

Einige Änderungen, um das Fliegen zu verteuern, sind auch hierzulande bereits auf dem Weg. Ab 1. Januar 2025 wird die Lufthansa eine Umweltgebühr für alle Flüge verhängen, die von ihrer Unternehmensgruppe vermarktet werden. Dies gilt für alle Starts aus den 27 EU-Ländern sowie aus Großbritannien, Norwegen und der Schweiz.

Wie die ARD-„Tagesschau“ berichtete, will der Konzern auf diese Weise einen Teil der zunehmenden Kosten aufgrund von Umweltauflagen der EU weitergeben. Dazu gehören etwa der „freiwillige Emissionshandel“ oder die Verpflichtung, Biokerosin dem Treibstoff beizumengen. Dies verursache Kosten in Milliardenhöhe.

Je nach Länge des Fluges soll sich die Gebühr zwischen 1 und 72 Euro bewegen. Schon jetzt gibt es die Option einer freiwilligen Kompensationszahlung zu Klimaschutzzwecken. Diese möchte die Lufthansa weiterhin beibehalten. Allerdings machen derzeit nur 4 Prozent der Kunden von dieser Möglichkeit Gebrauch.

Die taz klagt über schwindende Flugscham

In der taz will man sich mit solchen Maßnahmen nicht begnügen, sondern denkt schon weiter. Das Blatt beklagt ein Nachlassen der Flugscham, obwohl das Fliegen nach wie vor ein Luxus sei. Nur 11 Prozent der Weltbevölkerung reisen Zahlen aus dem Jahr 2018 zufolge mit dem Flugzeug. Davon seien zwei Drittel Inlandsflüge.

Daten der Weltbank zufolge seien es vor allem Menschen mit mittlerem bis höherem Einkommen, für die das Fliegen zu den bevorzugten Fortbewegungsmitteln zähle. Inwieweit dabei auch Staaten mitgezählt sind, die aufgrund ihrer geografischen Struktur auf das Flugzeug angewiesen sind, bleibt in dem Bericht offen. Neben Ländern mit großer Flächenausdehnung gehören auch solche wie Indonesien oder die Philippinen zu diesen, die aus einer Vielzahl an Inseln bestehen, zwischen denen häufig keine Straßen- oder Bahnverbindung existiert.

Während weltweit damit zu rechnen ist, dass mit wachsendem Wohlstand auch das Fliegen als Fortbewegungsmittel bedeutender wird, sinkt in Deutschland die Nachfrage. Im Jahr 2019 hatten noch 26,7 Prozent der in Deutschland gestarteten Flüge ein Ziel im Inland. Im Vorjahr war es noch 20 Prozent. Lufthansa-Tochter Eurowings erklärte im Januar im ZDF, man habe bereits ein knappes Drittel der Inlandsflüge aus dem Programm genommen.

Recht auf nur noch einen Langstreckenflug pro Jahr

Verkehrsforscher Andreas Knie spricht sich für ein generelles Verbot von Inlandsflügen in Deutschland aus. Dafür sei es, erklärte er gegenüber der taz, nicht einmal erforderlich, den Bahnverkehr auszubauen. Bereits jetzt befördere die Bahn täglich so viele Passagiere wie die Lufthansa in einem Jahr.

Allerdings will Knie auch vor Langstreckenflügen nicht haltmachen. Vor allem Flüge mit einer Distanz von mehr als 4.000 Kilometern seien für den größten Teil der Emissionen aller in Europa abhebenden Maschinen verantwortlich. Eurocontrol zufolge seien 6,2 Prozent aller in Europa gestarteten Flüge auf langen Strecken unterwegs. Diese steuerten jedoch 51,9 Prozent aller Emissionen bei.

Knie schlägt für Langstreckenflüge eine Rationierung vor. So solle jedem Bewohner Deutschlands pro Jahr eine definierte Anzahl an Langstreckenflügen zustehen. Im ersten Jahr sollen dies drei Flugpaare sein, im zweiten nur noch zwei und darüber hinaus nur noch eines. Ob die Regelung auch für Politiker, UNO-Mitarbeiter und international agierende NGOs gelten solle, lässt der Verkehrsforscher offen. Ebenso, ob es humanitäre Ausnahmen geben soll – etwa, wenn Angehörige von Ehepartnern aus anderen Erdteilen erkranken oder Begräbnisse anstehen.

Für den Kampf gegen das Fliegen den Datenschutz opfern?

Das Konzept Knies beinhaltet eine Art zusätzlichen „Optionshandel“. Menschen, die nicht fliegen, könnten die ihnen zustehenden Flugkontingente an Vielfliegende verkaufen. Immerhin seien dies einer ARD-Umfrage zufolge nur acht Prozent der Bevölkerung. Demgegenüber erklärten fast 70 Prozent, nie oder nur selten zu fliegen.

Schon jetzt haben EU-Staaten die Möglichkeit, eine Kerosinsteuer einzuführen, führt die taz in ihrem Beitrag weiter aus. Allerdings machten nur wenige davon Gebrauch, weil sie davon ausgehen, dass Fluggesellschaften dann eben außerhalb Europas tanken.

Zuletzt bringt der Beitrag eine „Vielfliegerabgabe“ ins Spiel, die eine Art Vorstufe zu der von Andreas Knie vorgeschlagenen Rationierung darstellen würde. Bereits hier würden sich jedoch praktische Probleme in der Umsetzung auftun. Zum einen wäre zu klären, ob diese sich nach der Zahl der Tickets oder nach den geflogenen Meilen richten solle. Zum anderen müssten die entsprechenden Daten zentral gespeichert werden. Inwieweit dies geltenden Datenschutzstandards entspräche, wäre erst zu klären.



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