Debatte um Kanzlerduelle: ZDF plant zusätzliches „Klartext“-Format mit Weidel und Habeck
In der Debatte um Fernsehdebatten im Wahlkampf ist das ZDF der AfD und den Grünen entgegengekommen. Zwar wollen die öffentlich-rechtlichen Sender am geplanten Kanzlerduell mit Bundeskanzler Olaf Scholz und CDU-Kandidat Friedrich Merz am 9. Februar festhalten. Allerdings soll es am 13. Februar ein zusätzliches Format geben, bei dem auch Alice Weidel und Robert Habeck Berücksichtigung finden sollen.
ZDF will mit „Klartext“ Plattform für Bürgerfragen schaffen
Am Donnerstag, 19.12., teilte das ZDF mit, dass es zum genannten Termin ein Format mit dem Namen „Klartext“ geben soll. Chefredakteurin Bettina Schausten und „heute journal“-Nachrichtensprecher Christian Sievers sollen die Moderation der Sendung übernehmen. Diese soll 140 Minuten lang dauern und Bürgerfragen beinhalten.
Am Dienstag hatten AfD und Grüne dagegen protestiert, dass die Öffentlich-Rechtlichen und RTL/ntv, wo am 16.2. ein Kanzlerduell stattfinden soll, ihre Kandidaten außen vor ließen. ARD und ZDF wollten stattdessen ein zusätzliches „kleines“ Duell zwischen Weidel und Habeck. Dieses lehnte der grüne Kandidat ab.
Beide Parteien forderten stattdessen ein sogenanntes Triell, wie es bereits 2021 vor der Bundestagswahl stattgefunden hatte. Die Grünen präsentierten Umfragen, die Habeck bei der Kanzlerpräferenz auf Tuchfühlung mit Scholz und Merz zeigten.
ARD weist Gerüchte über Scholz-Ultimatum zurück
Am Donnerstag publizierte Infratest dimap zudem eine Umfrage für den ARD-„Deutschlandtrend“. Dieser zufolge liegen auch bei der Parteipräferenz Grüne und SPD mit je 14 Prozent gleichauf. Die AfD wiederum verwies darauf, dass sie in allen Umfragen stabil auf dem zweiten Platz liege. Außerdem hatte INSA jüngst ein Befragungsergebnis präsentiert, das Weidel bei der Kanzlerpräferenz gleichauf mit Merz auswies.
Aus den Reihen der Grünen wurden am Donnerstag – zuvor angeblich von table.media erhobene – Behauptungen kolportiert, wonach Kanzler Scholz auf das Duell-Format bestanden habe. Er habe sogar seine eigene Teilnahme daran geknüpft. Die ARD wies diese Darstellung zurück. Man habe von sich aus das Format gewählt. Einflussversuche habe es keine gegeben.
Vonseiten der ARD hieß es, man veranstalte „ein Duell zwischen dem Amtsinhaber und dem Herausforderer mit den besten Chancen“. Außerdem planen die Öffentlich-Rechtlichen für den 20. Februar noch eine „Schlussrunde“ mit den Parteichefs aller im Bundestag vertretenen Parteien.
Kein zusätzliches Format für Wagenknecht und Lindner
BSW-Chefin Sahra Wagenknecht hatte sich ebenfalls jüngst zur „Kanzlerkandidatin“ nominieren lassen. Generalsekretär Christian Leye erklärte, man wolle dadurch verhindern, dass „sich unsere Konkurrenten keinen ungerechtfertigten Vorteil verschaffen“. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2002 jedoch geurteilt, dass die bloße Selbstbezeichnung als „Kanzlerkandidat“ für sich noch keinen Teilnahmeanspruch an Kanzlerduellen auslöse. Es komme auch auf die „realistische Aussicht“ an, gewählt zu werden.
Geklagt hatte der damalige FDP-Chef Guido Westerwelle. Dessen Nachfolger Christian Lindner hat sich gar nicht als solcher etikettiert. Auch aus der Linkspartei wurde kein „Kanzlerkandidat“ benannt. In den Umfragen wird das BSW zwischen 3,5 und 8 Prozent gehandelt. FDP und die Linke sehen die meisten Institute unter der Fünf-Prozent-Hürde.
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