Die Maskenpflicht fällt – auch im Berliner Bus ab dem 2. Februar
Die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr soll nun auch in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen entfallen.
In Sachsen ist es am 16. Januar so weit. Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern folgen am 2. Februar, Thüringen folgt am 3. Februar. Das teilten die Landesregierungen mit. Es sind die ersten nicht von der Union geführten Bundesländer, in denen die Pflicht zum Tragen einer Maske in Bus und Bahn aufgehoben wird. In Thüringen entfällt dann auch die Corona-Isolationspflicht.
In drei Bundesländern ist die Maske schon nicht mehr Pflicht im öffentlichen Nahverkehr: in Bayern, Sachsen-Anhalt und auch in Schleswig-Holstein seit dem Neujahrstag.
Der Berliner Senat hat am 10. Januar die Aufhebung der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr beschlossen. Die Aufhebung ist Teil der aktuellen Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Basisschutzmaßrahmenverordnung auf Vorlage von Ulrike Gote, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.
Sie beinhaltet das Auslaufen der Pflicht zum Maskentragen im öffentlichen Nahverkehr am 2. Februar 2023, was verbunden ist mit der Empfehlung, in öffentlich zugänglichen Innenräumen, in denen sich mehrere Personen aufhalten, auch weiterhin eine medizinische Maske zu tragen.
Corona-Isolation endet auch ohne negativen Antigen-Schnelltest
Teil der neuen Verordnung in Berlin ist eine Regelung zur Beendigung der Corona-Isolation auch ohne Vorliegen eines negativen Antigen-Schnelltests („Freitestung“), wenn seit Symptombeginn/ positivem Test mindestens fünf Tage vergangen sind und eine Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden besteht.
Die neue Verordnung wird voraussichtlich am Montag, den 16. Januar 2023, in Kraft treten. Die Zweite Basisschutzmaßrahmenverordnung wird bis zum 12. Februar 2023 verlängert.
Der Gesundheitsexperte der AfD-Hauptstadtfraktion, Frank-Christian Hansel, sagt zur vom Senat beschlossenen Abschaffung der Maskenpflicht im ÖPNV:
„Die Maskenpflicht war schon seit Wochen nicht mehr begründbar. Insofern ist ihre Abschaffung überfällig. Warum diese erst zum 2. Februar und nicht umgehend erfolgt, bleibt jedoch im Dunkeln. Jetzt müssen endlich auch alle anderen Corona-Einschränkungen fallen. Das gilt ganz besonders für die Besuchsbeschränkungen in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Gerade für Kranke und Pflegebedürftige sind soziale Kontakte eminent wichtig. Diese Kontakte weiterhin sinnlos zu beschränken, schadet den Betroffenen.“
M-V: Maskenpflicht in Arztpraxen und Krankenhäusern gilt weiter
In Mecklenburg-Vorpommern soll die Maskenpflicht in Arztpraxen und Krankenhäusern etwa vier Wochen nach dem Ende der Maskenpflicht im Nahverkehr gestrichen werden. Ein genauer Termin sei in der Kabinettssitzung nicht festgelegt worden, da noch Abstimmungen mit anderen Bundesländern liefen, sagte ein Sprecher von Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD).
Die Maskenpflicht in Arztpraxen und Krankenhäusern gilt demnach weiter. Dies werde durch den Bund geregelt. Das Bundesinfektionsschutzgesetz gelte zunächst bis zum 7. April.
Auch in Sachsen einigte sich das Kabinett nach Angaben von Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) auf ein Ende der Maskenpflicht in Bus und Bahn, die Isolationspflicht bleibt bestehen. In Berlin hat der Senat in Absprache mit Brandenburg entschieden, das Ende der Maskenpflicht vorzuziehen und nicht bis mindestens Mitte Februar beizubehalten.
FDP fordert Maskenpflicht-Aus in Fernzügen bis Februar
Die FDP fordert nun eine schnelle Aufhebung der Vorschrift auch im Fernverkehr. „Die Maskenpflicht im Fernverkehr muss spätestens Anfang Februar fallen“, sagte FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai gegenüber „Bild“. Die Corona-Pandemie sei vorbei. Es sei höchste Zeit, Grundrechtseingriffe wie die Maskenpflicht zurückzunehmen.
Die Debatte war kurz vor dem Jahreswechsel schon einmal geführt worden, nachdem der prominente Virologe Christian Drosten gesagt hatte, nach seiner Einschätzung sei die Pandemie vorbei. SPD und Grüne in der Regierung hatten damals Forderungen nach einem schnellen Ende der verbliebenen Corona-Maßnahmen zurückgewiesen. Jetzt dürfte die Diskussion erneut aufflammen.
Für Fernbusse und Fernzüge ist der Bund zuständig. Nach geltendem Infektionsschutzgesetz sind hier noch bis 7. April FFP2-Masken vorgeschrieben. Die Bundesregierung könnte dies aber per einfacher Verordnung ändern. „Diese Möglichkeit muss nun genutzt werden, die Maskenpflicht im Fernverkehr gehört abgeschafft“, sagte Djir-Sarai.
(Mit Material von dpa)
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