„Die Büchse der Pandora“ – Impfpflicht verstößt gegen Menschenrechte
„Was uns der Bundesgesundheitsminister im Laufe der letzten Zeit ins Nest gelegt hat, betrifft alle Bürgerinnen und Bürger und nur sekundär uns Ärzte.“ Das sagte der Berliner Kinder- und Jugendarzt Dr. Stefan Schmidt-Troschke am 27. Juni in einer Pressekonferenz anlässlich der Übergabe der Petition „Deutschland braucht keine Impfpflicht“ des Vereins „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.“ an das Bundesgesundheitsministerium.
Mehr als 143.000 Menschen hatten die Petition seit dem 2. April 2019 unterzeichnet. Nach nur 23 Tagen erreichte sie bereits die notwendige Anzahl von 50.000 Unterschriften, um beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht werden zu können.
Damit gehört sie zu den erfolgreichsten Petitionen in Deutschland. Mehr als 53.000 Unterstützer haben online einen Kommentar hinterlassen. Darin wird deutlich, dass es sich keineswegs um Impfgegner handelt, sondern um Menschen, die in Sorge sind um ihre Selbstbestimmung und auch um ihre Rechte als Eltern.
In der Petition heißt es:
Aktuell gibt es keine tragfähige Begründung, die verfassungsmäßigen Grundrechte der Kinder auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs.2 GG), der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder (Art. 6 Abs. 2 GG) sowie das Grundrecht auf Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) durch eine Impfpflicht einzuschränken.“
Es sei weder notwendig noch verhältnismäßig, eine gesetzlich verbriefte Zwangsimpfung einzuführen.
Eine echte Grenzüberschreitung
Vor allem aber stehe eine Impfpflicht ohne legitimierende epidemiologische Notsituation im Widerspruch zu dem Grundkonsens unserer Gesellschaft mit dem Recht auf Selbststimmung und körperliche Unversehrtheit, betonte Schmidt-Troschke:
Es geht hier um eine echte Grenzüberschreitung. Mit der Impfpflicht wird die Büchse der Pandora geöffnet.“
Die Fakten stützen diese Aussage: 97 Prozent der Kinder sind derzeit in Deutschland gegen Masern erstgeimpft, 93 Prozent haben auch eine zweite Impfung erhalten. Sie ist keine Auffrischungsimpfung per se, sondern dient lediglich dazu, eine Immunität herzustellen, falls beim ersten Mal keine Immunantwort erreicht wurde. Doch selbst eine zweite Impfung ist keine Garantie dafür, dass der Impfstoff anschlägt. Mehr noch – und das ist nur wenigen bekannt:
„Man kann die Masernimpfung nicht beliebig oft auffrischen“, erklärte Michael Friedl, Kinder- und Jugendarzt aus Heidelberg und Vorstand des Vereins. Er fügt hinzu:
Wer in der Kindheit zu früh geimpft wurde und/oder nur eine schwache Reaktion ausgeprägt hat, kann zwar nachgeimpft werden und für eine Zeitlang auch geschützt sein, aber niemals eine lebenslange Immunität erreichen. Wir brauchen deshalb eine Forschung, die herausfindet, wann der richtige Zeitpunkt ist, um eine bestmögliche Impfantwort zu erreichen.“
Um diese Forschung zu ermöglichen, könnten die Einnahmen des Staates aus den 19 Prozent Mehrwertsteuer verwendet werden, die auf den Verkauf von Impfstoffen erhoben werden. Bei einem Umsatz von einer Milliarde Euro jährlich wären das 190.000 Millionen Euro, die einer Pharma-unabhängigen Forschung zugutekommen könnten.
Ein Bußgeld ist absurd
Eine höhere Impfrate bei der Zweitimpfung sei mit der nötigen Aufklärung und weiteren flankierenden Maßnahmen „problemlos machbar“, meinte Schmidt-Troschke. Stattdessen wolle Spahn den Deutschen eine Mehrfachimpfung aufzwingen, denn einen Einzelimpfstoff gegen Masern gibt es in Deutschland nicht, nur die Dreifach-Kombination für Masern, Mumps, Röteln.
Zudem beinhalte die von Spahn vorgeschlagene Maßnahme ein Bußgeld, falls Eltern nicht nachweisen können, dass ihr Kind zum Schuleintritt gegen Masern geimpft ist.
„Die Einführung eines solchen Bußgeldes ist ungerecht und absurd – wer es sich finanziell leisten kann, kauft sich einfach frei“, sagt Schmidt-Troschke. Mit der Initiative wolle der Verein jeden unterstützen, der Verantwortung für sich und für seine Kinder übernimmt.
Es sei Aufgabe der Eltern zu entscheiden, welches Risiko sie tragen wollen für ihr Kind, betonte Michael Friedl. Als Arzt könne er nur Entscheidungshilfe geben im Rahmen des Artikel 6 des Grundgesetzes.
