Demokratiefördergesetz: Teuteberg warnt vor SED-Antifaschismus

Es geht um viel Geld: 1,1 Milliarden Euro will die Bundesregierung ausgeben, um gegen Rassismus und Rechtsextremismus vorzugehen.
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Linda Teuteberg.Foto: Monika Skolimowska/dpa
Von 5. Juni 2022

Seit Jahren fordert die Linke ein Demokratiefördergesetz, wodurch „Projekte gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus mit Bundesmitteln gefördert“ werden, erklärte die Bundestagsfraktion der Linkspartei in einem Themenpapier im April 2021.

Eine langfristige Finanzierung derartiger Projekte durch Steuermittel scheiterte bislang am Veto von Konservativen der CDU/CSU. Die neue Ampelregierung scheint es nun eilig zu haben, das Gesetz noch in diesem Jahr als Entwurf im Kabinett vorzulegen und bald zu besiegeln.

1,1 Milliarden Euro

Damit würden zahlreiche politisch linke Lobbygruppen und mögliche andere linke Aktivisten zukünftig einen stetigen Fluss von Steuergeldern erwarten – und es geht um viel Geld: 1,1 Milliarden Euro will die Bundesregierung in den Jahren 2021 bis 2024 insgesamt zur Verfügung stellen, um „Rechtsextremismus und Rassismus“ zu bekämpfen. Vor allem zivilgesellschaftliche Organisationen sollen bedacht werden.

Ende Februar hatten Innenministerin Nancy Faeser und Familienministerin Anne Spiegel den „Beteiligungsprozess“ für das geplante Demokratiefördergesetz ausgerufen und dazu „mehr als 200 Dachverbände, Fachorganisationen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler“ eingeladen, ihre Ideen einzubringen. Eine Liste der teilnehmenden Organisationen konnte die Wochenzeitung „Junge Freiheit“ erst mit Verweis auf das Presserecht und einer Ankündigung juristischer Schritte bekommen.

Teuteberg: NGOs sind Lobbyisten

Kürzlich drang Widerstand gegen dieses Vorhaben aus Reihen der FDP an die Öffentlichkeit. Die ehemalige FDP-Generalsekretärin Linda Teuteberg verweist im Zusammenhang mit dem geplanten Gesetz auf die zahlreichen angesprochenen Nichtregierungsorganisationen. Sie rät zu „hinterfragen, welche Inter­essen dahinterstehen“.

„Die Gesellschaft besteht aus mehr als einer Addition von NGOs“, erinnerte die FDP-Politikerin, die auch Mitglied im Bundestagsausschuss für Inneres und Heimat ist. NGOs seien „nicht demokratisch legitimiert“ und würden nur eine Art des Lobbyismus betreiben.

Im Interview mit der „FAZ“ sprach die Politikerin darüber, dass es zwar eine „Mobilisierung“ für die freiheitlich demokratische Grundordnung brauche – stellte aber auch die Frage in den Raum, ob es Aufgabe des Staates sei, „NGOs flächendeckend und dauerhaft mit Steuergeld zu unterstützen“.

Der Antifaschismus der SED-Diktatur

Eine andere Sache sei, dass nur diejenigen öffentliche Gelder bekommen sollten, die mit ihren Kooperationspartnern „vollständig auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung“ stünden. Das sei „leider nicht so selbstverständlich“, wie die Aufregung um die sogenannte Extremismusklausel zeige.

Teuteberg sieht den Ausgangspunkt des Grundgesetzes in der „Würde und Freiheit jedes einzelnen Menschen“ und verweist auf die „Quintessenz aus den Erfahrungen totaler Herrschaft“. Eine Berufung auf „Antifaschismus“ verwische die zentrale Konfliktlinie zwischen Demokraten und Antidemokraten. Es sei kein Zufall, „dass die SED-Diktatur Antifaschismus als Rechtfertigung für Unterdrückung benutzt hat“. Laut Teuteberg dürfe man angesichts der Gefahr des Rechtsextremismus andere Gefahren nicht verharmlosen, „insbesondere Linksextremismus und Islamismus“.

