Deutsche Politik will Islamisten zurück – Justizministerin Barley warnt vor „Ende des Rechtsstaats“
Justizministerin Katarina Barley hat eindringlich vor Angriffen auf den Rechtsstaat gewarnt. „Wenn Behörden sich aussuchen, welchen Richterspruch sie befolgen und welchen nicht, ist das das Ende des Rechtsstaates“, sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben).
Der demokratische Rechtsstaat sei „keine Selbstverständlichkeit mit Ewigkeitsgarantie“ und müsse „immer wieder aufs Neue gegen Angriffe verteidigt“ werden.
Mit Blick auf die umstrittene Abschiebung des Gefährders Sami A. nach Tunesien und weitere Behördenentscheidungen, die trotz gegenteiliger Gerichtsurteile getroffen wurden, sagte Barley: „Rechtsmittel gegen staatliche Entscheidungen sind unverzichtbar. Wer sie ablehnt, legt damit die Axt an die Wurzel unseres Rechtsstaates.“
Unterstützung bekommt Barley vom Vorsitzenden des Deutschen Richterbunds, Jens Gnisa. „Wer die Leitplanken des Zusammenspiels von Judikative und Exekutive durchbricht, der schädigt Rechtsstaatlichkeit und Demokratie“, sagte Gnisa den Funke-Zeitungen.
Die Gesetzesbindung der Verwaltung und die Gewaltenteilung seien tragende Grundprinzipien der rechtsstaatlichen Ordnung, die auf keinen Fall missachtet werden dürften, so Gnisa “und seien die Zwecke politisch auch noch so verständlich“.
In den vergangenen Monaten hatten mehrere Fälle für Aufsehen gesorgt, in denen Verwaltungsbehörden Urteile der Justiz ignoriert hatten und dafür gerügt wurden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen drohte der Ausländerbehörde der Stadt Bochum ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro an, wenn sie den nach Tunesien abgeschobenen Islamisten Sami A. nicht bis zum 31. Juli zurückholt.
Das Verwaltungsgericht Gießen hatte gegenüber der Stadt Wetzlar ebenfalls mit einem Zwangsgeld von 7.500 Euro Druck aufgebaut, da die Stadt die richterliche Erlaubnis für eine NPD-Veranstaltung ignoriert hatte. Das Bayerische Verwaltungsgericht München sah sich im Januar gezwungen, ein Zwangsgeld gegen den Freistaat Bayern zu verhängen, weil der entgegen eines anders lautenden Urteils keinen Plan erstellt hatte für eine mögliche Umsetzung von Dieselfahrverboten. (dts)
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