Die Spendenaffäre könnte die AfD teuer zu stehen kommen

Die AfD-Spendenaffäre zieht immer weitere Kreise. Warum sind die Spenden an die AfD mutmaßlich illegal?
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AfD-Fahnen.Foto: Peter Steffen/dpa
Epoch Times15. November 2018

Die AfD-Spendenaffäre zieht immer weitere Kreise: Nach der fragwürdigen Spende aus der Schweiz wurde nun eine zweite Zuwendung bekannt, bei der möglicherweise nicht alles mit rechten Dingen zuging. Es handelt sich um 150.000 Euro, die von einer belgischen Stiftung stammen sollen.

Warum sind die Spenden an die AfD mutmaßlich illegal?

Spenden, deren Herkunft nicht feststellbar ist, dürfen laut Parteiengesetz nicht angenommen werden, wenn sie mehr als 500 Euro betragen. Dasselbe gilt für Zuwendungen, bei denen es sich erkennbar um die Weiterleitung einer Spende eines nicht genannten Dritten handelt. Spenden, die über 50.000 Euro betragen, muss eine Partei dem Bundestagspräsidenten mitteilen. Der veröffentlicht sie „zeitnah als Bundestagsdrucksache“.

Spenden dürfen grundsätzlich nicht angenommen werden, wenn sie von außerhalb der EU stammen – was zumindest bei der Schweizer Spende der Fall ist. Zulässig sind Spenden aus einem Nicht-EU-Staat aber dann, wenn die spendende Firma zu mehr als 50 Prozent Deutschen oder einem EU-Bürger gehört. Nach den bisherigen Erkenntnissen hat die AfD beide Zuwendungen außerdem zu spät zurückgezahlt, nämlich Monate nach ihrem Eingang.

Nur wenn sie das Geld „unverzüglich“ zurücküberwiesen hätte, würden die Zuweisungen laut Parteiengesetz als „nicht erlangt“ gelten. Nachdem aber jeweils einige Monate vergangen waren, hätte die AfD die unzulässigen Spenden an den Bundestag weiterleiten müssen – was nicht geschehen ist.

Welche Konsequenzen haben illegale Spenden für die Partei?

Verstößt eine Partei gegen die Bestimmungen zum Umgang mit Spenden, muss sie eine Strafzahlung in Höhe des Dreifachen des rechtswidrig erlangten Betrages leisten.

Was hat Alice Weidel zu befürchten?

Unabhängig von den Rückzahlungspflichten der Partei können die handelnden Menschen strafrechtlich belangt werden. Wer in der Absicht, die Herkunft oder die Verwendung von Geldern zu verschleiern, als Empfänger eine Spende in Teilbeträge zerlegt beziehungsweise zerlegen lässt oder nicht weiterleitet, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe belegt werden.

Unter welchen Umständen kann die Staatsanwaltschaft ermitteln?

Hat die zuständige Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht dafür, dass ein Politiker in strafbarer Weise gegen das Parteiengesetz verstoßen hat, kann sie dazu ein Ermittlungsverfahren einleiten. Die förmliche Aufhebung der Immunität ist dafür nicht erforderlich. Vielmehr ist es so, dass der Bundestag jeweils zu Beginn der Legislaturperiode einen Beschluss fasst, demzufolge Ermittlungen grundsätzlich zulässig sind.

Die Anklagebehörde muss dem Bundestag aber mitteilen, dass sie ermitteln will – und kann damit erst 48 Stunden nach Eingang des Schreibens beginnen, wenn der Bundestag nicht widerspricht. Die Wochenende zählen dabei aber nicht mit. Am Donnerstag war der Eingang einer solchen Mitteilung zunächst nicht bekannt. Dies könnte sich aber jederzeit ändern. (afp)



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