DGB: Neue Sozialhilfe für EU-Ausländer verstößt gegen Grundgesetz

Titelbild
Andrea NahlesFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times5. August 2016

Der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zur Beschränkung der Sozialhilfe für EU-Ausländer verstößt in Teilen gegen deutsches und europäisches Recht. Zu diesem Urteil kommt ein Rechtsgutachten im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), wie der „Spiegel“ in seiner neuesten Ausgabe berichtet. Nahles plant, dass EU-Ausländer grundsätzlich von Hartz-IV-Leistungen und Sozialhilfe ausgeschlossen sein sollen, wenn sie nicht durch eigene Arbeit Ansprüche erworben haben.

Die Leistungen soll es nach fünf Jahren Aufenthalt geben, ansonsten soll ein einmaliges Überbrückungsgeld gezahlt werden. Laut Gutachten verstößt dies gegen Artikel 1 des Grundgesetzes und das dort verbriefte „Recht auf Sicherung einer menschenwürdigen Existenz“. Als „eklatanten Verstoß“ gegen diesen Passus und bestehendes EU-Recht werten die Gutachter den Plan, Eltern vom Leistungsbezug auszuschließen, deren Kinder wegen eines Schulbesuchs oder einer Lehre das Aufenthaltsrecht besitzen. Sollte der Entwurf umgesetzt werden, dürfte das letzte Wort in Karlsruhe gesprochen werden, sagt DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach: „Mit Schnellschüssen ist nichts für eine Problemlösung und die Diskussion der künftigen Gestalt des europäischen Sozialrechts gewonnen.“ Mit ihrem Entwurf reagierte Nahles auf ein Urteil des Bundessozialgerichts, das EU-Bürgern nach sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland zwingend das Recht auf Hilfen zum Lebensunterhalt einräumt.

(dts Nachrichtenagentur)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion