Deutlich mehr Einbürgerungsanträge ab Sommer erwartet

Der Städtetag NRW warnt vor überlasteten Ämtern, wenn im Sommer das neue Staatsangehörigkeitsrecht in Kraft tritt. Jedoch arbeiten die Ausländer- und Einbürgerungsbehörden schon jetzt an der Belastungsgrenze.
Der elektronische Personalausweis («ePerso») spielt bei der Digitalisierung der Verwaltung eine entscheidende Rolle.
Ab dem Sommer greift das neue Einbürgerungsrecht.Foto: Marijan Murat/dpa
Epoch Times13. Mai 2024

Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die im Sommer in Kraft tritt, werden sehr viel mehr Menschen die Möglichkeit haben, die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen.

Die Kommunen in NRW rechnen mit erheblichen Auswirkungen: „Es ist absehbar, dass die Zahl der Anträge auf Einbürgerungen in kurzer Zeit massiv steigen wird“, sagte Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetags NRW, der „Rheinischen Post“.

„Wir sind ein Einwanderungsland. In den Städten in NRW leben viele Menschen mit Migrationsgeschichte, deswegen rechnen wir auch mit mehr Anträgen als in anderen Bundesländern.“

Personalmangel in den Ämtern

In der Öffentlichkeit werde die Reform oft so wahrgenommen, dass Einbürgerungen nicht nur vereinfacht, sondern auch beschleunigt würden, so Dedy. Das würden die ohnehin belasteten kommunalen Einwanderungsbehörden mit dem vorhandenen Personal nicht garantieren können.

Dedy erklärte: „Die hohe Zahl von Neuanträgen dürfte zunächst sogar für langsamere statt schnellere Bearbeitungszeiten sorgen.“

Der Landkreistag NRW teilte mit, dass er mit einer Verdreifachung der Antragszahlen rechne. „In Abhängigkeit von den jeweiligen Einwohner- und Fallzahlen muss mit einem Personalmehrbedarf von bis zu fünf Stellen pro Kreis gerechnet werden. Personal, das – aufgrund des allgemeinen Personal- und Fachkräftemangels – aktuell auf dem Arbeitsmarkt kaum verfügbar ist“, sagte nun der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages, Martin Klein, der „Rheinischen Post“.

Bund in der Pflicht

Der Druck auf die Mitarbeiter der Ausländer- und Einbürgerungsbehörden, die schon jetzt an der Belastungsgrenze arbeiteten, nehme in der Folge weiter zu. Zudem würden auch Stellen zusätzlich belastet, die im Rahmen von Einbürgerungsverfahren beteiligt oder angehört werden müssten.

„Dazu zählen beispielsweise der Verfassungsschutz, die Staatsanwaltschaften oder auch die Polizei, wobei schon die Umsetzung des geltenden Rechts Schwierigkeiten bereiten kann“, sagte Klein.

Das sei zum Beispiel beim Austausch aktueller Daten über laufende Ermittlungsverfahren der Fall. „Steigt die Zahl der Einbürgerungsverfahren deutlich, ist mit zunehmenden Abstimmungsbedarfen und einer Verschärfung jener Schwierigkeiten zu rechnen.“

Der Landkreistag sieht das Land NRW und den Bund in der Pflicht, den Mehraufwand auszugleichen. „Anstatt administrative Vorgaben und Standards abzubauen, bürden Bund und Land den Kommunen auch im Bereich des Staatsangehörigkeitsrechts mehr Aufgaben auf. Die hierdurch entstehende Mehrbelastung sollte auch finanziell ausgeglichen werden, um zumindest perspektivisch zusätzliches Personal rekrutieren zu können“, sagte Klein. (dts/red)



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