Deutsche Umwelthilfe erfolgreich: Gericht verhängt Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Frankfurt am Main
In Frankfurt am Main müssen ab dem kommenden Jahr Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge eingeführt werden. Das Verwaltungsgericht in Wiesbaden habe am Mittwoch nach sechsstündiger Verhandlung „den Weg für saubere Luft“ in der hessischen Metropole frei gemacht, erklärte die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Die hessische Landesregierung forderte die Bundesregierung auf, nun die rechtliche Grundlage für Hardware-Nachrüstungen zu schaffen. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CDU) erteilte der Forderung erneut eine Absage.
Die Umweltorganisation Greenpeace begrüßte das Urteil, das auch für ältere Benziner Fahrverbote vorsieht. Nachdem die Politik viel zu lange akzeptiert habe, dass Zehntausende gefährlich schmutzige Luft atmen müssten, setze das Gericht nun „wirksame Hilfe“ durch. Frankfurt müsse seine Einwohner mit einem flächendeckenden Fahrverbot für ältere Diesel und Benziner vor gesundheitsschädlichen Abgasen schützen.
Ab dem 1. Februar 2019 dürfen Dieselautos der Abgasklasse Euro 4 und älter, sowie Benziner der Euroklasse 1 und 2 einen Teil der Frankfurter Innenstadt nicht mehr befahren. Ab 1. September 2019 gelte das Verbot auch für Diesel der Klasse 5.
Vor dem Verwaltungsgericht hatte die DUH gegen das Land Hessen geklagt, damit schnellstmöglich die Grenzwerte für Stickstoffdioxid in Frankfurt eingehalten werden. Dieselfahrverbote seien dafür die „alleinige Möglichkeit“ und müssten in den Luftreinhalteplan für die Stadt aufgenommen werden, argumentiert die DUH. Das Urteil habe nun „Signalwirkung“.
Frankfurt sei „die erste deutsche Stadt, die ältere Diesel und Benziner großflächig aussperrt“, erklärte die Umweltschutzorganisation. Die hessische Großstadt und alle anderen Städte mit Luftproblemen müssten das Urteil nun „als Fanal für eine überfällige Verkehrswende begreifen“, forderte Greenpeace-Verkehrsexperte Benjamin Stephan.
„Wir wollen keine Fahrverbote, sondern eine grundsätzliche Lösung des Problem“, erklärten Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Umweltministerin Priska Hinz (Grüne). Sie forderten eine schnelle Reaktion der Bundesregierung. „Wir werden das Urteil des Gerichts sehr genau prüfen, sehen aber den Bund in der Pflicht“, erklärten sie. Dieser müsse „endlich eine rechtliche Grundlage“ für eine von den Automobilkonzernen zu bezahlende Hardware-Nachrüstung der betroffenen Fahrzeuge schaffen.
Bouffier und Hinz warfen dem Bund vor, „bisher nicht aktiv geworden“ zu sein. Die Landesregierung habe dagegen „ihr Möglichstes“ getan, um mit Luftreinhalteplänen die Schadstoffbelastung in Frankfurt zu reduzieren.
Bundesverkehrsminister Scheuer forderte die hessische Landesregierung auf, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um Fahrverbote zu verhindern. „Erst nach der Bewertung der Begründung des Urteils sieht man klarer. Dennoch ist unsere Einschätzung, dass man vom Land alle Möglichkeiten vor Gericht ausschöpfen sollte“, erklärte der CSU-Politiker.
„Fakt ist, das Urteil kommt in einer Zeit, in der wir die konkreten Maßnahmen für saubere Luft gerade engagiert abarbeiten, zusätzlich neue Förderungen ausarbeiten und die Anstrengungen noch gar nicht die positiven Wirkungen entfalten konnten.“ Scheuer attackierte zugleich Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD), die Hardware-Nachrüstungen befürwortet und in dem Zusammenhang ihren CSU-Kollegen in die Pflicht genommen hatte.
„Wenn Bundesministerin Schulze Ratschläge an andere Minister gibt, soll sie die Milliarden-Kosten für umweltpolitisch fragwürdige Projekte aus ihrem eigenen Haushalt bereit stellen und das Geld aus ihrem Dienstzimmer rausschmeißen“, erklärte Scheuer. „Ich halte das für Verschwendung von Steuergeldern – technisch, rechtlich und finanziell bedenklich.“
Hardware-Nachrüstungen machten „nur bei Kommunalfahrzeugen und Bussen wirklich Sinn“, fügte Scheuer hinzu. „Dies ist deutlich wirkungsvoller als eine Hardware-Nachrüstung von Millionen alter Diesel-Pkw, die nur ab und zu in die Stadt fahren.“ (afp)
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