Finanzielle Hintergründe der Impfung – das Milliardengeschäft
Dr. Jost Deerberg ist Kinder- und Jugendarzt in Hamburg und stellvertretender Vereinsvorstand. Auch er fordert den Erhalt der freien, individuellen Impfentscheidung:
Jeder soll nach einer umfassenden und vor allem ergebnisoffenen Beratung frei entscheiden können, ob eine Impfung gewünscht ist oder nicht. Eine ärztliche Impfberatung wird derzeit aber nur vergütet, wenn im Anschluss auch geimpft wird. Deshalb fordern wir, die Beratung auch dann zu vergüten, wenn anschließend aus guten Gründen keine Impfung erfolgt.“
Statt eine Impfpflicht einzuführen, solle ehrliche Aufklärung betrieben werden, denn mit dem Vertrauen in Impfstoffe ist es in Deutschland nicht so weit her. Jeder Fünfte geht davon aus, dass Impfstoffe nicht sicher sind. Diese Menschen könnte man nur erreichen, wenn sie sich anhand von Fakten ein eigenes Bild verschaffen könnten, betonte Deerberg.
Keime kennen keine Grenzen
Auf die Frage, ob es überhaupt möglich sei, die Masern auszurotten, wie es Bundesgesundheitsminister Jens Spahn als Ziel und Begründung für seine Impfpflicht-Initiative formuliert hat, sagte Schmidt-Troschke:
„Man muss unterscheiden zwischen Eradikation (= Ausrottung) und Elimination (= weniger als 1:1.000.000 Masernfälle pro Jahr in der Bevölkerung). Bei einer Elimination kommen die Masern in einem Land nicht mehr vor. Falls doch, sind sie von außen eingeschleppt worden. Vermutlich meint Jens Spahn also Elimination und nicht Eradikation. Denn eine weltweite Ausrottung wird nicht gelingen, Keime machen vor Grenzen keinen Halt. Hier werden ständig Begrifflichkeiten vertauscht und damit suggeriert, dass wir die Masern tatsächlich ausrotten könnten – aber selbst im komplett durchgeimpften China gab es 2018 etwa 49.000 Masernfälle.“
Masern auf dem Weg zur Erwachsenenkrankheit
Der Anteil der Erwachsenen, die an Masern erkranken, liegt in Deutschland derzeit bei 55 Prozent. Der Anteil der Kinder nimmt entsprechend ab. Das beruhe darauf, so Schmidt-Troschke, dass die nach 1970 Geborenen schon keine bzw. nur selten eine Masernerkrankung durchgemacht haben, aber auch nicht über einen ausreichenden Impfschutz verfügen.
Diese Altersgruppe müsste viel mehr in die Impfung einbezogen werden. Die vom Bundesgesundheitsminister vorgesehene Impfpflicht gehe damit am eigentlichen Problem vorbei. Gerade diese Altersgruppe müsste geimpft oder der Impfstatus anhand eines Antikörpertiters geklärt werden:
Was in dem Gesetz steht, ist im Grunde genommen Kosmetik. Offenbar hat sich Herr Spahn nicht getraut, Erwachsene zwangszuimpfen oder eine entsprechende Struktur zu schaffen.“
Lediglich entsprechende Berufsgruppen sollen verpflichtet werden, sich impfen zu lassen, beispielsweise Pädagogen und medizinisches Personal. Doch auch das stellt eine Verletzung der Grundrechte dar. Verfassungsrechtlich wird das allerdings so gesehen, dass man seinen Beruf ja wechseln könne, um diesem Impfzwang zu entgehen. Schmidt-Troschke:
Der Gesetzgeber sagt: Wir nehmen dir nicht grundsätzlich deine Rechte, aber wenn du in diesem Beruf arbeiten willst, dann musst du dich gefälligst impfen lassen.“
Gerade bei Ärzte und Therapeuten sei die Skepsis gegenüber Impfungen jedoch hoch ausgeprägt – ein Zeichen dafür, dass die Impfpolitik versagt habe.
Früher ist nicht besser
Die derzeitigen Impfempfehlungen der Ständige Impfkommission (STIKO) beruhen auf der Annahme, je früher geimpft werde, desto besser sei das Kind geschützt.
Man weiß jedoch schon lange, dass zumindest bei Masernimpfungen ein 18-monatiges Kind stärker und nachhaltiger reagiert als ein jüngeres Kind. Es sei deshalb sinnvoll und notwendig, die derzeitigen Empfehlungen des STIKO noch einmal zu überdenken und die Forschung zu fördern, betonte Schmidt-Troschke.
