Deutschland verschärft Jagd auf russisches Oligarchenvermögen
Das Bundeskabinett hat ein neues Gesetz beschlossen, das die Jagd auf das Vermögen russischer Oligarchen in Deutschland erleichtern soll. Die Neuregelungen sollen die Durchsetzung der Sanktionen verschärfen, welche die EU im Zuge des Krieges in der Ukraine gegen Mitglieder der russischen Führungselite verhängt hat, erklärten die Bundesministerien für Wirtschaft und für Finanzen am Dienstag. Es hätten sich zuletzt „Defizite in der Sanktionsdurchsetzung gezeigt“, hieß es aus Regierungskreisen. Diese Defizite sollen mit dem neuen, zweistufigen Sanktionsdurchsetzungsgesetz behoben werden.
Das Gesetz wurde den Angaben zufolge vom Kabinett im Umlaufverfahren verabschiedet. Es sollte daraufhin den Koalitionsfraktionen im Bundestag zugeleitet werden. Angestrebt wird eine Verabschiedung noch vor der Sommerpause.
Im Visier der Ermittler sind Vermögenswerte wie etwa Immobilien, Jachten, Autos und Flugzeuge in Deutschland. Vielfach seien die Eigentumsverhältnisse dieser Werte verschleiert und schwer zu durchschauen, hieß es kürzlich bei der Vorstellung des Entwurfs aus Regierungskreisen. „Was machen wir mit den Jachten, wenn die Eigentumsfrage völlig unklar ist?“, hieß es. „Wir brauchen Mechanismen, um die Vermögen überhaupt erst mal zu identifizieren.“ Bei der Neuregelung handele sich „salopp gesagt um ein Oligarchen-Jagen“.
Die erste Stufe des neuen Sanktionsdurchsetzungsgesetzes soll die erforderlichen Mechanismen schaffen. So sollen die Behörden die Möglichkeit bekommen, Vermögenswerte „sicherzustellen“, bis die Eigentumsfrage geklärt ist – oftmals versteckten sich Oligarchen hinter „verschachtelten Unternehmenskonstellationen“, hieß es.
Als weiterer Mechanismus soll eine Auskunftspflicht für all jene Menschen und Unternehmen eingeführt werden, die auf der EU-Sanktionsliste stehen. Die Betroffenen müssten also ihre Vermögenswerte in Deutschland selbst anzeigen. Sollten sie dieser Pflicht nicht nachkommen, drohen Bußgelder und andere Strafen.
Des Weiteren sollten die für die „Sanktionsdurchsetzung zuständigen Stellen im erforderlichen Umfang auf bereits vorliegende, vertrauliche Verwaltungsinformationen zugreifen können“, hieß es weiter. Hier gehe es unter anderem etwa um Kontostandabfragen.
Mit dem ersten Teil des neuen Gesetzes sollen den Behörden kurzfristig bessere Möglichkeiten zur Umsetzung der Sanktionen gegeben werden. Der zweite Teil soll dann längerfristige strukturelle Verbesserungen umsetzen – etwa die Straffung der Zuständigkeiten im Bereich der Sanktionsdurchsetzung und Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle. Bislang gibt es eine Vielzahl von Zuständigkeiten auf Landes- und Bundesebene in diesem Bereich. (afp/dl)
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