Deutsche Umwelthilfe: Batteriegesetzentwurf ist „Bankrotterklärung“
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewertet die vom Bundesumweltministerium vorgeschlagenen Änderungen des Batteriegesetzes (BattG) als eine Bankrotterklärung an den Umweltschutz.
Der Entwurf setze der überwiegend illegalen Entsorgung von Gerätebatterien, dem wachsenden Ressourcenbedarf und der zunehmenden Brandproblematik von Lithium-Ionen-Batterien nichts entgegen, teilte die DUH am Freitag mit. Durch eine „viel zu geringe“ Sammelquote von 45 Prozent werde das bisherige niedrige Niveau der Erfassung von Gerätebatterien beibehalten.
Die gesetzliche Sammelquote müsse nicht nur dringend erhöht, sondern auch für verschiedene Batterietypen separat vorgegeben werden. Andernfalls würden weiterhin verstärkt schwere Blei-Säure-Batterien anstelle von beispielsweise Nickel-Cadmium- oder Lithium-Ionen-Batterien gesammelt, hieß es weiter.
Kritik an Bundesumweltministerin
Zudem enthalte das Batteriegesetz ein Schlupfloch bei der Berechnung der Sammelquote, sodass im schlimmsten Fall nur 15 Prozent der in Verkehr gebrachten Gerätebatterien gesammelt werden müssten. Ebenso fehlten verpflichtende Ökodesignvorgaben für alle Batterien und konkrete Sammelziele für Industriebatterien, so die DUH.
Der Brandgefahr durch Hochenergieakkus müsse mit einem Pfand begegnet werden, was im Gesetzentwurf nicht berücksichtigt werde. „Die Bundesregierung verpasst es, im Batteriegesetz festzulegen, dass diejenigen Unternehmen, die Batterien verkaufen und damit viel Geld verdienen, dafür sorgen müssen, dass möglichst viele Batterien auch wieder eingesammelt werden. Mehr als jede zweite Altbatterie in Smartphones, Spielzeug und anderen Elektrogeräten wird falsch entsorgt und landet zum Beispiel im Restmüll“, sagte die stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.
Nach dem Willen von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) solle das künftig so bleiben. „Frau Schulze akzeptiert mit dieser Regelung ohne Not, dass die in Batterien enthaltenen Schadstoffe und Schwermetalle die Gesundheit der Menschen und die Umwelt durch unsachgemäße Entsorgung schädigen“, kritisierte Metz.
Anhebung der gesetzlichen Sammelquote für Gerätebatterien gefordert
Die DUH fordert eine Anhebung der gesetzlichen Sammelquote für Gerätebatterien auf 65 Prozent ab 2021 und 85 Prozent ab 2023. Belgien habe bereits 2017 eine Sammelquote von 60,6 Prozent erreicht und Polen eine Quote von 66 Prozent.
„Die niedrige gesetzliche Sammelquote von nur 45 Prozent wird in Deutschland mit 47,7 Prozent knapp übererfüllt, sodass zukünftig keine Anreize für Rücknahmesysteme bestehen, mehr Batterien von den Sammelstellen abzuholen. Jede über der gesetzlichen Mindestquote abgeholte Batterie kostet die Rücknahmesysteme unnötig viel Geld“, so die stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin.
Deshalb würden Sammelstellen bewusst schlecht bedient und blieben im Zweifelsfall sogar auf den Batterien sitzen. „Da im Batteriegesetz kein Kostenausgleich zwischen den Rücknahmesystemen für `zu viel` gesammelte Batterien vorgesehen ist, entsteht ein absurder Wettbewerb um geringstmögliche Sammelmengen zu Lasten der Verbraucher und des Umweltschutzes“, kritisierte Metz. (dts)
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