Extremismusklausel: „Wer damit ein Problem hat, demaskiert sich selbst“

Ein Bekenntnis gegen Linksextremismus findet man bei diversen NGOs aber eher selten bis gar nicht – obwohl der Bundesverfassungsschutz dessen Ziele als eindeutig verfassungsfeindlich beschreibt: „Linksextremisten wollen die bestehende Staats- und Gesellschaftsordnung und damit die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen. Je nach ideologischer Ausrichtung soll diese durch ein kommunistisches System oder eine ‚herrschaftsfreie‘, anarchistische Gesellschaft ersetzt werden.“

Nach Ansicht der Linksfraktion ist die Extremismusklausel „politisch höchst umstritten und unsinnig“. Bisher hätten die Christdemokraten dem Gesetz nicht zustimmt, weil sie auf der Klausel beharrten.

Warum aber gab es Streit wegen der Extremismusklausel?

Diese geht auf eine Regelung der ehemaligen Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) zurück, die im Oktober 2010 auf Twitter erklärte: „In Zukunft werde ich von Initiativen gegen Rechtsextremismus, Linksextremismus oder Islamismus ein Bekenntnis zu unserer Verfassung verlangen.“ Ein Aufschrei ging durchs Land. War das ein unerfüllbares Bekenntnis?

Der Linkspartei ist das ein Dorn im Auge: „Mit dieser Klausel werden die seit Jahren aktiven Projekte gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus selbst unter ‚Extremismusverdacht‘ gestellt, sollen sie doch versichern, auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen“, wird argumentiert.

Kristina Schröder wies auf den wunden Punkt hin: „Wer damit schon ein Problem hat, der demaskiert sich selbst.“ Sie wurde noch deutlicher: „Wer würde denn allen Ernstes einem bekennenden Pyromanen ein Feuerzeug in die Hand drücken, nur weil der sich auch bei der Freiwilligen Feuerwehr engagiert? Genauso wenig werden wir extremistische Gruppen unterstützen, nur weil sie sich auch gegen andere Extremisten wenden.“

2014 wurde die Extremismusklausel durch Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) abgeschafft. SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi feierte es als Befreiung „von einem grotesken Bürokratismus“.

Nur Rechtsextremismus Gefahr für Demokratie?

Am 22. März veröffentlichte die Amadeu-Antonio-Stiftung eine Stellungnahme zum geplanten Demokratiefördergesetz, gemeinsam mit der von ihr koordinierten Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung (BAGD) „und vielen weiteren bundesweiten Trägern“. Man fordert, „ein modernes demokratisches Selbstverständnis im Gesetz zu verankern“ und per „gesetzlichem Anspruch dauerhaft eine Demokratieinfrastruktur zu fördern“. Dafür fordert man „eine angemessene Ausfinanzierung des Demokratiefördergesetzes“.

Die Website der Amadeu-Antonio-Stiftung ist bekannt. Bei der BAGD sieht es schon anders aus. Für eine „Bundesarbeitsgemeinschaft“ findet man erstaunlich wenig Angaben im Internet. Eine Google-Suche verweist auf die Website „demokratiebrauchtuns.de“. Doch diese scheint aktuell nicht erreichbar zu sein. Der letzte Eintrag im Webarchiv zur „Bundesarbeitsgemeinschaft“ ist vom 27. Dezember 2021. Dort prangt auf der Frontseite der BAGD der Slogan: „Für eine zivilgesellschaftliche Initiativgesellschaft – frei von staatlichem Gesinnungstest und Kontrollzwang“. Eine ältere Pressemitteilung von 2014 ist oben angepinnt und fordert: „Extremismusklausel muss restlos gestrichen werden.“

Von Storch: „Linken Sumpf trockenlegen“

Die Bundesvize der AfD, Beatrix von Storch, warnte in einer Pressemitteilung vor der „Verstaatlichung linker Strukturen“ – angesichts linker Lobbygruppen, die aktuell ihren Einfluss und ihre Budgets beim Demokratiefördergesetz sicherten. Als Beispiel nannte von Storch die Amadeu-Antonio-Stiftung, diverse Migrantenvereine, den Zentralrat der Muslime, die Grüne Jugend oder aber parteinahen Stiftungen, etwa die den Grünen nahe stehende Heinrich-Böll-Stiftung und die der Linkspartei nahe Rosa-Luxemburg-Stiftung.

Von Storch hingegen sprach von bis zu 200 Lobbygruppen, Stiftungen und Vereinen, die entweder vom Staat oder von linksliberalen Milliardären finanziert würden. In Zukunft würden diese noch mehr „demokratisch nicht legitimierten Einfluss auf die Politik in Deutschland nehmen“, warnte die AfD-Spitzenpolitikerin. Von Storch forderte: „Dieser linke Sumpf darf nicht mit Steuergeldern gefördert, sondern muss trockengelegt werden.“



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