Der Wahrheit wegen: Dresdner Justizbeamter fotografierte Haftbefehl nach Chemnitz-Mord – Bis fünf Jahre Haft für „Geheimnisverrat“ möglich
Unwetterwarnung und aufgewühlte See in Chemnitz, so könnte man die Stimmung nach dem Messer-Mord an einem 35-Jährigen in den frühen Sonntagmorgenstunden des 26. August nach dem Stadtfest bezeichnen.
Dann tauchte ein Haftbefehl im Internet auf, mit dem Namen eines hauptverdächtigen Irakers Yousif A. (23) und dem Tatvorwurf. Doch wie gelangte dieses interne Papier an die Öffentlichkeit und warum?
Mit der Wahrheit ans Licht der Öffentlichkeit
Ein Mann meldete sich bei „Bild“, wie das Blatt berichtet. Er soll das Papier veröffentlicht haben. Er ist Justizbeamter in Dresden.
Ich habe den Haftbefehl fotografiert und weitergegeben, weil ich wollte, dass die Wahrheit und nur die Wahrheit ans Licht der Öffentlichkeit kommt.“
(Daniel Zabel, 39)
In der Aussage verborgen, steckt die Befürchtung, dass in dem Fall von Behördenseite aus etwas vertuscht werden könnte. Offenbar wollte der Justizbeamte dem vorbeugen, indem er das brisante Papier veröffentlichte.
Nach Angaben der „Bildzeitung“ fotografierte Zabel den im Zugangsbereich ausliegenden Haftbefehl nach der Festnahme der beiden Tatverdächtigen Alaa S. (23) aus Syrien und Yousif A. (22) aus dem Irak, weil in den Medien über die Tat und die Hintergründe reichlich spekuliert wurde, vonseiten der Polizei und Justiz aber kaum Informationen herausgegeben worden sind. Zabel habe wissen wollen, was wirklich passiert sei.
Später habe er das Foto per Handy an weitere Justizkollegen, aber auch Freunde des getöteten Daniel H. verschickt. Ebenfalls informierte er, wie „Bild“ schreibt, „die rechte Gruppierung ‚Pro Chemnitz‘ mit der Kopie.
Hausdurchsuchungen … , aber nicht beim Täter
Unter den Empfängern soll dem Bericht nach auch Pegida-Mitbegründer Lutz Bachmann gewesen sein sowie der AfD-Kreisverband.
Dass er den Haftbefehl inklusive der vollen Namen und Wohnanschriften der Tatverdächtigen und des Opfers veröffentlichte, bedauert Zabel inzwischen. Ihm seien die Konsequenzen seines Handelns nicht bewusst gewesen. Er hätte zumindest Namen und Adressen der Beschuldigten schwärzen müssen, sagte der Justizbeamte im Beisein seines Anwalts gegenüber der „Bildzeitung“.
Als dann am Mittwochabend seine Wohnung sowie die von weiteren möglichen Empfängern der Unterlagen durchsucht und die Handys beschlagnahmt wurden, ging er an die Öffentlichkeit, damit deswegen nicht „weiter Leute verfolgt werden“.
Mit der öffentlichen Stellungnahme will mein Mandant jeden Verdacht, er würde etwas vertuschen oder verdunkeln, ausräumen. Er steht zu seiner Tat und wird die Konsequenzen tragen.“
(Frank Hanning, Rechtsanwalt)
Derart gründlich waren die Behörden allerdings nicht im Fall des tatverdächtigen Messer-Täter aus Syrien und dem Irak. Wie die „Bild“ noch berichtet, bestätigte die Staatsanwaltschaft, dass auch vier Tage nach der Tat dies nicht erfolgte:
Oberstaatsanwältin)
Es habe keine Anhaltspunkte gegeben, dass es sofort zu sichernde weitere Beweismittel in den Wohnungen gebe. Es sei jedoch anzunehmen, dass die Durchsuchung „zur Abrundung der Ermittlungen“ noch veranlasst würde.
Nach Angaben der „Bild“ laufen jetzt Ermittlungen wegen „Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht“ nach §353b des Strafgesetzbuches gegen Daniel Zabel.
Als Strafe könnten den Justizbeamten bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen. Eine Geldstrafe wäre allerdings auch möglich. Zabel selbst vertraue auf ein faires Verfahren. Seinen Job werde er aber wohl verlieren, wie er sagte. (sm)
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