„Die Verwaltung ächzt“: Normenkontrollrat plant Empfehlungen für neue Regierung
Um mittelfristig einen Kollaps der öffentlichen Verwaltung zu vermeiden, muss die nächste Bundesregierung aus Sicht des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) beim Bürokratieabbau dringend schneller vorankommen. „Die Verwaltung ächzt“, sagt der NKR-Vorsitzende Lutz Goebel der Deutschen Presse-Agentur.
In den Behörden gingen inzwischen mehr Mitarbeiter in den Ruhestand als neue nachkämen. Daher könne die Verwaltung die viel zu komplexen Gesetze perspektivisch gar nicht mehr umsetzen, geschweige denn deren Einhaltung kontrollieren.
Prozesse verändern – nicht viele kleine einzelne Maßnahmen
Die nächste Bundesregierung müsse fundamentale Änderungen angehen, den Vollzug ihrer Reformen bei der Gesetzgebung gleich mitdenken und Prozesse verändern. Damit könne mehr erreicht werden als mit vielen kleinen Einzelmaßnahmen.
Die Ampel-Koalition hatte in diesem Jahr noch gemeinsam das Bürokratie-Entlastungsgesetz IV verabschiedet, das am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Die darin enthaltenen Änderungen sollen in der Summe für eine finanzielle Entlastung in Höhe von 944 Millionen Euro pro Jahr sorgen. Beispielsweise wird die Hotelmeldepflicht für deutsche Übernachtungsgäste abgeschafft. Buchungsbelege müssen nur noch acht statt bisher zehn Jahre aufbewahrt werden.
Spätestens vor den nächsten Koalitionsverhandlungen werde der NKR eine Reihe von Empfehlungen für die nächste Regierung geben, kündigt Goebel an. Man müsse endlich weg von dem kräftezehrenden typisch deutschen Wunsch nach „Einzelfallgerechtigkeit“ – also einer Gesetzgebung, die alle Situationen und Lebenslagen berücksichtigt. Hier sei ein „Kulturwandel“ notwendig, denn „die Verwaltung kann das nicht mehr“.
Pauschale Regelungen und Stichproben seien besser als Überkomplexität und 100-Prozent-Kontrolle. „Wir müssen uns davon verabschieden, gegenüber dem Bürger und der Wirtschaft so misstrauisch zu sein.“
Goebel findet auch einige der nicht umgesetzten Maßnahmen aus der sogenannten Wachstumsinitiative gut, auf die sich im Sommer Kanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und der damalige Finanzminister, Christian Lindner (FDP), geeinigt hatten. Unter anderem hieß es darin, die Bundesregierung werde sich verpflichten, künftig jedes Jahr ein Bürokratie-Entlastungsgesetz vorzulegen. Dies solle sicherstellen, dass die Belastung aus sämtlichen Bundesgesetzen in dem jeweiligen Jahr auch unter Berücksichtigung neu geschaffener Regelungen insgesamt abnimmt.
Registermodernisierung – ein sperriger Begriff
Ein Schlüssel zum Erfolg sei zudem eine erfolgreiche „Registermodernisierung“, sagt der NKR-Vorsitzende. Das dafür verantwortliche Bundesinnenministerium müsse endlich dafür sorgen, dass Informationen und Dokumente, die bei den Behörden bereits vorhanden sind, von Unternehmen, Bürgern und anderen Behörden nicht erneut angefordert würden.
Klar sei aber auch: „Ohne Digitalisierung wird die Verwaltung nie nachkommen.“ Mindestens genauso wichtig seien „einfachere Gesetze“, bei denen mögliche Schwierigkeiten im Vollzug gleich mitgedacht würden, sagt Goebel, der selbst Unternehmer ist.
Österreichische Autohalter müssen Fahrzeug nicht selbst anmelden
Österreich und mehrere skandinavische Länder seien da schon viel weiter. Goebel nennt ein Beispiel für einen Prozess, der seiner Ansicht nach pfleglich mit der Zeit und dem Nervenkostüm der Bürger umgeht: „In Österreich macht die Kfz-Anmeldung die Versicherung.“
Für sein Unternehmen habe er nur ein einziges Mal Fördermittel beantragt, berichtet der NKR-Vorsitzende. Aufgrund der damit verbundenen Nachweispflichten habe er sich anschließend entschieden, dies künftig nicht mehr zu tun, erzählt Goebel. Sein Fazit: „Das ist viel zu aufwendig.“
Normenkontrollrat setzt Arbeit trotz Neuwahl fort
Der NKR ist ein unabhängiges Gremium mit zehn ehrenamtlichen Mitgliedern. Zu seinen Aufgaben gehört es, Gesetzentwürfe der Bundesregierung dahingehend zu prüfen, ob die Kosten richtig dargestellt werden, ob es praxistauglichere Alternativen gibt und ob die Ministerien eine digitale Umsetzung von Beginn an mitgedacht haben.
Die inzwischen geplatzte Ampel-Koalition hatte den zuvor im Kanzleramt beheimateten Normenkontrollrat im damals noch FDP-geführten Bundesjustizministerium angesiedelt. Die Amtszeit der Mitglieder des Normenkontrollrats beträgt fünf Jahre. Eine erneute Berufung ist zulässig. Die Mitglieder dürfen weder in der öffentlichen Verwaltung tätig noch Abgeordnete sein.
Das ifo-Institut hatte kürzlich die Kosten durch entgangene Wirtschaftsleistung in Deutschland infolge überbordender Bürokratie auf 146 Milliarden Euro pro Jahr beziffert. Bei einer Befragung von Managern und Managerinnen im Mai gaben knapp 80 Prozent der teilnehmenden Unternehmen an, sie müssten externe Dienstleister beauftragen, um den bürokratischen Anforderungen gerecht zu werden. (dpa/red)
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