Die 80-seitige Verbotsverfügung gegen „Compact“

Wie begründet Nancy Faeser das Verbot von „Compact“? Epoch Times liegt die Begründung des Verbots vor.
Titelbild
Jürgen Elsässer präsentiert „Compact“-Zeitschriften auf der Leipziger Buchmesse am 17. März 2018.Foto: Robert Michael/AFP via Getty Images
Von 18. Juli 2024

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Das Dokument ist zur Geheimhaltung klassifiziert: „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“, „Die VS-Einstufung endet mit dem Tag des Vollzugs“ – so steht es über einer knapp 80 Seiten langen Verbotsverfügung, welche das Innenministerium Verleger Jürgen Elsässer zugestellt hat. Adressiert wurde an:

„Die Vereinigung ‚Compact-Magazin GmbH‘ und ihre Teilorganisation ‚CONSPECT Film GmbH‘, zu Händen Ihrer Mitglieder.“

„Der Verein „Compact-Magazin GmbH““ richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Elsässer und Mitstreiter erfuhren durch dieses Papier, dass sie von der Bundesinnenministerin und ihren Juristen als „Verein“ eingestuft werden. Weiter heißt es, die beiden GmbHs seien hiermit verboten worden und werden aufgelöst. Es folgen eine Reihe von „Compact“-Internetangeboten, die ab sofort nicht mehr bereitgestellt werden dürfen. Die Genannten dürfen keine Ersatzorganisationen mehr gründen und keine Namen oder Kennzeichen der GmbHs nutzen.

Seitenweise folgen in der Verfügung Abbildungen verschiedener jemals von „Compact“ verwendeter Logos und Grafiken. Insbesondere das weiße C auf einem roten Kreis steht im Mittelpunkt des Verbots von Nancy Faeser und damit im Bannstrahl der Verfügung.

Das Vermögen „des Vereins ‚Compact-Magazin GmbH‘“ und so weiter wird beschlagnahmt und zugunsten des Bundes eingezogen. Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird angeordnet. Auch die Fahrzeuge von Elsässer wurden bei den Hausdurchsuchungen mitgenommen, wie er gegenüber der Presse erzählte.

Die Führungsebene eines Magazins

Angegebener Hauptgrund: Die Vereine würden sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten. Das 80-Seiten-Papier beschreibt zunächst die „Historische Entwicklung“ der GmbHs. Im Folgenden wird bei der Einstufung als Verein nicht von Geschäftsführern, sondern von einer „Führungsebene“ geschrieben.

Über etliche Seiten hinweg wird im Detail die Arbeit von „Compact“ beschrieben, bis zum Onlineshop und der Feststellung, dass „Compact“-Magazine auf Veranstaltungen auch „aus dem Rucksack heraus“ verkauft wurden. Die Finanzierung der C-Produkte wird erläutert. Auch über die Spendenhöhe wird Auskunft gegeben. So habe Compact laut Faeser in einem Jahr über 200.000 Euro an Spenden eingenommen.

Sturz des Systems

Die „Vereinseigenschaft“ wird als formelle Verbotsvoraussetzung dargelegt. Das Magazin verbreite „regelmäßig antisemitische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte“ und richte sich somit „gegen die verfassungsmäßige Ordnung“. Der Sturz des Systems ist laut abgebildeten Zitaten eine der zentralen Zielvorstellungen Elsässers.

Exemplarisch dafür habe sich Elsässer auf einer Spendengala im Sommer 2023 wie folgt geäußert: „Wir wollen einfach das System stürzen“ und Ziel sei „der Sturz des Regimes“.

Das „Compact“-Magazin lasse nicht klar erkennen, welche Ordnung an die Stelle der bestehenden Ordnung treten soll, heißt es an einer Stelle. Eine zentrale Forderung der GmbHs sei „der Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand“. „Compact“ unterscheide regelmäßig zwischen „Staatsbürgern mit Migrationshintergrund“ und sogenannten „Bio-Deutschen“.

Stilmittel der GmbH-Gesellschaften seien unter anderem „Polemik und Tabubrüche“ sowie „tendenziös-verzerrende und selektivmanipulative Darstellungen“, schreiben die Autoren des BMI.

Networking oder Verschwörung

Die GmbH gehe taktische Bündnisse ein, heißt es. Die Vernetzung werde strategisch und konsequent betrieben.

Die Bündnisse der GmbH richteten sich laut Verbotsverfügung auch an Beobachtungsfälle, die als „rechtsextrem“ eingestuft sind. Die normalerweise vor einem Verbot notwendige „Anhörung“ des Vereins wird ausgesetzt, heißt es weiter. Die Begründung: Im öffentlichen Interesse sei „eine sofortige Entscheidung“ notwendig geworden, zudem könne eine Anhörung eine erfolgreiche Auflösung der Infrastruktur gefährden.

„Migrantische Interessen“

Seitenweise folgen „Compact“-Zitate und solche von Elsässer selbst um die Frage, was über den Pass hinaus Deutschsein bedeuten könne. Der Name Sellner taucht immer wieder auf. „Compact“ unterstelle Menschen mit Migrationshintergrund „ausländische“ beziehungsweise „migrantische Interessen“.

Es folgen Schlagzeilen aus dem „Compact“-Magazin wie „Das Schlachten hat begonnen“, ein Artikel über die Zunahme von Messerattentaten. Ein kritischer Artikel über eine Tchibo-Werbung mit schwarzen Models wird abgebildet und der Begriff „Volksaustausch“ kritisiert.

