Der Schweizer Spion ist frei – und „verbrannt“

Auf der Grundlage eines Geständnisses ist der Schweizer Spion Daniel M. zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Die Prozessbeteiligten hatten eine Bewährungsstrafe im Gegenzug für ein Geständnis vereinbart.
Titelbild
Richterhammer (Symbolbild)Foto: Mark Metcalfe/Getty Images
Epoch Times9. November 2017

Zum ersten Mal seit Monaten hat der Schweizer Spion Daniel M. nicht die Hintertür in Richtung Gefängnis nehmen müssen: Als freier Mann durfte der 54-Jährige am Donnerstag das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verlassen. M. wurde zwar zwar zu einer Bewährungsstrafe von 22 Monaten und einer Geldauflage von 40.000 Euro für die Staatskasse verurteilt, aber sein Anwalt zeigte sich „zufrieden“.

M. konnte das Gericht überzeugen, dass er in einem Agententhriller zwischen deutschen und Schweizer Behörden nur eine Nebenrolle spielte. Im Prozess gestand er, für den Schweizer Geheimdienst NDB gegen deutsche Finanzbeamte spioniert hatte – allerdings nicht persönlich, sondern mit Hilfe eines deutschen Geschäftspartners.

M. war nur der Mittelsmann. Dafür wurde er mit insgesamt 25.000 Euro entlohnt, wie er vor Gericht zugab. Das Geständnis war Teil einer Abmachung mit den Richtern und Anklägern – glaubhafte Angaben gegen die Bewährungsstrafe.

Im Sommer 2011 hatte der ehemalige Polizist und Sicherheitsmann bei der Schweizer Großbank UBS seinen zukünftigen Führungsoffizier Andi B. vom NDB kennen gelernt. In dieser Zeit kauften deutsche Steuerfahnder CDs mit Bankdaten aus der Schweiz, um Steuerbetrügern auf die Spur zu kommen. M. fand dies „empörend“, wie er später vor Gericht sagte.

Also machte er mit, als B. ihn fragte, ob er die persönlichen Daten von drei Steuerfahndern und einem Notar aus Nordrhein-Westfalen besorgen könne, die am Ankauf der Steuer-CDs beteiligt waren. „Sudoku ausfüllen“ nannte M. diese. Er kontaktierte den Inhaber einer Frankfurter Sicherheitsfirma, der die Informationen für ihn beschaffte.

3000 Euro erhielt M. für das „Sudoku“, knapp 10.000 Euro sein „Subunternehmer“. Die Schweizer Behörden nutzten die Informationen, um Festnahmebefehle gegen die deutschen Finanzbeamten auszustellen. In der Folgezeit erhielt M. vom NDB ein monatliches Gehalt – insgesamt 15.000 Franken, um ihn „warm zu halten“ für größere Aufgaben, wie er sagte. Und die kamen schließlich.

Es wäre schön, bei den deutschen Steuerfahndern einmal „Mäuschen“ zu spielen, soll der Führungsoffizier zu M. gesagt haben. Einen „Maulwurf“ in der Finanzverwaltung sollte er installieren, um ein „Frühwarnsystem“ für künftige undichte Stellen zu haben. M. fragte wieder seinen deutschen Partner, der 90.000 Euro verlangte, um eine Quelle anzuheuern. 60.000 Euro bekam er, wovon er 10.000 Euro wiederum an M. abzweigte. Was mit dem Rest passierte, weiß M. angeblich nicht.

Der NDB beendete seine Zusammenarbeit, als die Schweiz 2013 ihr Bankgeheimnis aufweichte. Doch M. war mit den Steuer-CDs noch nicht fertig. 2015 wurde er von den Schweizer Behörden verhaftet, als er Bankdaten an einen deutschen Geheimagenten verkaufen wollte. Den Schweizer Ermittlern erzählte er, dass er als Geheimagent tätig sei und eine Quelle in Deutschland installiert habe – eine Schutzbehauptung, wie M. vor Gericht sagte.

Tatsächlich kam M. danach frei, in der Schweiz wurde nie Anklage gegen ihn erhoben. Über den deutschen Agenten kamen die Schweizer Ermittlungsakten aber an die deutsche Bundesanwaltschaft, die M. Ende April in Frankfurt festnehmen ließ. Seitdem saß er in Untersuchungshaft. Wenn M. nun in die Schweiz zurückkehrt, will er wieder als Privatdetektiv arbeiten. Nach Einschätzung des Frankfurter Gerichts ist er als Geheimagent jedenfalls „verbrannt“.

Ob es den Maulwurf je gab, konnte das Gericht nicht ermitteln. Warum der deutsche Partner nicht angeklagt wurde, wollte der Bundesanwalt nicht beantworten. Er sagte nur: „Wir befinden uns hier in heiklen Kreisen.“ (afp)



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