Deutsche Regierung streitet über Menschenrechtsschutz

Kanzleramt und Wirtschaftsministerium streiten um den "Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte". Es geht um die Methodik einer Befragung, die ermitteln soll, was deutsche Unternehmen schon heute für Menschenrechte tun.
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Der Bundestag in Berlin.Foto: BARBARA SAX/AFP/Getty Images
Epoch Times1. April 2019

Das Bundeswirtschaftsministerium erhält bei dem Versuch, ein Gesetz zu verhindern, das die Wirtschaft zum Einsatz für Menschenrechte verpflichten soll, Unterstützung aus dem Kanzleramt. Das geht aus einem Entwurf des unveröffentlichten Zwischenberichts zum „Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ hervor, über den das „Handelsblatt“ berichtet. Am Mittwoch soll der interministerielle Ausschuss „Wirtschaft und Menschenrechte“ auf Abteilungsleiterebene nach einem Kompromiss suchen.

Der regierungsinterne Streit dreht sich um die Methodik der Befragung, die ermitteln soll, was deutsche Unternehmen schon heute für Menschenrechte tun. Von den Ergebnissen will die Regierung abhängig machen, ob ein Gesetz nötig ist.

Kanzleramt und Wirtschaftsministerium wollen unter anderem erreichen, dass eine Kategorie für „Grenzfälle“ geschaffen wird. Bei diesen soll noch einmal geprüft werden, ob sie sich nicht doch ausreichend engagieren. Diese und andere Änderungen erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass die Regierung im kommenden Jahr feststellen kann, dass eine gesetzliche Regelung unnötig sei.

Kritik kommt vom Koalitionspartner SPD. Die Firmenbefragung müsse „glaubwürdig“ bleiben, mahnte Frank Schwabe, menschenrechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.

Für Uwe Kekeritz, entwicklungspolitischer Sprecher der Grünen, ist schon jetzt klar: „Es braucht gesetzliche Regelungen, um Menschenrechte entlang der globalen Lieferkette zu schützen. Das fordern inzwischen übrigens auch Unternehmen, die es satt haben, dass Menschenrechtsverletzungen für rücksichtslose Konkurrenten zum Wettbewerbsvorteil werden.“ (dts)



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