Deutsche Innenpolitiker gegen Verlegung von IS-Kämpfern nach Guantánamo
Deutsche Innenpolitiker haben Überlegungen der USA widersprochen, wonach ausländische IS-Kämpfer ins US-Strafgefangenenlager Guantánamo gebracht werden könnten.
„Eine Verbringung der Kämpfer nach Guantánamo ist vollkommen indiskutabel. Wir müssen das Unrecht des IS mit dem Recht, dem Rechtsstaat, bekämpfen“, sagte Irene Mihalic, innenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, der „Welt am Sonntag“.
Sie sprach sich dafür aus, mit Hochdruck Beweise zu sichern, sodass nach Deutschland zurückkehrende mutmaßliche Kämpfer „möglichst nahtlos angeklagt und in Haft genommen werden können“.
Die US-Regierung hat die Herkunftsländer von IS-Anhängern aufgefordert, ihre in Syrien und im Irak inhaftierten Staatsbürger aufzunehmen. Sollten sich Staaten aber dagegen entscheiden, dann würden die USA alle Optionen prüfen, damit Kämpfer nicht auf freien Fuß gesetzt werden müssen, erklärte ein Regierungssprecher im US-Fernsehen. Zu diesen Optionen gehöre Guantánamo.
FDP-Innenexperte: „Deutschland muss seiner internationalen Verantwortung gerecht werden“
Auch der FDP-Innenexperte Sebastian Strasser lehnt es ab, die Verantwortung für deutsche Staatsangehörige anderen Ländern zu überlassen. „Deutschland muss seiner internationalen Verantwortung gerecht werden – dazu gehört auch, dass deutsche IS-Mitglieder in ihrer Heimat vor Gericht gestellt werden“, sagte Strasser.
Man erwarte von anderen Staaten, dass „sie auch gefährliche Staatsbürger aus Deutschland zurücknehmen. Im umgekehrten Fall darf Deutschland keine Verweigerungshaltung einnehmen“, so der FDP-Politiker weiter.
Ziemiak für strikten Umgang mit IS-Rückkehrern
Der CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak hat sich für einen strikten Umgang mit den Rückkehrer von IS-Kämpfern nach Deutschland ausgesprochen. Deutschland sei in der Pflicht, seine eigenen Staatsangehörigen zurückzunehmen, sagte Ziemiak der „Welt am Sonntag“. „Wir erwarten Gleiches auch von anderen Staaten“, so der CDU-Generalsekretär weiter.
Klar sei: Wenn sich diese Menschen schuldig gemacht hätten, müssten sie vor Gericht gestellt werden. „Wer allerdings über eine doppelte Staatsangehörigkeit verfügt, die deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erhalten und Verbrechen begangen hat, der sollte die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren“, sagte Ziemiak. (dts)
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