Dehoga über Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes: „Erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“
Die Hauptgeschäftsführerin des Gastgewerbeverbandes Dehoga, Ingrid Hartges, hat geplante Ergänzungen des Infektionsschutzgesetzes kritisiert. Es fehlten Entschädigungsregelungen für betroffene Unternehmen, sagte Hartges der RTL/n-tv-Redaktion.
Das kann man so nicht machen. Ich habe da erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.“
Diese würden auch von anderen Experten geteilt, etwa dem ehemaligen Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier. „Wenn der Gesetzgeber hier jetzt nicht kurzfristig korrigiert vor der zweiten und dritten Lesung am 18. November, sind Verfassungsbeschwerden vorprogrammiert“, so Hartges.
Bei den Ergänzungen im Paragrafen 28 des Infektionsschutzgesetzes geht es unter anderem um vorgesehene Schließungen von Betrieben der Hotellerie und Gastronomie. (dts)
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