Deutscher Rechtsstaat zeigt sich hilflos gegenüber Clan-Kriminalität
In welchem Maß die Clan-Kriminalität Deutschland belastet, zeigte der erste Lagebericht zur Clan-Kriminalität in Nordrhein-Westfalen (NRW), der kürzlich veröffentlicht wurde.
Wie Clans dabei Lücken und die fehlende Konsequenz in unserem Rechtsstaat ausnutzen und wie hilflos unser Staat dabei ist, Clans zu bekämpfen, zeigt beispielhaft der Fall von Clan-Boss Mahmoud Al-Zein (53), über den die „Bild-Zeitung“ berichtete.
Bereits 1988 erhielt dieser seinen ersten Abschiebebescheid von der Berliner Ausländerbehörde. Da war er bereits sechs Jahre in Deutschland und saß seine erste Haftstrafe ab.
Heute, 31 Jahre später, ist Al-Zein, der sich bei seiner Einreise als staatenloser Kurde bezeichnete, der mächtigste Clan-Boss in Deutschland und immer noch nicht abgeschoben.
Wie der Lagebericht des Landeskriminalamtes NRW feststellt, begingen 449 Mitglieder seines Clans, davon 30 Intensivtäter, in drei Jahren 1.017 Straftaten in NRW. Dazu zählen 406 Rohheitsdelikte, 171 schwere Gewalttaten und 60 Rauschgiftdelikte.
Al-Zein verbrachte acht Jahre in deutschen Haftanstalten
Der Clan-Boss, der sich selbst als „El Presidente“ bezeichnet, ist selber mehrfach vorbestraft, u. a. wegen gefährlicher Körperverletzung, räuberischen Diebstahls, Drogenhandel, Widerstand, Bedrohung, Einfuhr von Kokain. Bereits viermal wurde Al-Zein zu Gefängnisstrafen verurteilt. Bereits drei Jahre nach seiner Ankunft in Deutschland saß er seine erste Gefängnisstrafe ab. Insgesamt verbrachte er acht Jahre in deutschen Haftanstalten, berichtet die „Bild-Zeitung“
Al-Zein heiratete in Deutschland eine Frau mit deutschem Pass und bekam mit ihr insgesamt neun Kinder. Während eines Gefängnisaufenthaltes von Al-Zein zog die Ehefrau mit den Kindern nach NRW.
Nachdem Al-Zein wieder auf freiem Fuß war, ging er, wider der Auflage Berlin nicht verlassen zu dürfen, ebenfalls nach NRW und lebt jetzt bereits mehrere Jahre schon in Duisburg-Marxlohe.
Die Ausländerbehörde in Berlin, die noch immer für ihn zuständig ist, bezweifelt, dass die Ehe überhaupt noch Bestand hat. Zudem ermittelten Ausländerbehörde und BKA, dass der angeblich „Staatenlose“ mutmaßlich sowohl die libanesische als auch die türkische Staatsbürgerschaft besitzt.
Ausländerbehörde drohte 2011 Abschiebung in die Türkei an
2011 lehnte die Behörde einen weiteren Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis ab und erklärte Al-Zein gegenüber, dass er spätestens seit dem Jahr 1992 vollziehbar ausreisepflichtig sei. Wenn er bis zum 1. November 2011 nicht freiwillig ausgereist sei, würde die Behörde seine Ausreise in seinen Herkunftsstaat Türkei zwangsweise durchsetzen.
Im türkischen Personenstandsregister NÜFUS, so fanden die deutschen Behörden heraus, wird Mahmoud Al-Zein unter dem Namen Mahmut Uca geführt. Doch Clan-Boss Al-Zein ist immer noch in Deutschland. Warum?
Eine Härtefall-Regelung könnte nicht gegriffen haben, da in dem Schreiben der Berliner Ausländerbehörde von 2011 dargelegt wird, dass die Voraussetzungen dafür nicht gegeben waren, weil die Kinder des Clan-Bosses durch seine zahlreichen langen Haftstrafen die Abwesenheit des Vaters schon in viel jüngeren Jahren gewöhnt gewesen seien.
Zudem hätte Al-Zein sich trotz seiner Familie nicht in Deutschland integrieren können und sei immer wieder straffällig geworden. Es sei auch „nicht ersichtlich, dass er seinen Lebensunterhalt sichert“.
Zudem erklärte die Ausländerbehörde damals in dem Schreiben, dass der Schutz der Bevölkerung vor weiteren Straftaten seinerseits das Interesse an der Fortführung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet überwiege. Zumal der Behörde ein Nachweis fehle, dass Al-Zein überhaupt in einer familiären Lebensgemeinschaft mit seinen Kindern und seiner Ehefrau lebe.
Clan-Boss erhielt nach 2011 erneut eine Duldung
Martin Pallgen, Sprecher des Berliner Innensenators, der „aus Datenschutzgründen nichts Konkretes“ sagen dürfe, äußert auf Nachfrage von „Bild“, dass es allerdings eine weitere Duldung nach 2011 gegeben hätte. Doch aus welchem Grund sollte dies geschehen sein, wenn eine Härtefallregelung nicht in Frage kam?
Pallgen gibt möglicherweise in einer weiteren Antwort „Bild“ gegenüber einen Hinweis: „Für eine Abschiebung ist neben gültigen Reisepapieren auch ein Staat notwendig, welcher den Abgeschobenen auch wirklich aufnimmt. Wenn beides nicht vorliegt, wird es sehr schwierig. Wir sind eben ein Rechtsstaat, das können gute Anwälte manchmal ausnutzen.“ (er)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion