Seehofer: „Gänsehauterlebnis“ – Bundestag singt Nationalhymne zum Mauerfall

Der Bundestag erhob sich am 9. November 1989 und sang die Nationalhymne: „Das war für mich ein Gänsehauterlebnis, das vergessen Sie Ihr ganzes Leben lang nicht", sagte jüngst Bundesinnenminister Horst Seehofer. Doch woher stammt die deutsche Nationalhymne eigentlich. Was ist ihr Hintergrund?
Titelbild
Bundesinnenminister Horst Seehofer.Foto: Michele Tantussi/Getty Images

Wussten Sie, dass 1989 die Abgeordneten im Bundestag noch die Nationalhymne gesungen haben?

Bundesinnenminister Horst Seehofer erinnerte sich im Bayerischen Hof an den Mauerfall und die deutsche Einheit. Dabei sprach er von einem „Glücksmoment“.

Die deutsche Einheit war für mich das schönste politische Erlebnis, das ich in 50 Jahren Politik hatte.“

(Horst Seehofer, CSU)

Er erinnere sich noch sehr lebhaft, wie er am 9. November 1989 den Fall der Mauer erlebt habe. Es sei während einer Bundestagssitzung in Bonn gewesen, sagte Seehofer.

1989 "fiel" die Berliner Mauer - ein Symbol der Teilung Deutschlands. Foto: iStock

1989 fiel die Berliner Mauer – ein Symbol der Teilung Deutschlands. Foto: iStock

1989: Gänsehaut im Bundestag

Der gesamte Bundestag habe sich erhoben und die Nationalhymne gesungen, so Seehofer.

Das war für mich ein Gänsehauterlebnis, das vergessen Sie Ihr ganzes Leben lang nicht.“

(Horst Seehofer, Bundesinnenminister)

Damals, am 9. November 1989, sagte der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Alfred Dregger:

Wir alle könne stolz darauf sein, einem Volk anzugehören, dass seinen Willen zur Freiheit und zum Frieden so zum Ausdruck gebracht hat, wie die Deutschen in Ostberlin, Leipzig und anderswo.“

(Dr. Alfred Dregger, CDU)

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Der Ursprung der deutschen Nationalhymne

Als Ursprung der heutigen deutschen Nationalhymne gilt das 1841 auf Helgoland (damals britisch) verfasste dreistrophige Gedicht „Lied der Deutschen“ von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben, dass in der jetzigen Fassung (3. Strophe) 1991 für das wiedervereinigte Deutschland festgelegt worden ist.

Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) schrieb in einem Brief an Bundespräsident Richard von Weizsäcker (CDU) am 19. August 1991: „Die 3. Strophe des Liedes der Deutschen von Hoffmann von Fallersleben mit der Melodie von Joseph Haydn ist die Nationalhymne für das deutsche Volk.“ Danach stimmte Weizsäcker in einem Antwortbrief zu.

Einigkeit und Recht und Freiheit
für das deutsche Vaterland!
Danach lasst uns alle streben

brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit
sind des Glückes Unterpfand:
Blüh im Glanze dieses Glückes,
blühe, deutsches Vaterland!

(Deutsche Nationalhymne ab 1990, „Lied der Deutschen“, 3. Strophe)

Die Melodie aus Österreich

Man möge meinen, dass die Melodie des Deutschlandlieds auch deutschen Ursprungs sei, jedoch stammt sie aus Österreich. 1796/97 komponierte der österreichische Komponist Joseph Haydn in Wien mit „Gott erhalte Franz, den Kaiser“ die Melodie der österreichischen Kaiserhymnen. Die Texte wurden jeweils von Kaiser zu Kaiser angepasst, während die Melodie blieb.

Von Fallersleben schuf sein „Lied der Deutschen“ ausdrücklich zu dieser Melodie.

