Berliner Vize-Polizeichefin wird Generalstaatsanwältin – trotz Ermittlungen wegen schwerer Körperverletzung
Die ehemalige Vizepräsidentin der Polizei Margarete Koppers wurde letzten Mittwoch offiziell vom rot-rot-grünen Berliner Senat zur Generalstaatsanwältin auf Lebenszeit ernannt, obwohl gegen sie Ermittlungen wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung im Amt laufen. Bereits seit März bekleidet Koppers das Amt im Rahmen einer Probezeit.
Koppers steht wegen maroder Polizei-Schießstände in der Kritik. Bereits 2011 sei Koppers laut „Berliner Zeitung“ in ihrer Amtszeit als Vizepräsidentin der Berliner Polizei darüber informiert gewesen, dass an den Schießständen der Polizei hochgiftige Pulverdämpfe austraten, weil die Entlüftung defekt war. Dennoch sei der Mangel nicht behoben worden. Koppers war vom März 2010 bis zum Februar 2018 Vizepräsidentin der Berliner Polizei.
800 Polizeibeamte hätten infolge der giftigen Dämpfe Gesundheitsschäden davon getragen, 200 Polizisten sogar schwere Schäden. Laut „Tagesspiegel“ sollte der an Krebs erkrankte Berliner Polizist Gerhard M., ein Ausbilder in der Schießanlage der Berliner Polizei mit 50.000 Euro entschädigt werden, verstarb jedoch bereits am 4. September dieses Jahres infolge der Krankheit. Laut „Tagesspiegel“ sei er bereits der zwölfte verstorbene Polizist in diesem Zusammenhang. Im April 2017 nahmen die Staatsanwälte Ermittlungen gegen Margarete Koppers auf.
„Ihre Ernennung ist eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit, denn gegen Frau Koppers wird ermittelt und zwar wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung im Amt“, kritisierte Gunnar Schupelius in seiner Kolumne in der „BZ“. Wegen der Beförderung Köppers durch Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne), sei es für die Staatsanwälte schwierig weiter zu ermitteln. „Wer ermittelt schon gegen die eigene Chefin.“
Auf Anfrage der Zeitung, wie das Ermittlungsverfahren sichergestellt werden könne, antwortete der Justizsenator: es müsse „organisatorisch sichergestellt werden, dass nicht sie, sondern jemand anderes ihr Ermittlungsverfahren führt“. Auf der Pressekonferenz am letzten Mittwoch begrüßte der grüne Justizsenator Koppers mit den Worten: „Berlin bekommt nun eine unerschrockene und tatkräftige Generalstaatsanwältin.“
„Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen“
CDU, FDP und AfD beriefen am Montag zu dieser Sache ein Gremium ein, mit dem Vorwurf: „Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.“ Die Fraktionen warfen Innensenator Andreas Geisel (SPD) vor, ein Disziplinarverfahren gegen Koppers als Fachaufsicht nicht eingeleitet und dadurch ihre Ernennung zur Chefanklägerin ermöglicht zu haben, berichtete die „Berliner Zeitung“ .
Staatssekretär Torsten Akmann wies die Vorwürfe mit der Begründung zurück, nicht alle Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zögen automatisch Disziplinarverfahren nach sich. Die Regierung habe sich an „Recht und Gesetz“ gehalten. Die Grünen-Abgeordnete Benedikt Lux und Wolfgang Albers von der Linken verwiesen auf langjähriges Staats- und Verwaltungsversagen bei den maroden und gesundheitsgefährdenden Schießständen unter wechselnden Innensenatoren. Angeblich habe es schon 1996 erste Hinweise darauf gegeben.
Die Opposition zeigte sich unzufrieden mit dem Ausgang der Sitzung. Laut dem innenpolitischen Sprecher der FDP, Marcel Luthe, habe der Senat „ganz fest beide Augen zugepresst und die Vorwürfe gar nicht erst geprüft – was er aber muss“. Auch CDU-Fraktionschef Burkard Dregger blieb bei seiner Aussage: Senator Geisel habe gegen seine Dienstpflicht bei der Fachaufsicht verstoßen. Er hätte zwingend ein Disziplinarverfahren einleiten müssen. Karsten Woldeit von der AfD kommentierte: die Sitzung habe wenig zur Aufklärung beigetragen.
Der frühere Polizeichef Klaus Kandt, gegen den ebenfalls in der Sache ermittelt wird, verfolgte die Sitzung als Zuhörer. Gegen seine damalige Vizepräsidentin gebe „es keine konkreten Vorwürfe“, meinte Kandt. Er stehe dazu, gegen Koppers keine Disziplinarermittlungen begonnen zu haben. Er habe sie als sehr „verantwortungsbewusst“ wahrgenommen; Schießstände seien geschlossen worden. „Was möglich war, wurde angeschoben,“ so Kandt. (nh)
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