Urteil: Syrer erhält wegen „menschenrechtswidriger” Zurückweisung 8.000 Euro

Die Bundesregierung hat ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) akzeptiert, das Deutschland wegen der direkten Zurückweisung eines Geflüchteten verurteilt.
Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums (BMI) auf eine Anfrage der Linken-Fraktion im Bundestag hervor, über die die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtet. Demnach erhält der aus Syrien stammende Mann wegen der menschenrechtswidrigen Zurückweisung eine ihm mit dem Urteil zugesprochene Entschädigung in Höhe von 8.000 Euro.
Die von den Straßburger Richtern beanstandete Praxis geht auf die sogenannten „Seehofer-Abkommen“ von 2018 mit Griechenland und Spanien zurück. „Schutzsuchende dürfen nicht ungeprüft einfach so zurückgewiesen werden. Das ist geltendes Recht”, sagte die flüchtlingspolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Clara Bünger, der Zeitung
Deutschland geht laut der Antwort des BMI auf die Linken-Anfrage inzwischen gegen jene Geflüchtete vor, die in Griechenland bereits einen Schutzstatus bekommen haben, und trotzdem noch einen Asylantrag in Deutschland stellen.
Seit Mitte 2024 gewährt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in diesen Fällen überwiegend keinen Schutzstatus mehr.
Im zweiten Halbjahr 2024 erhielten nur noch 9,5 Prozent der Betroffenen einen Schutzstatus, in 85,9 Prozent der Fälle wurden Anträge als „unzulässig“ zurückgewiesen. Im ersten Halbjahr war das Verhältnis nahezu umgekehrt; nur 3,4 Prozent der Anträge wurden mit Verweis auf die Anerkennung in Griechenland abgelehnt. (dts/red)
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