Demente als Versuchskaninchen: Arzneistudien an Demenzkranken künftig in größerem Umfang als bisher möglich

Nach monatelanger Debatte im Bundesrat dürfen nun klinischen Studien an nicht mehr einwilligungsfähigen Patienten unter bestimmten Voraussetzungen auch dann möglich, wenn diese selbst keinen unmittelbaren Nutzen davon haben.
Titelbild
Eine demenzkranke Frau.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times16. Dezember 2016

Arzneimitteltests an Demenzkranken sind in Deutschland künftig in größerem Umfang möglich als bisher.

Nach monatelanger Debatte billigte der Bundesrat am Freitag die entsprechende Gesetzesänderung, die der Bundestag im November beschlossen hatte. Demnach sind solche klinischen Studien an nicht mehr einwilligungsfähigen Patienten unter bestimmten Voraussetzungen auch dann möglich, wenn diese selbst keinen unmittelbaren Nutzen davon haben. Bislang war dies nicht erlaubt.

Bedingung ist, dass die Betroffenen vorab im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte waren und nach einer verbindlichen ärztlichen Beratung ihre schriftliche Zustimmung für solche gemeinnützige klinische Forschungen gaben. Ein Betreuer soll später prüfen, ob diese Festlegung noch auf die aktuelle Situation des Patienten zutrifft. Die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.

Der Bundestagsentscheidung vom November war eine lange und intensive Debatte vorausgegangen. Die Abgeordneten hatten schließlich ohne Fraktionszwang darüber entscheiden können. (afp)



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