Der digitale Führerschein kommt – was Autofahrer wissen sollten
![Autofahrer der Geburtsjahre von 1953 bis 1958 müssen sich von ihren alten Papierführerscheinen trennen.](https://images-de.epochtimes.de/uploads/2022/07/urnnewsmldpa.com20090101220717-99-51303-v3-s2048-e1658035535569-800x450.jpeg)
Die Digitalisierung im Straßenverkehr schreitet voran: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für digitale Fahrzeugdokumente verabschiedet. Bald sollen Führerschein und Fahrzeugschein auf der Handy-App gelten.
Kurz vor Ende der Legislaturperiode hat die Bundesregierung am 12. Februar 2025 den Gesetzentwurf zur Digitalisierung des Straßenverkehrsrechts beschlossen. Damit wurden die rechtlichen Grundlagen für die Einführung digitaler Führer- und Fahrzeugscheine geschaffen, sodass Autofahrer zukünftig ihre Dokumente über das Smartphone nachweisen. Auf physische Dokumente kann dann weitgehend verzichtet werden.
Die Idee sei, durch Digitalisierung Verwaltungsprozesse im Straßenverkehr effizienter und nutzerfreundlicher zu gestalten. Das teilte das Bundesverkehrsministerium mit. Der Gesetzentwurf bildet die Grundlage für verschiedene Digitalisierungsprojekte, die aktuell beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) in Entwicklung sind.
Neben der digitalen Fahrerlaubnis umfasst dies auch die digitale Verwaltung des Fahrzeugscheins. Der Gesetzentwurf sieht aber auch weitere Digitalisierungsmaßnahmen vor. Unter anderem soll die Übernahme von Punkten gegen Geld dadurch nicht nur erschwert, sondern auch unter Strafe gestellt werden.
Funktionsweise des digitalen Führer- und Fahrzeugscheins
Geplant ist, den digitalen Führer- und Fahrzeugschein über eine offizielle App des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) bereitzustellen. Auf dem Smartphone werden dann Fahrerlaubnis und Fahrzeugdokumente gespeichert und können dort digital bei Bedarf vorgezeigt werden. Die „Fleppen“ in Papierform sind also nicht mehr vonnöten. Es reicht, das Handy dabeizuhaben.
Damit ist die Einführung des digitalen Führerscheins als ergänzendes elektronisches Dokument zum Kartenführerschein in die Wege geleitet. Der Kartenführerschein ist aber Voraussetzung für die Ausstellung des digitalen Führerscheins. Der physische Führerschein im Scheckkartenformat bleibt aber weiterhin gültig und verfügbar, falls Personen den digitalen Führerschein nicht nutzen möchten.
Wichtig zu wissen: Offizielle App und Geltungsbereich
Der Inhaber eines gültigen Führerscheins soll laut Entwurf die Erstellung eines digitalen Führerscheins beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen, welches die App zur Verfügung stellt. Der digitale Führerschein hält dann alle Daten eines deutschen Führerscheins mit Ausnahme der Unterschrift bereit. Epoch Times berichtete.
Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt. Mit digitalen Verifizierungsmechanismen sollen Missbrauch und Fälschungen verhindert werden. Was für Technikmuffel und ältere Nutzer wichtig zu wissen ist: Die App muss regelmäßig aktualisiert werden, um höchste Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Die Empfehlung hier: Das Smartphone sollte durch biometrische Sicherungsmethoden oder Passwörter geschützt sein, denn als Schwachpunkt jeglicher Digitalisierung gilt die Hackbarkeit und damit die Datensicherheit beziehungsweise der Datenmissbrauch.
Zuerst einmal für Deutschland
Die digitale Lösung hat zunächst Gültigkeit für Deutschland. Im Ausland wird der digitale Führerschein möglicherweise nicht als offizieller Nachweis anerkannt– der physische Führerschein bleibt hier erforderlich.
Dokumente können nicht nur über das Smartphone abgerufen werden. Künftig können auch Änderungen an Fahrzeug- oder Führerscheindaten digital und ohne Neuausstellung erfolgen. Insgesamt wird hier mit schnelleren Verwaltungsprozessen argumentiert: Die elektronische Verfügbarkeit erleichtert Kontrollen durch Behörden und reduziert Verwaltungsaufwand.
Außerdem ist die Integration mit weiteren digitalen Diensten geplant: Zukünftig könnten digitale Fahrzeugdokumente direkt in Carsharing- und Mietwagen-Apps nutzbar sein.
Weitere Digitalisierungsprojekte im Straßenverkehrsrecht
Zusätzlich zu den digitalen Fahrzeugdokumenten sind im Gesetzentwurf weitere Maßnahmen zur Modernisierung und Digitalisierung im Straßenverkehrsrecht zu finden:
Digitale Parkraumbewirtschaftung: Zukünftig sollen Parkscheine nicht mehr hinter die Windschutzscheibe gelegt werden. Stattdessen soll eine automatische, digitale Erfassung des Kennzeichens die Parkraumbewirtschaftung effizienter machen. Das Prinzip wird bereits in vielen Städten beim sogenannten Handyparken mit Apps umgesetzt. Die Kommunen sollen dadurch mehr Handlungsspielräume für eine effizientere Parkraumbewirtschaftung bekommen.
Digitalisierte Fahrzeugdaten: Auch die Fahrzeugdaten sollen digitalisiert werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat bereits eine Online-Auskunft über Fahrzeugdaten erarbeitet, anhand derer Fahrzeughalter anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (sogenannte Fahrgestellnummer) Informationen zu technischen Daten und möglichen Rückrufen ihres Fahrzeugs abrufen können. Für die Inbetriebnahme bedarf es der datenschutzrechtlichen Grundlagen in dem neuen Gesetzentwurf.
Regelungen zur Verkehrssicherheit im Gesetzentwurf
Verbot des Punktehandels: Der gewerbsmäßige Handel mit Punkten soll unterbunden werden. Anbieter, die die Flensburg-Punkte von Verkehrsverstößen auf andere Personen übertragen, damit die Verkehrssünder weiterfahren können, müssen dann mit Geldstrafen von bis zu 30.000 Euro rechnen.
Unfallforschung: Außerdem teilt das Verkehrsministerium mit, dass die vertiefte Unfallforschung der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) fortentwickelt werden soll, um weiterhin wertvolle Empfehlungen zu Fahrzeugtechnik und Unfallvermeidungspotenzialen liefern zu können. Diese dienten als Unterstützung für behördliche Entscheidungen, auch in der Politik, und bei der Erarbeitung technischer Vorschriften für mehr Verkehrssicherheit.
Offen ist, ob dieser Gesetzentwurf nach der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 mit einer neuen Regierung nochmals verändert wird.
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