1945 – Nachkriegszeit

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs bis zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 durfte das Lied in der amerikanischen Zone nicht öffentlich gesungen werden. In der britischen und französischen Besatzungszone gab es kein solches Verbot.

Als der erste Bundeskanzler, Konrad Adenauer (CDU), Chicago besuchte, gab es noch keine offizielle Nationalhymne für die Bundesrepublik. Aus welchem Grund auch immer wurde bei dem Staatsbesuch der Kölner Karnevalssong „Heidewitzka, Herr Kapitän“ gespielt. Um die Lücke zu schließen, vollzog Adenauer am 18. April 1950 einen Coup im Titania-Palast in Berlin. In einer Rede forderte er die Zuhöerer auf, gemeinsam die dritte Strophe des „Deutschlandliedes“ zu singen. Nach „Einigkeit und Recht und Freiheit“ beschwerte sich die SPD aber erst einmal heftig über Adenauers Handstreich, wie „ntv“ berichtete. Schließlich akzeptierte auch Bundespräsident Theodor Heuss (FDP) widerwillig und nach langem Zögern 1952 mit der Bitte, nur die 3. Strophe offiziell zu verwenden.

Obwohl die beiden ersten Strophen nicht verboten sind, gehören sie offiziell nicht zur Nationalhymne. Während in anderen europäischen Ländern die Nationalhymne in der Verfassung verankert ist, ist dies in Deutschland nicht so. Anders als die Bundeshauptstadt Berlin und die schwarz-rot-goldene Bundesflagge ist die deutsche Nationalhymne bis heute nicht im Grundgesetz Art. 22 erwähnt. Sie ist lediglich gemäß § 90a StGB gegen Verunglimpfung geschützt.

1933 – Nationalsozialismus

Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 wurden die Strophen 2+3 nicht mehr öffentlich gespielt. Stattdessen wurde nach der 1. Strophe die NS-Partei-Hymne „Horst-Wessel-Lied“ gesungen, weil man eine angebliche Untrennbarkeit der herrschenden Partei und des Staates propagieren wollte. Auch heute noch wird eine solche Zwangsverbindung in kommunistischen Diktaturen wie China (Kommunistische Partei Chinas) oder Nordkorea (Partei der Arbeit Koreas) betrieben. Eine ähnliche Zwangsverbindung mit dem Staat hatte auch die in der DDR herrschende Sozialistische Einheitspartei Deutschlands bis 1990 eingenommen, die über die Verschmelzung der Nachfolgerin PDS mit der WASAG in die heutige Linkspartei überging.

1922 – Weimarer Republik

Erstmals wurde das „Lied der Deutschen“ 1922 in der Weimarer Republik zur Nationalhymne erklärt, von Friedrich Ebert, Reichspräsident und Vorsitzender der SPD, die bis 1890 noch Sozialistische Arbeiterpartei Deutschlands hieß. Damals waren auch die ersten beiden Strophen Inhalt der Nationalhymne:

Deutschland, Deutschland über alles,
Über alles in der Welt,
Wenn es stets zu Schutz und Trutze
Brüderlich zusammenhält,
Von der Maas bis an die Memel,
Von der Etsch bis an den Belt –
Deutschland, Deutschland über alles,
Über alles in der Welt!

Deutsche Frauen, deutsche Treue,
Deutscher Wein und deutscher Sang
Sollen in der Welt behalten
Ihren alten schönen Klang,
Uns zu edler Tat begeistern
Unser ganzes Leben lang –
Deutsche Frauen, deutsche Treue,
Deutscher Wein und deutscher Sang!

(Deutsche Nationalhymne, „Lied der Deutschen“, Strophen 1+2)

Deutsche Kaiserhymne

Nach der Gründung des Deutschen Kaiserreichs 1871 wurde die von 1795 bis 1871 verwendete preußische Volkshymne „Heil dir im Siegerkranz“ zur Kaiserhymne erklärt und war bis 1918 im Gebrauch. Allerdings gab es keine offizielle Nationalhymne.



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