Als Grund für das Verbot werden „Compact“-Sätze wie der folgende zitiert:

„Einer kleinen aber lautstarken und einflussreichen Gruppe kann die Ersetzung der Deutschen durch Kulturfremde gar nicht schnell genug gehen.“

Auch „Umvolkung“ und „Remigration“ werden in der Verbotsverfügung genannt. „Compact“ wolle die „Umkehr von Remigrationsbewegungen“ und unterstelle „afroarabischen“ Zugewanderten pauschal, dass diese kriminell seien und eine Gefahr von ihnen ausgehe. Der Debatte um Ausweisungen und Abschiebungen widmet die Verbotsbegründung viele Seiten mit langen Passagen aus „Compact“-Texten. Compact wolle ein eigenes „Remigrationsministerium“, vermerkt die Verbotsbegründung ebenfalls.

„Compact“-Stand auf einem AfD-Parteitag (Archiv). Foto: via dts Nachrichtenagentur

Antisemitismus, Sellner und Höcke mehrfach genannt

Remigrationskonzepte von Martin Sellner und vom thüringischen AfD-Chef Björn Höcke verbreiten laut Verfügung „völkisches Gedankengut“. „Compact“ schildere die „Migration von Flüchtlingen“ als Tsunami und „Bombe“.

Vom Verbot beleuchtete „Compact“-Schlagzeilen werden in die Verfügung mit aufgenommen: Beispielsweise „So wird Deutschland abgeschafft“ oder „Freiwild Frau“.

Wenn „Compact“ „Finanzelite“ schreibt, besteht laut Bundesinnenministerium darin Antisemitismus. Das sei eine Chiffre für „Finanzjudentum“. Dazu wird eine „Compact“-Ausgabe abgebildet, die sich mit der Pyramide und dem Auge auf Dollar-Banknoten befasst. Ebenfalls antisemitisch ausgelegt und als Verbotsgrund mit aufgeführt wird Kritik von „Compact“ an George Soros und seiner Foundation. Das Gleiche gilt für Kritik am „Great Reset“. Beweisführend zeigt die Verfügung das „Compact“-Cover „Geheime Mächte“ und „Das große Erwachen“ sowie „Die teuflischen Pläne der globalen Eliten“. In Veröffentlichungen behaupte „Compact“, es fände ein „Great Reset“ statt. Und „Compact“ verweise dabei auf WEF und Klaus Schwab.

Von einem „sekundären Antisemitismus“ ist in der Verfügung die Rede, wenn das Magazin von einer „unbarmherzigen Kollektivschuldideologie“ schreibt und an die Vertreibung der Deutschen aus den Ostgebieten erinnert. „Compact“ relativiere „die Täterschaft Deutschland im Zweiten Weltkrieg“, heißt es in der Verbotsverfügung weiter. Zudem werde „in Teilen von ‚Compact‘ Hitler verehrt“. Begründung: Elsässer habe gesagt, der Schuldkult zerstöre die Psyche der Deutschen.

Im hinteren Teil der Verfügung wird „Compact“-Werbung für einen silbernen „Höcke-Taler“ abgebildet, der im „Compact“-Shop verkauft worden sei. Der auf der Silbermünze abgebildete Höcke wird vom Verfassungsschutz als „rechtsextrem“ geführt.

Ein Foto aus einem weiteren „Compact“-Magazin zeigt zwei Personen mit einem „Okay“-Handzeichen, welche der Verfassungsschutz in der Bildunterschrift als „White-Power-Geste“ beschreibt.

Rechtsradikales Kochbuch

Es folgt der Screenshot eines „Compact“-Werbebanners für ein Kochbuch. „Kochen wie im Deutschen Reich“ trägt den Untertitel „Die 88 besten Fleischgerichte aus dem Reich“. In der Verbotsbegründung wird dazu ausgeführt: Das Buch beinhalte „lediglich Kochrezepte“. Die Zahl 88 gilt als Chiffre für den achten Buchstaben im Alphabet bezeichnet: HH, was in der rechtsextremen Szene für „Heil Hitler“ steht.

Im Abspann folgen eine Reihe von „Compact“-Covern mit Baerbock, Habeck und weiteren deutschen Regierungspolitikern. Ein Hausmeister von „Compact“ wird zitiert, er habe Habeck mal ein Auge ausschießen wollen. Diese Aussage verdeutliche laut Verfügung, welche Wirkung „Compact“ habe.

Zuletzt wird die Verbotsverfügung noch von einer Kommentarliste ergänzt, die zeigen sollen, wie „Compact“ auf seine Leser wirke.

Was man zusammengefasst habe, seien keine „vereinzelnden Entgleißungen und Ausrutscher“. Das „Gesamtbild“ entscheide. Ein Gesamtbild, so die Verbotsverfügung weiter, das sich allerdings wiederum aus „einzelnen Äußerungen und Verhaltensweisen zusammenfügt“.

Jürgen Elsässer hat jetzt zehn Anwälte beauftragt, sich gegen das Verbot zur Wehr zu setzen. Dazu gehören unter anderem Ralf Ludwig von Querdenken und Dirk Schmitz.

Die 80-seitige Verbotsverfügung kann hier eingesehen werden: Verbotsverfügung.



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