Die STIKO wird durch das Bundesgesundheitsministerium berufen und besteht aus 18 Medizinern, die Impfempfehlungen herausgibt und am Robert Koch-Institut in Berlin angesiedelt ist. Wie man Mitglied der STIKO wird, ist nicht transparent.
Das Berufungsverfahren für die Stiko ist ein Mysterium. Wir wissen nicht, warum einzelne Mitglieder dorthin berufen werden oder nicht“, so Schmidt-Troschke.
Bis vor wenigen Jahren wurde jeder neu aufgelegte Impfstoff fast widerspruchslos in die Impfempfehlungen integriert. Das hat sich inzwischen geändert, Interessenskonflikte mit der Pharmaindustrie müssen von den Mitgliedern der STIKO offengelegt werden. Allerdings gibt immer noch fragwürdige Entscheidungen, wie jüngst die Empfehlung zeigte, die Impfung gegen Windpocken in den Katalog aufzunehmen.
Windpockenimpfung: Erst abgelehnt, jetzt empfohlen
Windpocken galten bislang als eine harmlose Erkrankung, darin waren sich so gut wie alle Ärzte einig. Recherchen von Epoch Times ergaben, dass die STIKO noch im März 2003 eine allgemeine Empfehlung einer Windpockenimpfung für alle Kinder ablehnte.
Im Jahr 2004 finanzierte der Impfstoffhersteller GlaxoSmithKline eine Telefonumfrage unter Kinderärzten. Aufgrund dieser Umfrage wurde sodann – für viele Experten nicht nachvollziehbar – 2006 die Windpockenimpfung in den Impfkatalog der STIKO aufgenommen.
Der damalige STIKO-Vorsitzende Heinz Josef Schmitt erhielt daraufhin den von dem Impfstoffhersteller Sanofi gestifteten und mit 10.000 Euro dotierten Helmut-Stickl-Preis für „besonderes Engagement zur Förderung des Impfgedankens“. Im Jahr 2007 wechselte Schmitt von der Universität Mainz zum Impfstoffhersteller Novartis.
Die damals ausgesprochenen Impfempfehlungen gelten noch heute. Darin liege, so Jost Deerberg, „ein riesiges Problem.“
Auch das STIKO-Mitglied Ulrich Heininger steht unter Kritik. Das industrieunabhängige „arznei-telegramm“ veröffentlichte 2007 einen Artikel, aus dem hervorging:
STIKO-Mitglied U. Heininger hat von allen großen Impfstoffherstellern Vortragshonorare erhalten, Einladungen zum Besuch wissenschaftlicher Treffen angenommen sowie für die Firmen als Berater fungiert. […] Nach der Geschäftsordnung der STIKO dürfte er eigentlich an keiner ihrer Beratungen teilnehmen.“
Heininger sitzt noch immer in der Kommission.
Fehlende Gelder, keine Forschung
Gegenüber den „Ärzten für individuelle Impfentscheidung e. V.“ hat der jetzige STIKO-Vorsitzende eingeräumt, dass zu wenig Mittel vorhanden seien, um diese alten, bisher zugelassenen Empfehlungen nochmals neu zu evaluieren.
Forschung ist auch an anderer Stelle dringend nötig, beispielsweise bei der Frage, wie oft eine Impfung erfolgen soll, wie Schmidt-Troschke betonte:
„Wir wissen, dass in vielen Ländern gegen Tetanus und Diphterie nur dreimal geimpft wird, in Deutschland nach wie vor viermal. Man rückt von dieser Empfehlung nicht ab – mangels Kapazität, sie zu überprüfen. Der Staat hält es offenbar nicht für nötig, an dieser Stelle entsprechende Mittel bereitzustellen. Dass hier wirtschaftliche Interessen eine Rolle spielen, kann man sich sehr gut vorstellen.“
Eine Impfpflicht ist nicht verfassungsgemäß
Für den Fall, dass das Gesetz wie von Spahn beabsichtigt im Frühjahr 2020 Kraft treten sollte, werde die Ärzteinitiative Verfassungsbeschwerde einlegen, weil dieses Gesetz nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei, betonte Jost Deerberg und forderte:
„Wir brauchen eine Impfpolitik! Unsere Devise lautet: Vertrauen statt Zwang! Wir wollen ermöglichen, dass die Menschen selbst und eigenverantwortlich entscheiden. Das entspricht auch der Charta der WHO von 1986, die besagt, dass wir als Ärzte und Gesellschaft aufgefordert sind, die individuelle Fähigkeit zur Gesundheitsfürsorge zu stärken und nicht etwa den Zwang des Staates zu erhöhen.“
Auch der Deutsche Ethikrat kam am 27. Juni zu einem ähnlichen Ergebnis: Er fordert ein „Maßnahmenbündel zur Erhöhung der Impfquote statt einer allgemeinen Impfpflicht“.
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